
Exporte absichern als Exporteur
Kurzbeschreibung
Die Revolvierende Lieferantenkreditdeckung ermöglicht die Absicherung kurzfristiger Forderungen deutscher Exporteure, die einen ausländischen Besteller in laufender Geschäftsbeziehung mehrmals beliefern. Die Deckung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht durch rechtzeitige Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf beendet wird.
Zielgruppe
Deutsche Exportunternehmen
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 12 Monaten, im Ausnahmefall bis zu 24 Monaten)
Absicherbare Risiken
Die revolvierende Lieferantenkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des Bestellers
- der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
- der Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände
- der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Maßnahmen
Besonderheiten
Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zwei Jahre in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und Vereinigte Königreich).
Entgelt
- Ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Im ersten Vertragsjahr fällt ein sog. Vorausentgelt an, das dann mit dem Entgelt für die einzelnen Geschäfte verrechnet wird.
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich.
Selbstbeteiligung
- 5 % bei politischen Risiken
- Im Regelfall 15 % bei wirtschaftlichen Risiken; auf Antrag kann die Selbstbeteiligung gegen Zahlung eines Zusatzentgelts auf 5 % reduziert werden
Ergänzende Absicherungen
Die Lieferantenkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
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