
Exporte absichern als Exporteur/Bank
Kurzbeschreibung
Mit der Leasingdeckung sichert ein deutscher Leasinggeber (Produzent/Exporteur oder Leasinggesellschaft) seine Leasingforderung aus einem grenzüberschreitenden Leasinggeschäft gegenüber einem ausländischen Leasingnehmer ab.
Zielgruppe
Deutsche Leasinggeber (Produzenten/Exporteure oder Leasinggesellschaften)
Laufzeit der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
Absicherbare Risiken
Die Leasingdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des Leasingnehmers
- der Nichtzahlung der Leasingforderung innerhalb von einem oder 6 Monaten nach Fälligkeit je nach Art der Leasingdeckung (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
- der Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände
- der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Gegebenheiten
Entgelt
- Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Selbstbeteiligung
- bei einer normalen Leasingdeckung
- 5 % bei politischen Risiken
- Im Regelfall 15 % bei wirtschaftlichen Risiken
- bei einer Leasingdeckung zu verbesserten Konditionen (Voraussetzung unter anderem: Leasing im Investitionsgüterbereich, qualifizierte Leasinggesellschaft zwischen Hersteller und Leasingnehmer geschaltet, „leasingtypische Abtretungskonstruktion“ muss vereinbart sein) 5 % bei allen Risiken
Ergänzende Absicherungen
Die Leasingdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
Antrag auf Übernahme einer Leasingdeckung
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