i) Die Insolvenztatbestände
Wirtschaftliche Risiken treten nur bei Geschäften mit privaten ausländischen Abnehmern auf.
Im Rahmen einer Forderungsdeckung (Kreditrisiko) tritt das wirtschaftliche Insolvenzrisiko als Gewährleistungsfall ein, wenn die Forderung gegen den ausländischen Abnehmer uneinbringlich ist.
Die Insolvenztatbestände, die den Begriff der Uneinbringlichkeit ausfüllen, sind im Wesentlichen in den unterschiedlichen Allgemeinen Bedingungen gleichlautend formuliert. Wirtschaftliche Gewährleistungsfälle liegen demzufolge vor, wenn
- ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist,
- ein amtliches Vergleichsverfahren oder ein anderes amtliches Verfahren, das zum Ausschluss der Einzelzwangsvollstreckung führt, eröffnet worden ist,
- ein außeramtlicher Vergleich (Stundungs-, Quoten- oder Liquidationsvergleich) abgeschlossen worden ist, dem alle oder eine Gruppe untereinander vergleichbarer Gläubiger einschließlich des Deckungsnehmers zugestimmt haben,
- die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners nachweislich so ungünstig sind, dass er seine Zahlungen ganz oder im wesentlichen Umfang eingestellt hat,
- eine Zwangsvollstreckung wegen der gedeckten Forderung nicht zur vollen Befriedigung geführt hat.
Zusätzlich ist bei Lieferantenkreditdeckungen der drohende Mindererlös bei anderweitiger Verwertung der Uneinbringlichkeit gleichgeordnet (vgl. §4 Abs. 3, Ziff. 6 der Allgemeinen Bedingungen G). Er ist definiert als Uneinbringlichkeit infolge wirtschaftlicher Umstände, wenn nach Versendung der Ware der Eintritt eines der aufgeführten Tatbestände zu befürchten ist und der Deckungsnehmer noch in seiner Verfügungsgewalt befindliche Ware anderweitig im Einvernehmen mit dem Bund verwertet und dabei einen Mindererlös erleidet. Bei einer Finanzkreditdeckung entfällt dieser Tatbestand naturgemäß, weil sich die Bank nicht in der Position der anderweitigen Verwertungsmöglichkeit in Bezug auf die Exportware befindet.
Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle treten zu den in den Tatbeständen genannten Zeitpunkten ein, die sich wie folgt konkretisieren lassen:
- Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung mangels Masse: Der Tag des Gerichtsbeschlusses.
- Im Falle der Eröffnung des amtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigen amtlichen Verfahrens, das zum Ausschluss der Einzelzwangsvollstreckung führt: Der Tag des Eröffnungsbeschlusses.
- Im Falle eines außeramtlichen Vergleiches: Der Tag, an dem alle oder eine Gruppe untereinander vergleichbarer Gläubiger einschließlich des Deckungsnehmers dem Vergleich zugestimmt haben.
- Im Falle der fruchtlosen Zwangsvollstreckung: Der Tag der erfolglosen Zwangsvollstreckungsmaßnahme.
- Im Falle der nachweislich ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse: Der Tag, ab welchem aufgrund entsprechenden Beweismaterials die Zahlungseinstellung infolge ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse anzunehmen ist.
- Im Falle des drohenden wirtschaftlichen Gewährleistungsfalls: Der Tag, an dem der Mindererlös nach anderweitiger Verwertung der (noch in der Verfügungsgewalt des Exporteurs befindlichen) Ware eintritt.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Schadensfalles obliegt dem Deckungsnehmer; er muss entsprechende Unterlagen über den zugrunde liegenden Exportvertrag und die Auftragsabwicklung vorlegen. Das bedeutet, dass das Unvermögen zur Zahlung und die darauf beruhende Zahlungsunfähigkeit zumindest den wesentlichen Teil der Verbindlichkeiten des Schuldners betreffen muss. Außerdem muss der Deckungsnehmer je nach dem eingetretenen Schadensfall entsprechende Unterlagen beibringen:
- Im Insolvenzverfahren: Gerichtlichen Eröffnungsbeschluss, Mitteilungen des Insolvenzverwalters über Anmeldung, ggf. Anerkennung oder Bestreiten der Forderung – auch seitens des Gemeinschuldners – ferner Angaben über etwaige Bevorrechtigung der Forderung, voraussichtliche Quote usw.
- Amtlicher Vergleich: Wie beim Konkurs, zusätzlich: Gerichtliche Bestätigung des Vergleichs.
- Außeramtlicher Vergleich: Vergleichsbeschluss der Gläubiger.
- Fruchtlose Zwangsvollstreckung: Entsprechende Mitteilung des Gerichtsvollziehers, Pfändungsprotokoll, Bestätigung der für die Vollstreckung zuständigen Behörde.
- Nachweislich ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse: Mitteilungen neutraler Stellen (z.B. Auskunfteien, Banken, Botschaften, Auslandshandelskammern usw.).
In der Praxis kommen die oft auch als rechtliche Insolvenzfälle bezeichneten Gewährleistungsfälle in Form der Insolvenz, der amtlichen und außeramtlichen Vergleiche und der Zwangsvollstreckung aus einem vorhandenen Titel seltener vor als die Fälle, in denen ein ausländischer Abnehmer wegen Illiquidität die Verschiffungsdokumente nicht aufnimmt, die Wechsel nicht einlöst oder Zahlungen verzögert.
Für die Insolvenztatbestände kommt für den Regelfall bei den Exporteursdeckungen eine Selbstbeteiligung von 15 % und bei den Bankendeckungen eine solche von 5 % zur Anwendung. Bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung beträgt die Selbstbeteiligung für die Insolvenztatbestände hingegen 10%. Karenzfristen als Wartefrist zwischen Fälligkeit der Forderung und Eintritt des Gewährleistungsfalles kennen die Insolvenztatbestände nicht.
Auf eine Besonderheit ist noch bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light hinzuweisen: Obwohl diese Deckungsform auch die Forderungs-Uneinbringlichkeitsrisiken hinsichtlich privater ausländischer Abnehmer absichert, sind dort die klassischen Insolvenztatbestände in der zuvor beschriebenen Form in den Allgemeinen Bedingungen PL nicht ausdrücklich als Gewährleistungsfälle benannt. Der Grund liegt darin, dass diese Deckungsform im Interesse straffer Allgemeiner Bedingungen nur mit einem einzigen Gewährleistungsfall arbeitet, unter den letztlich jede wie auch immer motivierte Form der Uneinbringlichkeit und damit auch jeder klassische Insolvenzfall fällt, nämlich mit dem nachfolgend näher dargestellten Nichtzahlungsfall. Die klassischen Insolvenztatbestände sind also im Prinzip auch gedeckt, gehen aber in dem viel breiter angelegten Nichtzahlungsfall auf.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines