b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
Grundsätzlich werden alle bei einem Exportgeschäft anfallenden Risiken als Einheit angesehen und nach Maßgabe der jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen als Gesamtrisiko in Deckung genommen. Auf diese Gesamtbetrachtung sind auch das Prämiensystem und die Selbstbeteiligungssätze ausgerichtet. Der Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken drückt sich in den Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien in Ziff.1.7 aus, wonach Anträge auf Übernahme einer Exportkreditgarantie grundsätzlich auf die Deckung sämtlicher mit dem Exportgeschäft verbundenen abdeckbaren Risiken zu richten sind.
Der Grundsatz der Unteilbarkeit der Risiken ist dabei vorrangig an die Antragsteller gerichtet und soll der Gefahr entgegenwirken, dass neben der bereits risikoselektierend wirkenden Einzeldeckungsmöglichkeit zusätzlich zu Lasten des Bundes eine weitere Risikoselektion seitens der Antragsteller stattfindet. Die Geltung des Grundsatzes wird in der Praxis dadurch durchgesetzt, dass der Bund im Regelfall nur Deckungsanträge bearbeitet und positiv entscheidet, die entsprechend uneingeschränkt gestellt werden.
Der Grundsatz bedeutet jedoch nicht, dass der Bund von sich aus eine Deckung im Zuge der Deckungsübernahme nicht beschränken kann. Er kann davon ebenso autonom, wie er den Grundsatz der Unteilbarkeit aufstellt, auch Ausnahmen zulassen. Der Art nach zu risikomäßigen Teildeckungen kommt es z.B. regelmäßig bei individuellen Risikoausschlüssen im Einzelfall auf Veranlassung des Bundes. Eine gewisse Bindung zugunsten der Antragsteller könnte eintreten, sofern der Bund Ausnahmen in vergleichbaren Fällen bereits akzeptiert hat. Mit Ausnahme der unten beschriebenen Fälle wird eine Selbstbindung des Bundes jedoch an der mangelnden Vergleichbarkeit der Sachverhalte scheitern. Der Zwang der Antragsteller zur Stellung unbeschränkter Deckungsanträge ist daher von der Freiheit des Bundes zur Deckungsbeschränkung, d.h. zur Übernahme von „Teildeckungen“ zu trennen.
Der Grundsatz der Unteilbarkeit hat generell betrachtet folgende Aspekte:
- betragsmäßige Unteilbarkeit bzw. betragsmäßig beschränkte Teildeckungen: grundsätzlich ist die Gesamtforderung eines Vertrages einschließlich Zinsen, die bis zur Fälligkeit der Hauptforderung von der der Deckung umfasst sind, abzusichern;
- quotenmäßige Unteilbarkeit bzw. quotale Teildeckung: hierunter versteht man, dass jede Zahlungsrate insgesamt abzusichern ist und nicht die Deckung eines ideellen prozentualen Anteils jeder Zahlungsrate möglich ist;
- fristenmäßige Unteilbarkeit bzw. zeitliche Teildeckung: hierunter versteht man, dass nicht ein bestimmter Zeitraum der Fabrikation oder Kreditlaufzeit, etwa die letzten Raten eines Kredits, absicherbar ist;
- risikomäßige Unteilbarkeit bzw. Teildeckung des Risikoumfangs: hierunter versteht man, dass alle Risiken vom Bund abgesichert werden im Gegensatz zu einzelnen, wirtschaftlichen oder politischen Risiken.
Von dem Grundsatz der Unteilbarkeit werden zugunsten der Antragsteller generell folgende Ausnahmen gemacht werden:
- betragsmäßig beschränkte Teildeckungen: bei Fabrikationsrisikodeckungen kann der Exporteur seinen Antrag auf in sich geschlossene, selbständig anderweitig verwertbare Teile der Fabrikation beschränken. Diese Möglichkeit besteht im Bereich der Forderungsdeckungen grundsätzlich nicht.
- Teilungen des Risikoumfanges: es ist gängige Verwaltungspraxis, dass der Bund in bestimmten, nachfolgend beschriebenen Fällen die Deckung auf die politischen Risiken einschränkt:
- a) Bei Exportlieferungen an ausländische Tochterunternehmen des deutschen Exporteurs oder an ein dem deutschen Exporteur beteiligungsmäßig verbundenes Unternehmen beschränkt sich die Deckung des Bundes auf politische Risiken. Als Tochterunternehmen oder verbundene Unternehmen gelten solche Gesellschaften im Ausland, die durch überwiegende Beteiligungen oder maßgebenden sonstigen Einfluss miteinander verbunden sind. Wegen einer derartigen Verbundenheit und der damit unterstellten Identität zwischen Gläubiger und Schuldner scheidet eine Deckung für die wirtschaftlichen Insolvenzrisiken und den Nichtzahlungstatbestand aus. Die Deckung beschränkt sich deshalb konkret auf die politischen Risiken gemäß §4 Abs.2 der Allgemeinen Bedingungen G.
- b) Wird eine Exportforderung eines deutschen Exporteurs durch Akkreditiv einer privaten Auslandsbank besichert, wird die Deckung, wenn es sich um ein gegen Aushändigung der Dokumente zahlbares Sichtakkreditiv handelt, auf die politischen Zahlungsrisiken gemäß §4 Abs. 2 Ziff. 1-3 und 6 der Allgemeinen Bedingungen G beschränkt. Man spricht in diesen Fällen von einer „KT-ZM-Deckung“; die Buchstaben stehen als Abkürzung für Konvertierung, Transfer, Zahlungsverbot, Moratorium.
- c) Bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen wird auf die politischen Risiken beschränkter Deckungsschutz gewährt, wenn die Indeckungnahme wirtschaftlicher Risiken vom Bund aus Bonitätsgründen verweigert oder eingeschränkt wird. Trotz des beschränkten Deckungsumfanges ist der APG-Nehmer in diesen Fällen jedoch voll andienungspflichtig. Bei allen anderen Deckungsformen ist eine derartige Teilung des Risikoumfangs nicht möglich. Ist die Bonität des ausländischen Abnehmers so schlecht, dass eine Deckung der wirtschaftlichen Risiken nicht in Betracht kommt, kann die Deckung nicht etwa auf die politischen Risiken beschränkt werden, auch wenn der Deckungsnehmer bereit wäre, die wirtschaftlichen Risiken selbst zu tragen; vielmehr wird die Übernahme einer Deckung in solchen Fällen abgelehnt. Auch eine isolierte Deckung wirtschaftlicher Risiken bei nicht akzeptablen politischen Risiken scheidet generell aus.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines