iii) Nicht deckungsfähige Selbstkosten
In Abweichung von den LSP schließen die AB (FG) in § 2 Abs. 2 und 3 einige Kostenarten ausdrücklich aus den deckungsfähigen Selbstkosten ganz oder teilweise aus:
So werden Aufwendungen des Deckungsnehmers, die für Fremdkapital und Ausfuhrfinanzierung entstanden sind, nur insoweit anerkannt, als sie dem Ausfuhrvertrag unmittelbar zugeordnet werden können. Demgegenüber sehen die LSP die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen für das betriebsnotwenige Kapital vor.
Bei kalkulatorischen Abschreibungen ist immer von den Anschaffungspreisen auszugehen. Andere nach den LSP zulässige Ausgangswerte bleiben außer Betracht.
Nicht unter die deckungsfähigen Selbstkosten fällt der kalkulatorische Gewinn des Deckungsnehmers. Bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine Klarstellung, da auf die LSP nur hinsichtlich der Selbstkosten abgestellt wird, während der kalkulatorische Gewinn des Deckungsnehmers Bestandteil des Selbstkostenpreises ist, der für die Fabrikationsrisikodeckung keine Bedeutung hat.
Obwohl sicherlich Selbstkosten wird das vom Deckungsnehmer entrichtete Entgelt für die Exportkreditgarantie ausgeschlossen, und zwar nicht nur für die Fabrikationsrisiken, sondern auch soweit es eine etwaige Lieferantenkreditdeckung betrifft. Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass der Versicherer im Schadensfall nicht auch noch seine Prämie entschädigen sollte. Allerdings wirkt dieser Ausschluss wie eine zusätzliche Selbstbeteiligung, der nur dadurch abgemildert wird, dass bei Eintritt eines Fabrikationsrisikoschadens in der Regel die Haftung aus einer nachgeschalteten Lieferantenkreditdeckung noch nicht begonnen hat und deshalb zumindest das für diese Deckung gezahlte Entgelt erstattet werden kann. Dieser Ausschluss des Entgelts von den gedeckten Selbstkosten darf nicht verwechselt werden mit dem möglichen Einschluss bei der Lieferantenkreditdeckung in die gedeckte Forderung. Hier geht es um die Phase vor Versand, einem Scheitern der Vertragsdurchführung und damit der erst gar nicht zur Entstehung gelangenden Forderung, in die das Entgelt eingeschlossen sein kann.
Schließlich sind von der Deckung Aufwendungen ausgeschlossen, die nach dem anwendbaren Recht verboten sind. Nicht illegale Aufwendungen, z. B. Provisionen oder ähnliche Vergütungen für das Zustandekommen des Vertrags, fallen dagegen als Sonderkosten des Vertriebs unter die entschädigungsfähigen Selbstkosten. Die LSP sehen insoweit allerdings vor, dass sie notwendig waren und sich in angemessenen Grenzen halten. Voraussetzung wird also zumindest sein, dass sie von der Finanzverwaltung als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Das Problem illegaler Zahlungen hat allerdings eine weit über die fehlende Anerkennung als deckungsfähige Selbstkosten hinausreichende Dimension. Einmal können Zahlungen dieser Art („nützliche Abgaben“) die Förderungswürdigkeit eines Geschäftes und damit eine Grundvoraussetzung für die Deckungsübernahme überhaupt in Frage stellen. Zum anderen können Zahlungen, die gegen das für den Vertrag geltende Recht verstoßen, die Wirksamkeit des Ausfuhrvertrages insgesamt beseitigen. In diesem Falle würde nach § 5 Abs. 1 AB (FG) eine Entschädigungspflicht des Bundes in jeglicher Form entfallen, da die Wirksamkeit des Ausfuhrvertrages Voraussetzung für eine Entschädigung ist. Dies gilt im Übrigen auch für den Bereich der sonstigen Exportkreditgarantien entsprechend.
Was speziell die Zahlung von Bestechungsgeldern im Geschäftsverkehr angeht, sind derartige Aufwendungen international, namentlich auf OECD-Ebene, geächtet und im nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos strafbewehrt. Sie sind damit zweifelsfrei illegal. Ein Exporteur muss heute bereits im Antragsverfahren über das Antragsformular ausdrücklich eine Erklärung zur Korruptionsfreiheit des Exportgeschäfts abgeben. Bei Nichtabgabe dieser Erklärung übernimmt der Bund keine Exportkreditgarantie. Stellt sich späterhin heraus, dass die Erklärung wahrheitswidrig abgegeben bzw. vor Deckungsübernahme nicht realitätsentsprechend korrigiert wurde, führt dieser Umstand zur Haftungsbefreiung des Bundes unter Verfall gezahlten Entgelts. Insoweit sind Bestechungsgelder nicht nur vom Kreis deckungsfähiger Selbstkosten ausgenommen, sondern sie führen über die schon zuvor angesprochenen möglichen Konsequenzen illegaler Zahlungen hinaus im Falle ihres Bekanntwerdens stets zu scharfen Sanktionen: Abweisung des Deckungsantrags oder Haftungsbefreiung.
Lediglich klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass zu den gedeckten Selbstkosten gemäß LSP sämtliche (unmittelbaren und mittelbaren) Kosten nicht gehören, die im Rahmen gemäß § 13 Nr. 5 AB (FG) zu ergreifender schadensverhütender bzw. schadensmindernder Maßnahmen oder gemäß § 12 AB (FG) zu ergreifender Rechtsverfolgungsmaßnahmen beim Deckungsnehmer anfallen. Dies gilt auch dann, wenn der Bund zu den Maßnahmen eine Weisung erteilt hat oder die Weisung – im Falle des § 4 Nr. 1 AB (FG) – sogar Teil des gedeckten Risikos ist.
Es ist allein Sache des Exporteurs, die bei ihm voraussichtlich anfallenden Selbstkosten zu schätzen und im Antrag auf Übernahme einer Fabrikationsrisikodeckung zu beziffern. Seitens des Bundes findet keine Kontrolle darüber statt, auf welcher Basis der Antragsteller die Bezifferung seiner Selbstkosten vorgenommen hat. Unabhängig davon findet jedoch seitens des Bundes eine Begrenzung der von ihm als deckungsfähig anerkannten Selbstkosten statt, als er die Höhe der zur Deckung beantragten Selbstkosten nach oben durch den Auftragswert begrenzt. Damit wird die Indeckungnahme von solchen Ausfuhrgeschäften verhindert werden, deren Auftragswert geringer ist, als der Wert der vom Exporteur zur Erfüllung des Ausfuhrgeschäfts aufzuwendenden Selbstkosten. Denn im Falle derartiger - wirtschaftlich fragwürdiger – Ausfuhrgeschäfte wäre ein Scheitern des Ausfuhrgeschäfts und damit der Erhalt einer Entschädigungszahlung vom Bund für den Exporteur wirtschaftlich vorteilhafter als die Erfüllung des Ausfuhrgeschäfts.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b. Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c. Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d. Die politischen Gewährleistungsfälle
- e. Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckung – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- g) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- h) Kosten der Baustelleneinrichtung
- i) Kosten der Baustellenbevorratung
- 2. Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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3. Leasingdeckung
- a) Vorbemerkungen
- b) Formen des Leasings im Allgemeinen
- c) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- d) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- e) Konditionen der Leasingdeckung
- f) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- g) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- h) Besonderheiten bei der Antragstellung
- i) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- j) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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III. Sammeldeckungsformen
- 1. Vorbemerkungen
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2. Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- a) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- b) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- c) Anbietungspflicht
- d) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- e) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- f) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- g) Haftungsbeginn und Haftungsende
- h) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- i) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- j) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- k) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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B4 - Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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I. Standard-Einzeldeckung
- 1. Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund d...
- 2. Das zu finanzierende Exportgeschäft
- 3. Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- 4. Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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5. Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- a) Dauer der Haftung
- b) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- c) Gedeckte Risiken
- d) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- e) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- f) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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6. Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- a) Vorbemerkungen
- b) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- c) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- d) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- II. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- III. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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IV. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- 1. Idee und Grundprinzipien der Deckung
- 2. Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- 3. Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- 4. Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- 5. Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- 6. „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- 7. Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- 8. Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- V. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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I. Standard-Einzeldeckung
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B5 - Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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B6 - Vertragsgarantiedeckung
- I. Überblick
- II. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- III. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- IV. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- V. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- VI. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- VII. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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B7 - Kombinierte Deckungen
- I. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- II. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- III. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- IV. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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V. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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1. Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- a) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- b) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- c) Erfassung von Finanzierungskosten
- d) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- e) Haftung/Deckungseingriff
- f) Entgelt
- 2. Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- 3. Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- 4. Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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1. Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- VI. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- VII. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- VIII. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D - Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines