i) Haftungsbeginn
aa) Grundsatz
Die Haftung aus der Fabrikationsrisikodeckung beginnt mit Inkrafttreten des Ausfuhrvertrages (§ 3 Abs. 1 AB (FG)). Haftungsbeginn bedeutet, dass der Bund nur aufgrund nach Haftungsbeginn eingetretener Ereignisse in Anspruch genommen werden kann. Es bedeutet dagegen nicht, dass der Bund auch nur für Selbstkosten haftet, die nach Haftungsbeginn entstanden sind. Soweit vor Inkrafttreten des Vertrages deckungsfähige Selbstkosten angefallen sind, fallen sie unter die Fabrikationsrisikodeckung, sobald die Haftung begonnen hat.
bb) Haftungsbeginnklausel
Abweichend vom Haftungsbeginn nach § 3 Abs. 1 AB (FG) kann dieser durch eine besondere Klausel - die sog. Haftungsbeginnklausel – zeitlich verschoben und vom Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht werden.
Eine Haftungsbeginnklausel kommt z.B. in den Fällen zum Tragen, in denen die bei Geschäften mit Fabrikationsrisikodeckung generell geforderte 5 %ige Anzahlung vor Fabrikationsbeginn nicht rechtzeitig vorliegt. Die Haftung wird hier mithilfe einer Haftungsbeginnklausel auf den Zeitpunkt des Einganges dieser Anzahlung nach Fabrikationsbeginn hinausgeschoben.
Praxisrelevant sind Haftungsbeginnklauseln aber insbesondere dann, wenn die Übernahme einer Fabrikationsrisikodeckung wegen nicht ausreichender bzw. nicht zu beurteilender Bonität des Bestellers oder wegen entsprechender Vorgabe der Länderbeschlusslage nur bei Vorliegen bestimmter Sicherheiten in Betracht kommt, diese Sicherheiten jedoch noch nicht vor Fertigungsbeginn beigebracht werden (können).Sowohl bei isolierten als auch bei kombinierten Fabrikationsrisikodeckungen kommt in diesen Fällen grundsätzlich folgende Haftungsbeginnklausel zur Anwendung:
„Abweichend von § 3 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen beginnt die Haftung des Bundes erst mit Vorliegen des vereinbarten Akkreditivs der X-Bank.“
Vorstehende Haftungsbeginnklausel betrifft vorrangig Fälle, in denen es erstens entweder nur um eine Sicherheit geht oder mehrere Sicherheiten zumindest zu einem einheitlichen Zeitpunkt (nach Fertigungsbeginn) vorliegen sollen und zweitens die Vorlage alsbald nach Fertigungsbeginn erfolgen soll.
cc) Risikoausschlussklausel statt Haftungsbeginnklausel
Ist Letzteres nicht der Fall, d. h., die Beibringung erfolgt erst spät, gegebenenfalls erst kurz vor Lieferbeginn, kommt eine Risikoausschlussklausel zum Zuge. Dies findet bei grundsätzlich gleicher entgeltmäßiger Behandlung seinen Grund darin, dass die Haftungsbeginnklausel die Haftung bis zum Vorliegen der Sicherheit vollständig suspendiert, dann aber die Deckung mit allen Risiken komplett zur Verfügung stellt, während eine Risikoausschlussklausel die Haftung zwar zum üblichen Haftungsbeginn eintreten lässt, das in Rede stehende Risiko aber dauerhaft für die Deckung ausschließt. Je näher deshalb der Vorlagezeitpunkt am üblichen bedingungsgemäßen Haftungsbeginn liegt, desto mehr spricht dafür, die Deckung nach einem kurzen (ungesicherten) Zuwarten unter Einschluss aller Risiken bereitzustellen. Je weiter sich der Zeitpunkt der Sicherheitenbeibringung vom üblichen Haftungsbeginn entfernt, desto stärker dürfte umgekehrt das Interesse sein, die Deckung zumindest für die übrigen Risiken sogleich mit Fertigungsbeginn zur Verfügung zu haben. Dieses Prinzip kann bei mehreren, hinsichtlich ihres Vorlagezeitpunktes zeitlich gestaffelten Sicherheiten zu einer Kombination von Haftungsbeginnklausel und Risikoausschlussklausel in der Weise führen, dass hinsichtlich der ersten Sicherheit die Haftungsbeginnklausel, ansonsten aber eine Risikoausschlussklausel gilt.
Bei isolierten Fabrikationsrisikodeckungen kommt die Haftungsbeginnklausel in den vorstehend genannten Fällen nicht alternativ zu der gerade genannten Risikoausschlussklausel, sondern alternativ zu der unter Punkt II. 2. c) erwähnten speziellen Risikoausschlussklausel für isolierte Fabrikationsrisikodeckungen zur Anwendung, wenn es sich nur um eine Sicherheit oder zeitlich nicht gestaffelte Sicherheiten handelt. Die Frage, ob Haftungsbeginn- oder Risikoausschlussklausel, entscheidet sich auch hier nach dem Zeitpunkt, zu dem die Sicherheiten vorliegen werden.
Die Verwendung der Klauseln bei erforderlichen, jedoch nicht vor Fabrikationsbeginn vorliegenden Sicherheiten macht folgende Übersicht deutlich:
Sicherheit(en) einheitlich alsbald nach F-Beginn | Sicherheit(en) einheitlich erst kurz vor Lieferbeginn | Sicherheiten zeitlich gestaffelt nach F-Beginn | |
isolierte Fabrikationsrisikodeckung | Haftungsbeginnklausel | Spezielle Risikoausschlussklausel | Haftungsbeginn- und Risikoausschlussklausel |
kombinierte Fabrikationsrisikodeckung | Haftungsbeginnklausel | Risikoausschlussklausel | Haftungsbeginn- und Risikoausschlussklausel |
dd) Veränderter Haftungsbeginn durch sog. Nichtauszahlungsklausel
In ihrer Bedeutung für die Praxis nicht zu unterschätzen ist eine in der sog. Nichtauszahlungsklausel enthaltene weitere Haftungs(beginn)klausel, die immer dann automatisch dokumentiert wird und so zu einer Abweichung von dem in § 3 Abs. 1 AB (FG) führen kann, wenn zu der Fabrikationsrisikodeckung eine Finanzkreditdeckung hinzutritt (kombinierte Fabrikations-/Finanzkreditdeckung).
Die Nichtauszahlungsklausel, besteht aus drei Teilregelungen, wovon hier die erste thematisch einschlägig ist: Danach beginnt die Haftung des Bundes erst, wenn der Kreditvertrag zur Finanzierung des Ausfuhrgeschäftes rechtsverbindlich abgeschlossen und in Kraft getreten ist, alle hierfür erforderlichen Genehmigungen erteilt sind und die in der Gewährleistungserklärung aufgeführten Sicherheiten vorliegen. Es handelt sich dabei um Bedingungen, von deren vollständiger Erfüllung der Beginn der Haftung abhängt: Sind die Bedingungen erst nach dem in § 3 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen FG definierten Zeitpunkt (Inkrafttreten des Ausfuhrvertrages) erfüllt, verschiebt sich der Haftungsbeginn. Eine vorherige oder gleichzeitige Erfüllung belässt es hingegen beim bedingungsgemäßen Haftungsbeginn gemäß § 3.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines