5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
a) Einzel- und Sammeldeckungen
Die vom Bund angebotenen Deckungen lassen sich danach unterscheiden, ob der Deckungsgegenstand im Rahmen der Deckung individuell erfasst wird (z. B.: Ausfuhrforderung aus einem einzelnen Exportvertrag) oder ob eine Mehrzahl gleichartiger Deckungsgegenstände (z.B. Ausfuhrforderungen aus mehreren künftigen Verträgen) abgesichert wird.
Geht es um die einmalige Absicherung eines individuellen Deckungsgegenstandes unter einer Deckung (Einzeldeckung), kommt es weiter darauf an, ob dieser wertmäßig exakt zu beziffern ist. Falls ja, wird er mit diesem Betrag gedeckt (Festbetrag), der zugleich auch Bemessungsgrundlage für das Entgelt ist. Ist eine exakte Bezifferung nicht möglich, wird mit einem geschätzten Maximalbetrag (Höchstbetrag) gearbeitet, der bei den Einzeldeckungen – z.B. der Fabrikationsrisikodeckung – zugleich Entgeltbemessungsgrundlage ist.
Geht es nicht nur um einen einzelnen Deckungsgegenstand, sondern darum, über einen bestimmten Zeitraum unter einer einheitlichen Deckung eine Mehrzahl von Deckungsgegenständen – insbesondere Forderungen – abzusichern, spricht man von einer Sammeldeckung. Hier wird die Deckungsentscheidung vorab für einen bestimmten Zeitraum pauschal getroffen, indem ein Höchstbetrag festgesetzt wird. In diesen Höchstbetrag können künftig entstehende Deckungsgegenstände bei entsprechendem Freiraum in die Deckung einrücken oder – sofern der Deckungsgegenstand unabhängig vom Höchstbetrag gedeckt ist – entschädigt werden. Einer Sammeldeckung kann ein revolvierendes Prinzip zugrunde liegen, zwingend ist dies jedoch nicht. Trifft man aber auf das revolvierende Prinzip, hat man es immer mit einer Sammeldeckung zu tun.
b) Individualisierung des Deckungsgegenstandes bei Höchstbetragsdeckung
Bei einer Höchstbetragsdeckung kennt der Bund den Deckungsgegenstand (etwa: Forderungen oder Sachwerte) zum Zeitpunkt seiner Entstehung nicht. Erst in einem etwaigen Schadensfall werden alle einbezogenen Deckungsgegenstände wertmäßig erfasst und mit dem übernommenen Höchstbetrag abgeglichen. Kommt es zu keinem Schadensfall, findet überhaupt keine Individualisierung statt.
c) Entgeltberechnung bei Höchstbetragsdeckung
Bei einem Teil der Höchstbetragsdeckungen ist der Höchstbetrag Entgeltbemessungsgrundlage, bei einem anderen Teil nicht. Dahinter steht ein unterschiedliches Prinzip: Soll das zu zahlende Entgelt deckungsäquivalent sein, d.h., dem tatsächlich vom Bund getragenen Risiko entsprechen, dann kann der Höchstbetrag nicht als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Insbesondere bei Forderungs-Sammeldeckungen übersteigt die Summe der im Zeitablauf entstehenden Forderungen den Höchstbetrag bei Weitem. Deshalb ist es hier erforderlich, dass jede einzelne Forderung zeitnah zur Entstehung bzw. Risikobeginn zumindest summenmäßig gemeldet wird (Höchstbetragsdeckung mit Meldeverfahren). Die Meldung ist zugleich auch Voraussetzung für die Deckung: Nur gemeldete Forderungen können gedeckte Forderungen sein. Dieses Verfahren betrifft alle Forderungs-Sammeldeckungen und damit die Deckungsprodukte APG und APG-light sowie die revolvierenden Lieferantenkredit- und Finanzkreditdeckungen.
Bei den Höchstbetragsdeckungen ohne Meldeverfahren (z.B. Lagerdeckungen) bezeichnet hingegen der Höchstbetrag das maximale Entschädigungsrisiko, das zu keiner Zeit überschritten wird. Dementsprechend wird das Entgelt pro Abrechnungszeitraum auf den Höchstbetrag erhoben. Das Entgelt ist mit Risikobeginn fällig und kann grundsätzlich nicht erstattet werden.
d) Deckungshöchstbetrag oder Entschädigungshöchstbetrag?
Bei der Frage, ob eine konkrete Forderung oder ein Sachwert (z.B. der Wert von ins Ausland verbrachten Waren) gedeckt ist, gibt es ebenfalls zwei Möglichkeiten. Bei den Forderungs-Sammeldeckungen wird regelmäßig vorausgesetzt, dass die betreffende Forderung sich – ggf. nach einer konkreten Belegungsreihenfolge – innerhalb des Höchstbetrages befindet (Deckungshöchstbetrag). Bei anderen Deckungsarten, beispielsweise der Fabrikationsrisikodeckung kommt es hierauf nicht an, sondern der Höchstbetrag bezeichnet lediglich die Obergrenze der maximal zu leistenden Entschädigung (Entschädigungshöchstbetrag).
e) Verfügbarkeit und Belegung von Höchstbeträgen
Ein Deckungshöchstbetrag kann verbrauchend oder revolvierend übernommen werden. Revolvierend bedeutet, dass der Höchstbetrag fortlaufend neu in Anspruch genommen werden kann, wenn durch Erlöschen der Risiken (insbesondere: Bezahlung gedeckter Forderungen) Freiraum entsteht. Ein revolvierender Höchstbetrag ist vor allem bei kurzfristigen Forderungsdeckungen sinnvoll, weil hier Forderungen in überschaubarer Frist durch Bezahlung erlöschen und damit für neu entstehende Forderungen Platz machen. Umgekehrt besteht etwa bei den Rahmenkreditdeckungen für mittel-/langfristige kleinere Finanzkredite ein verbrauchender Höchstbetrag.
Die Belegung eines Deckungshöchstbetrages kann sich entweder in zeitlicher Reihenfolge oder nach dem Bestand im Schadensfall (unabhängig von der Entstehungsreihenfolge) bestimmen.
Dem ersten Prinzip folgen diejenigen Deckungen, bei denen die einzelnen Deckungsgegenstände bereits zeitnah zum Risikobeginn einzeln identifiziert und (zumindest summenmäßig) gemeldet werden müssen, damit sie gedeckt sind: Insbesondere bei den Forderungs-Sammeldeckungen kommt es darauf an, welche Forderungen konkret vom Höchstbetrag umfasst sind. Grund hierfür ist einerseits die Notwendigkeit, ein risikoadäquates Entgelt zu ermitteln. Andererseits muss es möglich sein, noch ungedeckte Forderungen von der Deckung ausschließen zu können: Um bei Überschreitung des Höchstbetrages zweifelsfrei feststellen zu können, welche Forderungen gedeckt sind, wird bei der Belegung des Höchstbetrages mit Forderungen auf die Entstehungsreihenfolge abgestellt.
Nach dem zweiten Prinzip ist bis zur Obergrenze des Höchstbetrages der Bestand gedeckt und damit nach Abzug der Selbstbeteiligung entschädigungsfähig. Diesem Prinzip folgt etwa die Fabrikationsrisikodeckung. Wenn die entstandenen Selbstkosten über dem Höchstbetrag liegen, ist dieser Teil ungedeckt. In welcher Reihenfolge und wofür genau die Selbstkosten angefallen sind, spielt hierfür keine Rolle.
f) Aushaftung
Den weitaus meisten der vom Bund angebotenen Deckungen, insbesondere allen Forderungsdeckungen und der Fabrikationsrisikodeckung, liegt das Prinzip der Aushaftung zugrunde. Das bedeutet, dass die Haftung des Bundes nicht mit Ablauf einer bestimmten Frist endet, sondern erst dann, wenn die gedeckten Risiken nicht mehr eintreten können. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Deckungsgegenstand nicht mehr existiert (Forderung ist durch Erfüllung erloschen) oder aus der relevanten Risikobeziehung ausgeschieden ist (gedeckte Selbstkosten werden nach Versand von einer gedeckten Forderung abgelöst).
Nur bei wenigen Deckungsarten wird das Ende der Deckung nicht durch Aushaftung, sondern durch ein festes Datum bestimmt. Dies gilt beispielsweise bei Deckungen, die den Sachwert von ins Ausland verbrachten Waren für einen festgelegten Zeitraum absichern (z.B. Messelagerdeckung).
-
Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
- a) Gesetzesvorbehalt
-
b) Zuständigkeit des Bundes
- i) Gesetzgebungskompetenz
- ii) Verwaltungskompetenz
- 2. Die Ermächtigungsrahmen des Haushaltsgesetzes
- 3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
- 4. Richtlinien
- 5. Verwaltungsverfahrensgesetz
- 6. Bundeshaushaltsordnung
- 7. Allgemeine Bedingungen
-
8. Rechtsgrundsätze für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen
- a) Herkunft der Grundsätze
- b) Förderungswürdigkeit und besonderes staatliches Interesse
- c) Selbsttragung/Selbstfinanzierung
- d) Subsidiarität
- e) Antragserfordernis
- f) Unteilbarkeit der Risiken
- 9. Rechtsnatur der Exportkreditgarantien des Bundes
-
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
-
II. Systematische Grundlagen: Exportkreditgarantien im Überblick
- 1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen
- 2. Was ist Gegenstand der Deckung?
- 3. Die gedeckten Schadensfälle bei den einzelnen Deckungstypen
- 4. Regelungsinhalt, Funktion und Bedeutung der Allgemeinen Bedingungen
- 5. Erfassung des Deckungsgegenstandes, insbesondere im Rahmen von Höchstbeträgen
-
I. Rechtliche Grundlagen
-
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
1. Vorbemerkung
- a) Systematische Einordnung der Fabrikationsrisikodeckung
- b) Allgemeine Voraussetzungen der Fabrikationsrisikodeckung
-
2. Deckungsumfang der Fabrikationsrisikodeckung
- a) Deckungsgegenstand
- b) Sonderfragen
- c) Haftungszeitraum
-
3. Gewährleistungstatbestände (Gedeckte Risiken)
- a) Überblick
-
b) Die Gewährleistungstatbestände im Einzelnen
- i) Unterbrechung oder Abbruch der Fertigung, § 4 Nr. 1 und 2 AB (FG)
- ii) Unmöglichkeit der Versendung infolge politischer Umstände, § 4 Nr. 3 AB (FG)
- iii) Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung wegen Insolvenz oder ...
- iv) Lossagung vom Vertrag, § 4 Nr. 5 AB (FG)
- v) Nichtzahlung von Stornierungskosten, § 4 Nr. 6 AB (FG)
- vi) Embargorisiken, § 4 Nr. 7 AB (FG)
- vii) Embargorisiken eines Zuliefer-, Transit- oder sonstigen Drittlandes, „Partnerlandsrisiken“, § ...
- viii) Feststellung der Unzumutbarkeit der weiteren Vertragsdurchführung
- ix) Sonderfälle mit eingeschränkter Deckung
- x) Einschluss der Kapitalhilferisiken bei Finanzierungen aus Mitteln der Finanziellen ...
-
1. Vorbemerkung
-
II. Forderungsdeckungen Allgemein
- 1. Systematische Einordnung der Forderungsdeckung
- 2. Die einzelnen Deckungsformen
-
3. Gemeinsamer Ausgangspunkt - Die gedeckten Risiken
- a) Systematik der gedeckten Risiken
- b) Grundsatz der einheitlichen Deckung aller deckungsfähigen Risiken und Ausnahmen
- c) Die wirtschaftlichen Gewährleistungsfälle
- d) Die politischen Gewährleistungsfälle
- e) Konkurrenzregeln
-
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
- a) Systematische Einordnung der Lieferantenkreditdeckung
-
b) Allgemeine Voraussetzungen der Lieferantenkreditdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Lieferungen und Leistungen als Gegenstand eines Ausfuhrgeschäfts
- iii) Antrag
- iv) Mögliche Deckungsnehmer
- c) Gegenstand der Deckung
-
d) Herkunft der Ware
- i) Überblick
- ii) Die Deckung ausländischer (bzw. deutscher) Zulieferungen in Abhängigkeit von der ...
- iii) Zulieferungen aus dem Bestellerland (örtliche Kosten)
- e) Zeitraum der Deckung
- f) Teildeckung
- g) Umrechnung von Fremdwährungsforderungen
- h) Selbstbeteiligung
-
2. Spezielle Einzeldeckungsformen
-
a) Bauleistungsdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Besonderheiten bei Bauleistungsgeschäften
- iii) Die Bauleistungsdeckung im Einzelnen
- iv) Gegengarantien bei Bauleistungsgeschäften
- v) Montage- und Baugeräte
- vi) Ersatzteillager
- vii) Eingelagerte Montage- und Baugeräte
- viii) Kosten der Baustelleneinrichtung
- ix) Kosten der Baustellenbevorratung
- b) Deckung sonstiger Leistungsgeschäfte
-
c) Leasingdeckung
- i) Vorbemerkungen
- ii) Formen des Leasings im Allgemeinen
- iii) Welche Leasingformen können gedeckt werden?
- iv) Welche Forderungen sind von der Deckung umfasst?
- v) Konditionen der Leasingdeckung
- vi) Sonstige Deckungsvoraussetzungen
- vii) Für welchen Zeitraum besteht Deckungsschutz?
- viii) Besonderheiten bei der Antragstellung
- ix) Parallele Fabrikationsrisikodeckung
- x) Beschlagnahmedeckung für die Leasingsache bei Teilamortisationsleasing (Restwert)
-
a) Bauleistungsdeckung
-
3. Sammeldeckungsformen
- a) Vorbemerkungen
-
b) Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
- i) Wesen und Vorteile der revolvierenden Lieferantenkreditdeckung
- ii) Voraussetzungen für die Übernahme von revolvierenden Lieferantenkreditdeckungen, Antrag und ...
- iii) Anbietungspflicht
- iv) Aufhebung und Beschränkung der Deckung
- v) Einzeldeckungen neben revolvierenden Deckungen
- vi) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen neben revolvierenden Deckungen
- vii) Haftungsbeginn und Haftungsende
- viii) Beschränkung auf politische Risiken/politische Insolvenzrisiken
- ix) Besondere Mitteilungspflicht des Deckungsnehmers im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten
- x) Bearbeitungsgebühren, Vorausentgelt, Entgelt und Mindestentgelt
- xi) Zusammenfassende Hinweise zum Deckungsmechanismus bei der revolvierenden ...
-
1. Standard-Einzeldeckungsform
-
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
- a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund ...
- b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
- c) Der zu deckende Finanzkreditvertrag
- d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
-
e) Wesentliche Inhalte der Finanzkreditdeckung
- i) Dauer der Haftung
- ii) Auszahlungsverfahren und Auszahlungsvoraussetzungen
- iii) Gedeckte Risiken
- iv) Karenzfristen und Selbstbeteiligung
- v) Verpflichtungen des Deckungsnehmers
- vi) Verfahren bei Gefahrerhöhung
-
f) Verbindung zwischen Exportgeschäft und Finanzkredit
- i) Vorbemerkungen
- ii) Verpflichtungen des Exporteurs aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bund
- iii) Verpflichtungen des Warenherstellers aus der Hersteller-Verpflichtungserklärung gegenüber dem ...
- iv) Exporteurgarantien im Verhältnis Exporteur/finanzierende Bank
- 2. Kreditgarantiedeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
- 3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
-
4. Rahmenkreditdeckung als Sammeldeckung im Mittel-/Langfristgeschäft
- a) Idee und Grundprinzipien der Deckung
- b) Inhaltliche Ausgestaltung im Einzelnen
- c) Zustandekommen der Deckung und Verfahren
- d) Ergänzende Hinweise auf Besonderheiten
- e) Rahmenkreditdeckung keine Sperre für Finanzkreditdeckungen auf Einzeldeckungsbasis
- f) „Zugang“ der Exporteure zur Rahmenkreditdeckung
- g) Parallele Deckungen zugunsten der Exporteure
- h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie
- 5. Revolvierende Finanzkreditdeckung als kurzfristige Sammeldeckung
-
1. Standard-Einzeldeckung
-
V. Lagerdeckungen (Beschlagnahmedeckungen)
- 1. Vorbemerkung
- 2. Gemeinsame Grundsätze
- 3. Einzeldarstellung zu Fällen, bei denen eine Beschlagnahmedeckung in Betracht kommt
-
VI. Vertragsgarantiedeckung
- 1. Überblick
- 2. Umfang der Vertragsgarantiedeckung
- 3. Gewährleistungstatbestände der Vertragsgarantiedeckung (Gedeckte Risiken)
- 4. Weitergehende Ausführungen zu den Embargorisiken
- 5. Besonderheiten bei Bietungs- und Anzahlungsgarantien
- 6. Isolierte Indeckungnahme von Vertragsgarantien
- 7. Einzelfragen zur Deckung von Vertragsgarantien
-
VII. Kombinierte Deckungen
- 1. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Lieferantenkreditdeckung
- 2. Kombinierte Fabrikationsrisiko-/Finanzkreditdeckung
- 3. Lieferantenkreditdeckung und Vertragsgarantiedeckung
- 4. Lieferantenkreditdeckung und Sachdeckung
-
5. Lieferantenkreditdeckung und Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- i) Schutzwirkung der grundsätzlichen Stellungnahme
- ii) Getrennte Prüfung der Deckungsart (Garantie oder Bürgschaft)
- iii) Erfassung von Finanzierungskosten
-
iv) Regelungen in Bezug auf das Risiko der Nichtauszahlung des Finanzkredits
- aa) Vorbemerkungen
- bb) Nichtauszahlungsklausel als Verpflichtung der Bank (Banken-Nichtauszahlungsklausel)
- cc) Nichtauszahlungsklausel als Einschränkung der Lieferantenkreditdeckung ...
- dd) Wechselbezüge zwischen Banken- und Exporteurs-Nichtauszahlungsklausel
- ee) Sonderfall isolierter Ausfuhrdeckung
- v) Haftung/Deckungseingriff
- vi) Entgelt
- b) Kombination bei Rahmenkreditdeckung
- c) Kombination bei Kreditgarantiedeckung
- d) Kombination bei revolvierender Finanzkreditdeckung
-
a) Kombination bei Finanzkrediteinzeldeckung
- 6. Finanzkreditdeckung und Refinanzierungsdeckungen
- 7. Vertragsgarantiedeckung und Avalgarantie
- 8. Höchsthaftung bei mehreren Deckungen
-
I. Fabrikationsrisikodeckung
-
Abschnitt C - Die Kosten der Exportkreditgarantien (Deckungsentgelte)
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
- 1. Grundlagen des OECD-Mindestprämiensystems
- 2. Länderrisikobewertung
- 3. Bewertung multilateraler und regionaler Finanzinstitute
- 4. Käuferrisiken
- 5. Deckungsquoten und Deckungsqualität
- 6. Risikolaufzeit („Horizon of Risk“)
- 7. Markttests
- 8. Risikominderungstechniken
- 9. Kontrolle des Prämienniveaus im Hinblick auf die Selbsttragung („Premium Feedback Tools“)
- II. Entgelte für Deckungen mit Kreditlaufzeiten unter zwei Jahren und sonstige Deckungen
- III. Sonderfragen der Entgeltberechnung
- IV. Fälligstellung und Verzugsfolgen
- V. Grundsätze der Entgelterstattung
-
I. Entgelte für staatlich geförderte Exportkredite mit Kreditlaufzeiten ab zwei Jahren
-
Abschnitt D – Verfahren der Deckungsübernahme und der Entschädigung
- I. Antragsverfahren (folgt)
-
II. Entschädigungsverfahren
-
1. Allgemeines
- a) Realisierung eines gedeckten Risikos
- b) Nachweispflichten/Beweislast
- c) Arten der Entschädigungsverfahren
- d) Risikosteuerung vor Eintritt eines Schadensfalles: Die allgemeine Schadensverhütungs- und ...
- e) Entstehung des Entschädigungsanspruchs
- f) Bedeutung der Gewährleistungserklärung für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs
-
1. Allgemeines