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UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland

Ungebundene Finanzkredite (UFK)

Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige oder im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegende Vorhaben im Ausland. Als förderungswürdig erachtet werden insbesondere Vorhaben, die der Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen dienen (rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit). Voraussetzung hierbei ist, dass auf der Grundlage von langfristigen Lieferverträgen mit inländischen Abnehmern Rohstoffe nach Deutschland verbracht werden, an deren Bezug ein gesamtwirtschaftliches Interesse besteht.

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG) und Euler Hermes Kreditversicherungs-AG bearbeiten als vom Bund beauftragte Mandatare im Rahmen eines Konsortiums diese UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland, federführend ist PwC AG.

Informationen finden Sie unter

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