ii) Herauslegung von Anzahlungsgarantien
Hat der Deckungsnehmer für eine erhaltene Anzahlung eine Anzahlungsgarantie zu stellen und sollen die politischen Risiken daraus sowie das Risiko der widerrechtlichen Ziehung vom Bund übernommen werden, wird nach herkömmlicher Deckungstechnik diese Garantie während der Dauer der Fabrikationsrisikodeckung nicht Gegenstand einer selbstständigen Deckung. Vielmehr wird der Garantiebetrag als im Fabrikationsrisiko befindliche Selbstkosten behandelt. Er wird demgemäß nicht von den zu deckenden Selbstkosten abgesetzt und im Falle eines Verlusts (durch Ziehung der Garantie oder in sonstiger Weise) entschädigt, wenn ein von der Fabrikationsrisikodeckung abgesicherter Gewährleistungsfall eingetreten ist. Wurde die Anzahlungsgarantie z.B. widerrechtlich gezogen, so wird hierin i.d.R. zugleich ein schwerwiegender Vertragsbruch i.S.d. § 4 Nr. 5 AB (FG), mithin ein von der Fabrikationsrisikodeckung erfasstes Risiko zu sehen sein und somit nach diesem Gewährleistungstatbestand eine Entschädigung der entstandenen Selbstkosten ohne Abzug der Anzahlung erfolgen.
Vorstehende Deckungstechnik beruht auf der grundsätzlichen Deckungspraxis des Bundes, Anzahlungsgarantien nicht isoliert (gegenständlich) zu decken. Ein Exporteur, der keine Fabrikationsrisikodeckung haben möchte, kann den Betrag einer von ihm herauszulegenden Anzahlungsgarantie also nicht durch eine Vertragsgarantiedeckung absichern lassen. Von diesem Grundsatz gibt es eine einzige Ausnahme: Möchte der Exporteur die Anzahlungsgarantie nicht nur mit einer Vertragsgarantiedeckung, sondern auch mit einer Avalgarantie absichern, übernimmt der Bund für die Anzahlungsgarantie eine gegenständliche Vertragsgarantiedeckung, zzgl. der Avalgarantie, auch wenn der Exporteur keine Fabrikationsrisikodeckung beantragt hat. Dies ist aus Gründen des besonderen Zusammenhangs zwischen der Vertragsgarantiedeckung und der Avalgarantie in Bezug auf den Exporteur erforderlich. Quasi im Gegenzug zu dieser Ausnahme beschränkt der Bund jedoch den Deckungsschutz der Vertragsgarantiedeckung in den meisten Fällen auf die politischen Ziehungsrisiken. Eine widerrechtliche Ziehung der Anzahlungsgarantie ohne politischen Zusammenhang wäre somit nicht abgesichert. Vorstehende Deckungsbeschränkung bezieht sich jedoch nur auf die Vertragsgarantiedeckung, nicht hingegen auf die Avalgarantie. Das in der Avalgarantie gegenüber der begünstigten Bank abgegebene Garantieversprechen bleibt somit vollumfänglich aufrechterhalten.
Will der Exporteur den gleichen Deckungsschutz wie bei der eingangs beschriebenen grundsätzlichen Deckungstechnik genießen, muss er auch in den Fällen, in denen eine Avalgarantie übernommen werden soll, parallel eine Fabrikationsrisikodeckung ohne Abzug des Anzahlungsbetrages von den zu deckenden Selbstkosten und eine Vertragsgarantiedeckung beantragen. Ein Verlust des Anzahlungsbetrages durch Ziehung wäre dann gegebenenfalls unter der Gegengarantiedeckung, ein sonstiger Verlust unter der Fabrikationsrisikodeckung entschädigungsfähig. Diese doppelte Deckung wird vom Entgelt her nicht teurer, da im Falle eines nicht von den Selbstkosten abgezogenen Anzahlungsbetrages die Gegengarantiedeckung entgeltfrei eingeschlossen ist.
Andere vom Exporteur zu stellende Vertragsgarantien, wie Liefer-, Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsgarantien werden stets, wenn deren Absicherung gewünscht wird, gegenständlich gesondert über eine Gegengarantiedeckung (Vertragsgarantiedeckung) gedeckt. Insoweit spielt es keine Rolle, ob parallel eine Fabrikationsrisikodeckung besteht und ob diese Garantien bereits während der Fertigungszeit herausgelegt werden.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b. Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c. Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d. Die politischen Gewährleistungsfälle
- e. Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckung – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- e) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- f) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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6. Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- a) Vorbemerkungen
- b) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- c) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- d) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- II. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- III. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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IV. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- 1. Idee und Grundprinzipien der Deckung
- 2. Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- 3. Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- 4. Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- 5. Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- 6. „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- 7. Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- 8. Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- V. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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B5 - Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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B6 - Vertragsgarantiedeckung
- I. Überblick
- II. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- III. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- IV. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- V. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- VI. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- VII. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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B7 - Kombinierte Deckungen
- I. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- II. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- III. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- IV. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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V. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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1. Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- a) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- b) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- c) Erfassung von Finanzierungskosten
- d) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- e) Haftung/Deckungseingriff
- f) Entgelt
- 2. Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- 3. Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- 4. Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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1. Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- VI. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- VII. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- VIII. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D - Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines