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Überblick
Ungebundene Finanzkredite sind Kredite, die für ein bestimmtes kommerzielles Vorhaben im Ausland (Grundsatz der Projektbindung) ausgereicht werden und nicht an deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden sind oder der Ablösung von Verpflichtungen aus in- oder ausländischen Liefer- und Leistungsgeschäften dienen (Umschuldung).
Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) übernimmt auf Antrag Garantien für Forderungen aus Ungebundenen Finanzkrediten, vorausgesetzt der Kredit dient der Finanzierung eines förderungswürdigen Vorhabens im Ausland oder liegt im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Als Kreditnehmer in Betracht kommen sowohl private ausländische Schuldner als auch Staaten, Gebietskörperschaften oder vergleichbare Institutionen im Ausland. Die UFK-Garantie bietet Schutz vor einem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund politischer und wirtschaftlicher Risiken.
Es können nur ausgereifte - technisch, betriebswirtschaftlich und hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit geprüfte - Vorhaben gedeckt werden. Die Gesamtfinanzierung des Einzelvorhabens muss gesichert sein. Die Laufzeit des Darlehens muss der wirtschaftlichen Natur des Vorhabens entsprechen. Darüber hinaus muss die Übernahme einer UFK-Garantie für den Bund risikomäßig vertretbar sein, d.h. unter Berücksichtigung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sowie im Hinblick auf die mit der Kreditgewährung verbundenen politischen Risiken muss eine berechtigte Aussicht auf eine schadensfreie Rückzahlung des gewährten Kredites bestehen.
UFK-Garantien können auch kombiniert mit Exportkredit- und Investitionsgarantien gewährt werden.
UFK-Garantien können - in Ausnahmefällen - auch an Banken für Kredite zum Aufbau und zur Förderung marktwirtschaftlicher Strukturen (KMU-Förderung) vergeben werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt von den Ansprechpartnern der PwC AG.

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