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Verfahren

Projektvorbereitung

Bereits in der Planungs- und Verhandlungsphase sollten Sie das Gespräch mit PwC suchen, um sich darüber zu informieren, ob und unter welchen Bedingungen eine UFK-Garantie in Frage kommen könnte. Dabei ist vorab zu erörtern,

  • ob es sich um ein (rohstoffpolitisch) förderungswürdiges oder im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegendes Vorhaben handelt.
  • welche Anforderungen unter Garantiegesichtspunkten bereits bei der Strukturierung Ihres Projekts zu berücksichtigen wären.
  • ob eine Deckungsübernahme risikomäßig vertretbar wäre.

Anfrage

Im Frühstadium von Projekten ist der Bund auf Anfrage zur Abgabe einer ersten Indikation über die grundsätzliche Eignung einer Finanzierung für eine UFK-Garantie bereit. Die Anfrage sollte hierbei neben Angaben zum Kreditnehmer und den Kreditkonditionen erste Informationen zum Projekt (Projektdarstellung, Investitionsvolumen, Beteiligte), der Finanzierungsstruktur (inkl. Sicherheitenkonzept) und im Fall von Rohstoffprojekten dem erwarteten Beitrag des Projektes zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland enthalten (Benennung deutscher Abnehmer/avisierte Liefervertragskonditionen). Eine solche Anfrage kann formlos erfolgen und ist für den Antragsteller kostenfrei.

Antrag

Der Antrag sollte detaillierte Informationen des Antragstellers zur betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Ausgestaltung sowie zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit des zu finanzierenden Projektes enthalten. Hier finden Sie ein Übersicht über die Angaben und Unterlagen, die im Allgemeinen zur Bearbeitung eines Antrages benötigt werden. Im Einzelfall können zusätzliche Unterlagen und Auskünfte notwendig sein, die dann von PwC im Zuge der Antragsbearbeitung angefordert werden.

Im Rahmen der Antragsprüfung und -bearbeitung analysiert PwC die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen des Vorhabens. Zudem werden die ökologischen und sozio-ökonomischen Auswirkungen untersucht und die mit dem Projekt verbundenen Risiken kritisch gewürdigt.

Diese Stellungnahme dient dem Interministeriellen Ausschuss als Entscheidungsgrundlage. Die Entscheidung des IMA teilt Ihnen PwC mit und übersendet Ihnen die Garantieurkunde.

Abwicklung

PwC ist Ihr Ansprechpartner während der gesamten Garantielaufzeit. Bei Sachverhaltsänderungen ist PwC für die Anpassung der Garantien und die Umsetzung der Entscheidungen des IMA zuständig.

Schadensfall

Der Bund unterstützt Sie bei der Schadensabwehr und den Maßnahmen zur Schadensminderung. PwC nimmt dabei die Meldungen über Umstände der Gefahrerhöhung und eventuelle Schadensanträge entgegen, bearbeitet sie und ist letztlich auch mit der Abwicklung eines etwaigen Schadensfalls befasst.

Umschuldung

Sofern zwischen der Bundesregierung und der Regierung des Landes, in dem das Vorhaben realisiert wird, während der Laufzeit der UFK-Garantie Vereinbarungen zur Regelung der Auslandsschulden dieses Schuldnerlandes getroffen werden, kann der Bund auch Forderungen aus Ungebundenen Finanzkrediten einbeziehen. Hinsichtlich der durch die UFK-Garantie gedeckten Forderungen unterliegt der Deckungsnehmer solchen Vereinbarungen.

Weitere Informationen zum Thema Umschuldung

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