1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
Im System der Exportkreditgarantien des Bundes werden dem zeitlichen Ablauf eines Warenexportgeschäftes folgend zwei Risikoabschnitte unterschieden. Für die Risiken vor Versand der Waren stehen Fabrikationsrisikodeckungen zur Verfügung, für die Risiken nach Versand der Waren Forderungsdeckungen, die in diesem Register behandelt werden. Im Gegensatz zu den Selbstkostenrisiken während der Fabrikationszeit geht es hier um die Absicherung von Forderungsrisiken und Kreditrisiken. Für den Zeitabschnitt nach Versand der Waren werden Deckungen entweder gegenüber den Exporteuren als Lieferanten – daraus ergibt sich die Bezeichnung „Lieferantenkreditdeckung“ – oder Banken, die dem ausländischen Schuldner Darlehen (Finanzkredit) zur Bezahlung deutscher Exporte zur Verfügung stellen, übernommen – daraus ergibt sich die Bezeichnung „Finanzkreditdeckung“.
Für Leistungsgeschäfte gilt vom Ansatz her nichts anderes. Allerdings gibt es für sie in der Regel keine Fabrikationsphase, da ihnen die Trennung zwischen Herstellung in der Sphäre des Exporteurs und dem eine einredefreie Forderung auslösenden Versand zum Kunden von ihrer Natur her grundsätzlich fremd ist. Vielmehr ist die Leistungserbringung als solche bereits in diesem Sinne forderungsauslösend. Der Umstand, dass die Deckung von Leistungsgeschäften in der Lieferantenkreditdeckung – schon von der Bezeichnung her – etwas versteckt untergebracht ist, hat dazu geführt, für reine Exporteursleistungsgeschäfte eine gesonderte Leistungsdeckung zur Verfügung zu stellen. Auch Leistungsgeschäfte können grundsätzlich über Finanzkredite finanziert werden, aber es ist festzustellen, dass Leistungsgeschäfte im Regelfall kurzfristig (nach Leistungsfortschritt) bezahlt zu werden pflegen, sodass Finanzkreditdeckungen hier – abgesehen von Bauleistungsgeschäften - eher nur theoretische Bedeutung haben.
Bei den Lieferantenkreditdeckungen wird unterschieden zwischen der Deckung eines Einzelgeschäftes (Einzeldeckungen) und einer Mehrzahl von Geschäften (Sammeldeckungen). Bei den Sammeldeckungen wiederum ist es möglich, durch revolvierende Lieferantenkreditdeckung die laufende Belieferung eines ausländischen Abnehmers oder durch Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen bzw. Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light die laufende Belieferungen einer Vielzahl (privater und öffentlicher) ausländischer Schuldner in Deckung zu nehmen. Während revolvierende Lieferantenkreditdeckungen grundsätzlich für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu zwei Jahren Kredit zur Verfügung stehen, ist die maximale Kreditlaufzeit in der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung auf ein Jahr und in der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light auf vier Monate begrenzt. Die Unterscheidung zwischen Einzel- und Sammeldeckung ist darüber hinaus gleichermaßen bei der Finanzkreditdeckung anzutreffen. Hier kann sich die Deckung als schlichte Finanzkreditdeckung auf einen einzelnen Finanzkredit zur Finanzierung eines deutschen Exportgeschäfts beschränken – was in der Praxis eindeutig dominiert. Sie kann sich aber auch als Sammeldeckung auf diverse Einzelkredite mit einem ausländischen Darlehensnehmer zur Finanzierung einer Mehrzahl von Exportgeschäften mit unterschiedlichen Exporteuren beziehen, die auf der Basis einer vorab zwischen darlehensgebender Bank und ausländischem Besteller/ausländischer Bank getroffenen Rahmenkreditvereinbarung abgeschlossen werden (Rahmenkreditdeckung), oder auf die Finanzierung einer ständigen Lieferbeziehung eines Exporteurs mit einer Vielzahl von Exportgeschäften mit einem ausländischen Abnehmer (revolvierende Finanzkreditdeckung). Während die Rahmenkreditdeckung für mittel-/langfristige Kreditbedingungen vorgesehen ist und deshalb entsprechende Exportware verlangt, ist die revolvierende Finanzkreditdeckung auf Kredite für kurzfristig zu bezahlende Exportware (bis zu zwei Jahren Kredit) beschränkt.
-
Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
-
b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
-
8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
-
II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
-
2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
-
3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
-
b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
-
1. Vorbemerkung
-
II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
-
3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
-
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
-
b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
-
d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
-
2. Spezielle Einzeldeckungsformen
-
a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
-
c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
-
a) Bauleistungsdeckung
-
3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
-
b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
-
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
-
e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
-
f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
-
4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
-
V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
-
VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
-
VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
-
5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
-
iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
-
Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
-
II. Entschädigungsverfahren
-
1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
-
1. Allgemeines