a) Grundlage und rechtliche Bedeutung

Nach Ziff. 5.4 der Richtlinien kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen wiederkehrende Bestimmungen des Gewährleistungsvertrages (zivilrechtliche Stufe der Deckungsübernahme) durch Allgemeine Bedingungen generell regeln. Hiervon ist für die zentralen Deckungsformen Gebrauch gemacht worden. Geben die Richtlinien eine Richtschnur dafür vor, unter welchen Bedingungen der Bund Exportkreditgarantien übernimmt, regeln die Allgemeinen Bedingungen – wie Versicherungsbedingungen – primär, unter welchen Voraussetzungen der Deckungsnehmer einen Entschädigungsanspruch und welche Verpflichtungen (Obliegenheiten) er zu erfüllen hat. Die Allgemeinen Bedingungen unterfallen als vorformulierte Vertragsbedingungen dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch soweit für eine Deckungsform Allgemeine Bedingungen vorhanden sind, bedeutet dies nicht, dass sie immer zwingend uneingeschränkt zur Anwendung kommen, sondern einzelne Bestimmungen durch sog. Besondere Bedingungen ausgeschlossen, ergänzt oder abgeändert werden. Auch dabei handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, da diese Besonderen Bedingungen nicht Ergebnis einer Verhandlung mit dem Antragsteller sind, sondern gleichermaßen vom Bund vorformuliert und gestellt sind. 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy