dd) Weitere Einzelaspekte
(aa) Gebrauchte Waren
Deckungen können auch für den Export gebrauchter Waren übernommen werden. Hierbei wird – auch bei generalüberholten Maschinen – keinesfalls die für neue Waren zulässige, sondern eine deutlich kürzere Kreditlaufzeit in Betracht gezogen, wobei Alter, Auftragswert (auch im Vergleich zum Neuwert), Zustand (modernisiert, generalüberholt etc.) und voraussichtliche Verwendungsdauer der Ware zu berücksichtigen sind.
Die nach den Richtlinien allgemein formulierte Voraussetzung, dass die zu liefernden Waren ihren Ursprung im Wesentlichen im Inland haben müssen, gilt auch für Gebrauchtwaren. Dementsprechend muss die Ware (i) deutschen Ursprungs oder zumindest zuletzt in Deutschland eingesetzt worden sein und (ii) grundsätzlich eine zusätzliche Wertschöpfung in Deutschland (Modernisierung, Instandsetzung oder Generalüberholung) erfolgt sein, sofern nicht im Ausnahmefall besondere Aspekte der Förderungswürdigkeit das Fehlen einer zusätzlichen Wertschöpfung kompensieren.
Allgemeine Voraussetzung der Deckungsübernahme ist auch hier, dass sich das Geschäft als Ausfuhr darstellt. Hierfür bedarf es einer grenzüberschreitenden Forderungsbeziehung zwischen Exporteur und Abnehmer sowie einer grenzüberschreitenden Warenverbringung (grundsätzlich aus Deutschland heraus). Fälle, in denen sich die Gebrauchtware bereits im Bestellerland befindet, kommen deshalb für eine Deckung grundsätzlich nicht in Betracht. Dies gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn der Gebrauchtwarenverkauf in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Neuwarenexportgeschäft steht.
(bb) Weiterverkauf von in Zahlung genommenen Gebrauchtwaren
Zuweilen hängt der Abschluss eines Exportgeschäfts von der Bereitschaft des Exporteurs ab, Gebrauchtware in Zahlung zu nehmen. Auch wenn der Exporteur die Aussichten eines Wiederverkaufs der Ware positiv einschätzt und deshalb eine Inzahlungnahme in Betracht zieht, kann das Zahlungsrisiko auf den potentiellen Abnehmer für ihn ein Problem darstellen. Für den Bund ist die Absicherung des Zahlungsrisikos auf den neuen Abnehmer zwar nicht grundsätzlich vom Risiko her, wohl aber von der Erfüllung des Exportbegriffs problematisch. Denn die Absatzchancen werden üblicherweise nicht in Deutschland liegen, sondern eher im Land des ausländischen Kunden. Gelingt nun der Weiterverkauf an Ort und Stelle, fehlt es an einem Export von Deutschland aus.
Der Bund hat für derartige Konstellationen – bezogen auf das Investitionsgut „Maschine“ – gleichwohl eine Deckungsmöglichkeit geschaffen, die sich als ein sachgerechtes, den Erfordernissen der Exportkreditgarantien entsprechendes Verständnis des Exportbegriffs darstellt:
- Rücknahme und anschließender Weiterverkauf der Gebrauchtmaschine im Ausland müssen in engem Zusammenhang mit einem deckungsfähigen Neuwarengeschäft stehen („Annex zu einem Exportgeschäft über eine neue Maschine“). Für dieses Parallelgeschäft muss aber nicht zwingend eine Deckung übernommen worden sein.
- Bei der im Rahmen des Neugeschäfts veräußerten und der in Zahlung genommenen Maschine muss es sich um ein Investitionsgut gleicher Kategorie handeln („Gleichwertigkeit der Austauschlieferung“).
- Die im Rahmen der Weiterveräußerung der Gebrauchtmaschine zu deckende Kaufpreisforderung ist grundsätzlich auf den Betrag begrenzt, der im Rahmen des Neugeschäfts dadurch „frei wird“, dass die Gebrauchtmaschine in Zahlung genommen wird.
- Wird auch für das Parallelgeschäft (Neugeschäft) eine Deckung beantragt, hat der Exporteur in diesem Antrag ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er auch Forderungsrisiken aus dem Weiterverkauf von in Zahlung genommenen Gebrauchtmaschinen absichern möchte (der konkrete Käufer der Gebrauchtmaschine muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sein).
Dieser Ausnahme liegt die Überlegung zugrunde, dass das parallele Neuwarengeschäft nicht ohne die Inzahlungnahme stattfinden würde. Zudem vermindert sich bei dem Neuwarengeschäft durch die Inzahlungnahme quantitativ das zu deckende Forderungsrisiko, da der Wert der in Zahlung genommenen Ware sogleich vom Auftragswert abgezogen und damit gedanklich die Differenz zum vollen Auftragswert (= Wert der Gebrauchtware) auf das Gebrauchtwarengeschäft übertragen werden kann. Rechnerisch wird damit nicht mehr gedeckt als bei isolierter Indeckungnahme nur des Neugeschäfts. Sofern der Weiterverkaufspreis höher ist als der Abzugsposten beim Neugeschäft, z. B. weil der Exporteur zusätzliche Kosten hat und glaubhaft macht (etwa für Montage, Ersatzteile oder wegen einer Generalüberholung der Maschine), kann der Auftragswert entsprechend erhöht werden. Die vorstehend dargestellten Einschränkungen in puncto Kreditlaufzeit gelten auch hier.
(cc) Konsumgüter
Deckungen für Exporte von Konsumgütern sind ohne grundsätzliche Einschränkungen möglich. Wenn allerdings für ein Abnehmerland Deckungsbeschränkungen bestehen, werden häufig die nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehenden Deckungsmöglichkeiten für lebenswichtige Güter (z. B. Arzneimittel, Lebensmittel, Düngemittel und Insektizide, Ersatzteile usw.) verwendet.
(dd) Niederlassungen, Werke, Betriebsstätten des ausländischen Schuldners
Deckungen auf Niederlassungen, Werke, Betriebsstätten ausländischer Abnehmer sind nur dann möglich, wenn sie im Ausland belegen sind und wenn sie als eigenständige juristische Einheit, nicht nur als eigene Verwaltungsorganisation tätig sind. Fehlt es an der rechtlichen Selbstständigkeit, worauf an sich bei streng rechtlichem Verständnis zumeist schon die Bezeichnungen hindeuten, ist für die Indeckungnahme der juristische Hauptsitz der Auslandsfirma maßgebend.
(ee) Eingeschränkte Teildeckungsmöglichkeit
Die bei Fabrikationsrisikodeckungen möglichen Beschränkungen der Deckung auf selbständig verwertbare Teile sind im Bereich der Lieferantenkreditdeckungen nicht möglich. Soweit sich Teildeckungen aus der Natur des Ausfuhrgeschäftes oder der Entscheidung des Ausschusses ergeben, werden die Deckungen mit besonderen Klauseln versehen, die eine Gleichbehandlung von gedeckten und ungedeckten (bzw. anderweitig gedeckten) Teilen sicherstellen und eine Benachteiligung des Bundes bei der Zurechnung von Zahlungen oder Erlösen ausschließen.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines