Inhaltsbereich

 

Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen zum Thema "Deckungsvoraussetzungen"

Hier finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten grundsätzlichen Fragen. Wir hoffen, dass auch Ihre Frage beantwortet werden kann.

  1. Für welche Projekte eignen sich UFK-Garantien?
  2. Welche Anforderungen werden an den Rohstoffliefervertrag gestellt?
  3. Wer kann eine Garantie beantragen?
  4. Was ist unter Projektbindung zu verstehen?
  5. Wie unterscheiden sich UFK-Garantien von Exportkredit- und Investitionsgarantien?

1. Für welche Projekte eignen sich UFK-Garantien?

UFK-Garantien wurden in der Vergangenheit hauptsächlich für Rohstoffprojekte gewährt, bei denen ein deutsches Unternehmen im Gegenzug für die Finanzierung (den UFK) durch ein Kreditinstitut einen langfristigen Rohstoffliefervertrag erhält. Diese Projekte werden gefördert, um die Rohstoffversorgung der deutschen Wirtschaft sicherzustellen.

Ein Rohstoff ist als förderungswürdig anzusehen, wenn ein gesamtwirtschaftliches Interesse an der Sicherung der Versorgung deutscher Unternehmen mit diesem Rohstoff besteht. Dabei stehen langfristige Aspekte im Vordergrund, nicht kurzfristige Marktentwicklungen. Bisher wurden z.B. Eisenerz, Kupfer, Nickel, Tantal, Erdöl, Erdgas und Helium als förderungswürdig anerkannt.

nach oben

2. Welche Anforderungen werden an den Rohstoffliefervertrag gestellt?

Es muss sich um einen langfristigen Vertrag handeln, der sicherstellt, dass der deutschen Wirtschaft zusätzliche Rohstoffmengen zur Verfügung gestellt werden. Ein Rohstoffhändler mit Sitz in Deutschland, der die Rohstoffe exportiert, kommt somit nicht als Rohstoffbezieher in Betracht. Weiterhin muss das Liefervolumen in einem angemessenen Verhältnis zum Darlehensbetrag stehen.

nach oben

3. Wer kann eine Garantie beantragen?

Eine UFK-Garantie kann von allen deutschen Kreditinstituten, den in Deutschland angesiedelten Zweigniederlassungen ausländischer Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländischen Banken beantragt werden.

nach oben

4. Was ist unter Projektbindung zu verstehen?

Der UFK dient der Finanzierung eines bestimmten Projektes, das die Förderungswürdigkeit begründet. Dabei muss sich die Zweckbindung aus dem Darlehensvertrag ergeben, und das durch den UFK finanzierte Projekt muss von der übrigen Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers abgrenzbar sein.

nach oben

5. Wie unterscheiden sich UFK-Garantien von Exportkredit- und Investitionsgarantien?

Exportkreditgarantien für gebundene Finanzkredite (FKG) sind an die Finanzierung deutscher Lieferungen und Leistungen gebunden. UFKs dürfen nicht an deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden sein, müssen aber projekt- und zweckgebunden sein. Für UFKs gelten die Regelungen des OECD-Konsensus nicht.

Investitionsgarantien werden u.a. für beteiligungsähnliche Darlehen gewährt, nicht jedoch für reine Finanzkredite. Im Rahmen von Investitionsgarantien werden - im Gegensatz zu Ungebundenen Finanzkrediten - lediglich politische Risiken abgedeckt. Bei Investitionsgarantien entsteht eine Entschädigungspflicht des Bundes bei Entzug bzw. Nichterfüllung der Forderung aus dem Darlehen bzw. aus Zinsen (Teilschaden). Bei Eingriffen in die Vermögenswerte der Projektgesellschaft entsteht eine Entschädigungspflicht des Bundes allerdings nur dann, wenn die Projektgesellschaft wirtschaftlich nicht mehr fortgeführt werden kann (Totalverlust).

Bei UFK-Garantien ist hingegen grundsätzlich jeder Ausfall einer Tilgung oder Zinszahlung aufgrund des Eintritts eines gedeckten Risikos ein gedeckter Schadensfall.

nach oben


 

Fußzeile