1. Übersicht über die verschiedenen Deckungsformen

Das System der Exportkreditgarantien umfasst eine Vielzahl von Deckungsformen. Im Zentrum steht dabei die Forderungsdeckung, die den Zahlungsanspruch (Forderung) eines Exporteurs oder einer exportfinanzierenden Bank gegen einen ausländischen Schuldner absichert. Zu einer Forderungsdeckung können weitere Deckungen hinzugewählt werden, um besondere Risiken des konkreten Geschäfts abzusichern. Von diesen sog. Sonder- oder Nebendeckungen besonders wichtig ist die Fabrikationsrisikodeckung, mit der die Produktionskosten (Selbstkosten) des Exporteurs für den Fall abgesichert werden können, dass es zum Versand der Ware/dem Entstehen der Exportforderung nicht mehr kommt. Ebenso können beispielsweise der Sachwert von ins Ausland verbrachten Waren (Sachdeckung) oder das Risiko einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme einer vom Exporteur zu stellenden Gegengarantie (Vertragsgarantiedeckung) mit abgesichert werden. In besonderen Fällen können Nebendeckungen auch ohne Forderungsdeckung übernommen werden.

Systematisch können vier Deckungstypen unterschieden werden. Dies sind: 

  • Forderungsdeckungen
  • Selbstkostendeckungen
  • Sachdeckungen
  • Vertragsgarantiedeckungen

Eine Sonderrolle spielen Deckungsprodukte, mit denen eine echte Garantie übernommen wird (Airbusgarantie, Avalgarantie, Verbriefungsgarantie). Ferner können spezifische Risiken übernommen werden (Pfandbriefdeckung – als Ergänzung zur Finanzkreditdeckung – zur Absicherung des Forderungsentziehungsrisiko bei Kreditschuldnern aus Nicht-EU-/EWR-Staaten zur Erfüllung einer pfandbriefgesetzliche Voraussetzung nach § 20 Abs. 3 PfandBG).

Die Konditionen der Forderungsdeckungen sowie der Fabrikationsrisikodeckung sind in Allgemeinen Bedingungen geregelt. Für die sonstigen Sonder- und Nebendeckungen existieren keine eigenständigen Allgemeinen Bedingungen. Ihre Konditionen sind im Deckungsdokument der Forderungsdeckung durch spezielle Zusatzklauseln (Besondere Bedingungen) mit geregelt, wobei teilweise die Allgemeinen Bedingungen der Hauptdeckung entsprechend angewendet werden. 

Bei den Forderungsdeckungen gibt es wiederum mehrere Deckungsprodukte, deren Konditionen in spezifischen Allgemeinen Bedingungen bzw. Standard-Vertragswerken geregelt sind. Hierbei wird unterschieden  

  • nach dem Begünstigten der Deckung (Exporteur oder Bank)
  • nach der Kreditlaufzeit (kurzfristig bzw. mittel-/langfristig)
  • danach, ob die Deckung nur ein Exportgeschäft oder mehrere Exportgeschäfte absichert (Einzel- bzw. Sammeldeckung)

Die nachstehende Grafik gibt einen Überblick über alle Deckungsformen innerhalb der Exportkreditgarantien des Bundes.

 

Exportkreditgarantien des Bundes


Sachdeckungen

(Selbst-)
Kostendeckungen


Forderungsdeckungen

Vertragsgarantie-
deckungen


Garantien

Spezifische Risiken
  

Lieferanten-
kreditdeckungen

Finanzkredit-deckungen

   
Einfache 
Lagerdeckung
Fabrikations-
risikodeckung 
Einfache Lieferanten-
kreditdeckung 
Hermesdeckungen click&cover EXPORT
Einfache Finanz-
kreditdeckung
Hermesdeckungen click&cover BANK
Für BietungsgarantienAirbusgarantiePfandbrief-
deckung
Lagerdeckung mit 
KT-Erweiterung 
Baustellenkosten-
deckung
LeasingdeckungKreditgarantie-
deckung 
Für Anzahlungs-, 
Liefer-/Leistungs- und Gewährleistungs-
garantien
Avalgarantie 
Revolvierende Lagerdeckung BevorratungsdeckungBauleistungsdeckungAkkreditiv-
bestätigungs-
risikodeckung
 Verbriefungsgarantie (-E/-R)

Verbriefungsgarantie
zum KfW-Refinanzierungs-
programm
 
Revolvierende Lagerdeckung 
mit KT-Erweiterung 
 LeistungsdeckungRevolvierende Finanzkredit-
deckung 
   
Gerätedeckung  Revolvierende 
Lieferanten-
kreditdeckung 
Rahmenkredit-
deckung 

Shopping-Line-Deckung
   
Globale Gerätedeckung  Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung    
Einlagerungsdeckung  Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light    
Ersatzteillagerdeckung       

 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy