ii) Der Nichtzahlungsfall bei privaten Schuldnern
Der Nichtzahlungsfall gehört bei allen Forderungsdeckungen zum Kreis der abgesicherten Gewährleistungsfälle. Obwohl als eine Art wirtschaftlicher Gewährleistungsfall deklariert, hat der sog. „Nichtzahlungsfall“ den Charakter eines Auffangtatbestandes. Trotz der Zuordnung des Nichtzahlungsfalles zu den Fällen der „Uneinbringlichkeit infolge wirtschaftlicher Umstände“ können durchaus andere Umstände als die den Insolvenztatbeständen zugrunde liegenden Tatbestände eine Nichtzahlung auslösen. In Betracht kommt sowohl die schlichte Zahlungsunwilligkeit eines ausländischen Schuldners, der ohne die Forderung zu bestreiten, Zahlungen verschleppt oder den Exporteur bzw. die Bank als Gläubiger mit nicht eingehaltenen Zahlungsversprechen und Ausreden hinhält. In Betracht kommen aber auch Ursachen und Umstände, die außerhalb der Schuldnersphäre liegen, und die häufig als „Grauzone“ makroökonomischer Störungen bis hin zur politisch bedingten Insolvenz bezeichnet werden. Alles was nicht eindeutig politisches Risiko und nicht Insolvenzrisiko ist, gerät mithin in das Netz des Nichtzahlungsfalles einschließlich undeutlicher politischer Vorgänge (wie z. B. Konjunktureinbrüche, Auf- und Abwertungen, Maßnahmen der Zentralbanken) mit Illiquiditäts- und Nichtzahlungsfolgen.
Der Nichtzahlung gleichgestellt sind die Fälle der Nichtaufnahme von Dokumenten mit den Zahlungsbedingungen Kasse gegen Dokumente D/P oder Dokumente gegen Akzept D/A.
Bei Exporteursdeckungen tritt der Nichtzahlungsfall zeitlich sechs Monate nach Fälligkeit der Forderung ein, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit die Nichtzahlung dem Bund mitgeteilt worden ist. Wird die Nichtzahlung der Forderung durch den ausländischen Schuldner später als zwei Monate nach Fälligkeit dem Bund mitgeteilt, verlängert sich die 6-Monats-Frist um den Zeitraum der späteren (zwei Monate überschreitenden) Mitteilung. In die 6-Monats-Frist hineindefiniert ist außerdem die Voraussetzung, dass der Deckungsnehmer nach den Regeln kaufmännischer Sorgfalt die erforderlichen Maßnahmen zur Einziehung der gedeckten Forderung ergriffen haben muss. Der Nachweis der mit kaufmännischer Sorgfalt durchgeführten Inkassobemühungen ist neben der Fristenregelung selbständiges Tatbestandsmerkmal. Es handelt sich mithin nicht um eine etwaige Haftungsausschlussrechte des Bundes begründende Verletzung kaufmännischer Sorgfalt, wenn der Deckungsnehmer Inkassobemühungen unterlässt oder nicht mit hinreichender Sorgfalt durchführt, sondern gleichsam um ein „Verschulden gegen sich selbst“. Insoweit kommt es allerdings zu einer gewissen Überschneidung mit der allgemeinen Schadensverhütungs-/-minderungspflicht nach §15 Nr. 6 der Allgemeinen Bedingungen G, deren Verletzung bei einem gegebenen Schadenstatbestand zur Haftungsbefreiung des Bundes führen kann. Würde das Unterlassen der erforderlichen Einziehungsmaßnahmen hier nicht schon den Tatbestand des Nichtzahlungsfalles ausschließen, könnte eine Entschädigung unter den Voraussetzungen des §16 Abs.3 und 4 der Allgemeinen Bedingungen G zumindest an einer Haftungsbefreiung scheitern, da dieses Unterlassen immer auch einen Verstoß gegen die allgemeine Schadensverhütungs-/-minderungspflicht darstellten dürfte.
Bei Bankendeckungen tritt der Nichtzahlungsfall im Hinblick auf die dort generell abgekürzten Karenz- bzw. schadensbegründenden Fristen bereits einen Monat nach Fälligkeit der Forderung ein. Das Meldeerfordernis bei der Exporteursdeckung entfällt hier. An die Stelle des Forderungseinzugs nach kaufmännischer Sorgfalt tritt hier ein banküblicher Sorgfaltsmaßstab.
Bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light ist der Nichtzahlungsfall der einzige Gewährleistungsfall, der in den Allgemeinen Bedingungen PL als solcher ausdrücklich benannt ist. Die eigentlichen wirtschaftlichen (und politischen) Gewährleistungsfälle entfallen dort, ohne dass dies freilich zu einer Verkürzung des Deckungsschutzes führt. Denn letztlich stellt sich jede Form von wirtschaftlicher (oder politischer) Uneinbringlichkeit einer Forderung als Nichtzahlung bei Fälligkeit dar. Der Unterschied zu den klassischen Insolvenztatbeständen liegt allein darin, dass beim Nichtzahlungsfall abgesehen vom Ergreifen der erforderlichen Einziehungsmaßnahmen erst die erwähnte Frist (s. o. Register C2 – Tz. 46) ablaufen muss, bis der Tatbestand der Nichtzahlung als Voraussetzung einer Entschädigung als eingetreten gelten kann. Eine klassische Insolvenz kann demgegenüber schon vorher vorliegen, was zu einer schnelleren Entschädigung führen würde, wenn dieser Sachverhalt nachweislich ist. Letzteres stößt nach den Erfahrungen der Praxis zumeist aber auf erhebliche Schwierigkeiten, sodass die Option einer schnelleren Entschädigung bei ausdrücklicher Deckung der Insolvenztatbestände eher nur theoretische Bedeutung hat.
In den Allgemeinen Bedingungen vorgesehen ist, dass es des Ablaufes der 6-Monatsfrist bei den Exporteursdeckungen bzw. der 1-Monatsfrist bei den Bankendeckungen nicht bedarf, wenn bereits nach dem Nichtzahlungsfall Entschädigung geleistet wurde, es noch zu keinem Rückfluss gekommen ist und es um die Entschädigung von Folgefälligkeiten geht. Denn in diesem Fall indiziert bereits die zeitlich erste Entschädigung eine gewisse Nachhaltigkeit des Schadens, ohne dass noch auf den Ablauf einer weiteren Frist zugewartet werden müsste.
Die Regel-Selbstbeteiligung für den Nichtzahlungsfall beträgt bei den Exporteursdeckungen 15 % und bei den Bankendeckungen 5 %. Bei den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen beträgt die Selbstbeteiligung hingegen 10 %.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines