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Gebühren / Entgelt
Bearbeitungsgebühr
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Übernahme einer UFK-Garantie ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Sie beträgt bei einem zur Deckung beantragten Darlehensbetrag (zzgl. Zinsen) in Höhe von bis zu EUR 5.000.000,-- 1 °/oo und von dem EUR 5.000.000,-- übersteigenden Betrag 1 / 2 °/oo, jedoch höchstens insgesamt EUR 30.000,--.
Wird der Antrag abgelehnt oder kommt aus einem anderen Grunde eine UFK-Garantie nicht zustande, wird ein Teil der Bearbeitungsgebühr erstattet. Die Erstattung beträgt, wenn mit den Untersuchungen zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Projektes und der Finanzierungskonstruktion noch nicht begonnen wurde, drei Viertel, danach ein Viertel der Bearbeitungsgebühr. Erscheint ein eingereichter Antrag von vornherein als aussichtslos, so wird die Bearbeitungsgebühr nicht erhoben oder - falls sie schon gezahlt ist - voll erstattet.
Entgelt
Für die Inanspruchnahme von UFK-Garantien ist ein risikoabhängiges Deckungsentgelt zu zahlen. Die Bearbeitungsgebühren orientieren sich an der Höhe des zu deckenden Darlehensbetrages zzgl. Zinsen. Das Entgelt wird risikodifferenziert als Prozentsatz der zu deckenden Darlehensforderung (ohne Zinsen) erhoben. Wesentliche Kriterien für die Festlegung des entsprechenden Entgeltsatzes sind die Bonität des Darlehensnehmers bzw. die wirtschaftliche Stabilität des Projektes, das Länderrisiko sowie die Risikolaufzeit. Es fällt keine Versicherungssteuer an.

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