i) Begriff der (deckungsfähigen) Selbstkosten
Deckungs- und damit Entschädigungsgegenstand der Fabrikationsrisikodeckung sind die Selbstkosten, die beim Exporteur notwendigerweise für die Erbringung der im Ausfuhrvertrag mit dem ausländischen Schuldner vereinbarten Lieferungen und Leistungen anfallen, § 2 Abs. 1 AB (FG). Als deckungsfähige Selbstkosten gelten nach § 2 Abs. 2 AB (FG) die Einzel- und Gemeinkosten im Sinne der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 in der zuletzt durch Art. 289 achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 25.11.2003 geänderten Fassung, im folgenden LSP genannt), die bei wirtschaftlicher Betriebsführung zur Durchführung des Ausfuhrvertrages erforderlich sind.
An sich gehören die Verordnung PR Nr. 30/53 und die LSP zum Bereich des öffentlichen Preisrechts und werden für den Fall angewendet, dass Leistungen für öffentliche Auftraggeber nicht zu Marktpreisen abgerechnet werden können und deshalb ersatzweise Selbstkostenpreise herangezogen werden müssen. Jedoch wird die Geltung der LSP häufig auch vertraglich vereinbart, da in ihnen Kriterien für ein geordnetes Rechnungswesen und die Mindestgliederung für eine Preiskalkulation auf der Grundlage einer Ist-Kostenrechnung festgelegt sowie die wichtigsten Kostenarten nebst den zulässigen Mengen- und Bewertungsansätzen beschrieben sind. Es lag nahe, ein solches den Unternehmen bekanntes und bewährtes Regelwerk auch für die Ermittlung der gedeckten Selbstkosten im Rahmen der Fabrikationsrisikodeckung heranzuziehen, nachdem die vor 1986 gesammelten Erfahrungen gezeigt hatten, dass die bis dahin geltende Definition („direkte und indirekte Aufwendungen, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Kostenrechnung auf die in Fertigung begriffene Ware zu verrechnen sind“) teils zu eng und teils zu mehrdeutig war.
Abweichend von den LSP werden auch solche Aufwendungen als Selbstkosten anerkannt, die für die Inanspruchnahme von Fremdkapital oder im Zusammenhang mit der Ausfuhrfinanzierung (ausgenommen Kreditversicherungskosten für die Fabrikationsrisikodeckung) anfallen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie dem Ausfuhrvertrag unmittelbar zugeordnet werden können. Dieses Erfordernis bedeutet bei der Inanspruchnahme von Fremdkapital nicht unbedingt, dass die Kreditaufnahme kongruent zu dem Kostenanfall des gedeckten Auftrags erfolgen muss, aber es muss doch sichergestellt sein, dass die zur Anwendung gelangende Kostenrechnung eine unmittelbare Zuordnung der in Anspruch genommenen Fremdmittel in betragsmäßiger und zeitlicher Hinsicht auf die konkrete Fertigungsfinanzierung erlaubt. Unter die Kosten der Ausfuhrfinanzierung fallen z. B. Bereitstellungsprovisionen für Exportkredite, Bankgebühren und unter Umständen auch Kurssicherungskosten, die bei der durch den Eintritt eines Fabrikationsrisikoschadens erforderlich werdenden Auflösung von Devisenterminpositionen für das Exportgeschäft entstehen können.
Die Bezugnahme auf die LSP bei der Definition der Selbstkosten bedeutet nicht, dass damit den Exporteuren eine bestimmte Form der Kostenrechnung verbindlich vorgegeben würde. Sie gibt lediglich die Prüfungsmaßstäbe vor, nach denen in einem etwaigen Schadensfall die gedeckten und entschädigungsfähigen Selbstkosten ermittelt werden. Da allerdings der Deckungsnehmer nach § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen FG Grund und Höhe des Schadens nachzuweisen hat, liegt es in seinem Interesse, dass sein Rechnungswesen eine Selbstkostenprüfung nach den Regeln der LSP zulässt.
Unter zeitlichen Aspekten endet der Zeitraum, innerhalb dem deckungsfähige Selbstkosten anfallen können, denknotwendigerweise mit Versand oder Abnahme der Ware/Leistung, also mit Erfüllung der Lieferung- und/oder Leistungsverpflichtungen, zu deren Erbringung der Exporteur die Selbstkosten aufzuwenden hatte. Eine in der Praxis sehr wichtige Ausnahme gilt für den von der Fabrikationsrisikodeckung erfassten Embargotatbestand, § 4 Nr. 7 AB (FG). Hier verlängert sich die Zeitspanne innerhalb derer deckungsfähige Selbstkosten anfallen können über den Versand hinaus bis zur vollständigen Vertragserfüllung mit der Folge, dass im Embargofall die Selbstkosten auch die nach Versand der Ware getätigten Aufwendungen mit umfassen. Wichtig ist, dass diese Aufwendungen bereits bei der Kalkulation der zur Absicherung beantragten Selbstkosten berücksichtigt werden. Im Nachhinein ist eine Erhöhung der Selbstkosten nur unter sehr eingeschränkten Möglichkeiten und nach Eintritt eines Schadensfalles überhaupt nicht mehr möglich.
Wird im Zusammenhang mit dem Export gebrauchter Ware die Übernahme einer Fabrikationsrisikodeckung begehrt, so ist zu beachten, dass grundsätzlich nur jene Aufwendungen als förderungs- und damit deckungsfähige Selbstkosten anerkannt werden, die dem Exporteur in Folge in Deutschland vorgenommener Generalüberholung, Modernisierung oder Instandsetzung der Gebrauchtware entstanden sind. Hierzu gehören nicht die Kosten für die Beschaffung der gebrauchten Waren.
Entgegen einer leider noch immer zum Teil vertretenen Meinung ist eine Fabrikationsrisikodeckung auch bei Ausfuhrgeschäften möglich, die ausschließlich die Erbringung von Leistungen zum Gegenstand haben. Gerade in den Fällen, in denen eine auf die konkreten Kundenwünsche zugeschnittene Leistung geschuldet wird, dürfte die geschuldete Leistung vorher konkret/spezifisch vorzubereiten sein, nicht selten sind Planungsunterlagen anzufertigen, vor Ort-Termine durchzuführen, ein konkretes Umsetzungskonzept zu entwickeln oder auch sonstige Vorleistungen zu erbringen, durch die beim Exporteur bereits Sach- und Personalaufwendungen anfallen, ohne das er hierfür bereits eine Vergütung von seinem Auslandskunden verlangen kann. Kommt es nicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, so würde der Exporteur i.d.R. auf diesen Aufwendungen sitzen bleiben, es sei denn, er kann diese aus einer vom Bund übernommenen Fabrikationsrisikodeckung entschädigt bekommen. Hierin unterscheidet er sich nicht von einem Warenlieferanten. Je länger der Zeitraum der Vorbereitungshandlungen bis zur eigentlichen Erbringung der vergütungsrelevanten (Dienst-) Leistung ist und je kostenintensiver diese Vorbereitungshandlungen sind, umso größer kann somit auch beim Dienstleister der Bedarf nach Absicherung seiner Sach- und Personalaufwendungen durch eine Fabrikationsrisikodeckung sein.
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Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
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I. Rechtliche Grundlagen
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
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b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
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8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
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1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
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II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
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I. Rechtliche Grundlagen
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Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
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2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
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3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
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b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
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1. Vorbemerkung
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II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
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3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
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III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
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b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
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d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
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2. Spezielle Einzeldeckungsformen
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a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
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c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
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a) Bauleistungsdeckung
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3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
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b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
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1. Standard-Einzeldeckungsform
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IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
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e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
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f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
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4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
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1. Standard-Einzeldeckung
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V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
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VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
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VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
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5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
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iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
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a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
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I. Fabrikationsrisikodeckung
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Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
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I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
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Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
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II. Entschädigungsverfahren
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1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
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1. Allgemeines