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Mit Investitionsgarantien sicher durch die Krise
Im Zuge der Finanzmarktkrise gestalten sich die Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen im Ausland riskanter als zuvor. Neben gesteigerten Marktunsicherheiten und gesunkenen Finanzierungsmöglichkeiten hat sich das politische Umfeld für Auslandsinvestitionen nachhaltig verändert. Devisenreserven sinken und Regierungen sind bestrebt, ihre (zentralen) Wirtschaftsbranchen ggf. stärker zu schützen. Die Gefahr von Verstaatlichungsmaßnahmen sowie Konvertierungs- und Transferverboten ist tendenziell gestiegen.
Die Bundesregierung steht der deutschen Außenwirtschaft zur Absicherung des investierten Kapitals bei Auslandsinvestitionen sowie für den Liquiditätserhalt besonders auch in der derzeitigen Situation als verlässlicher Partner zur Seite. Sie behält die Förderung mit Investitionsgarantien zum Schutz gegen politische Risiken ohne Einschränkungen bei, indem
- der haushaltsrechtliche Ermächtigungsrahmen von EUR 40 Mrd. weiterhin bestehen bleibt,
- keine Plafonds bezüglich einzelner Länder eingeführt werden und
- die Kosten für die Übernahme von Investitionsgarantien unabhängig von Land und Branche auf Basis der bestehenden Investitionsförderungs- und -schutzverträge nach wie vor grundsätzlich 0,5 % p.a. des direkt investierten Kapitals betragen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen, wie Ihnen die Investitionsgarantien während der Finanzmarktkrise nutzen können:
- Vorteile der Investitionsgarantien besonders in der jetzigen Situation
- Fragen und Antworten
- Presseinformationen und Veröffentlichungen
Auch die übrigen Seiten des AGA-Portals beinhalten zahlreiche
Informationen zu den Vorteilen und Einzelheiten der Absicherung
Ihres Auslandsengagements durch Investitionsgarantien. Kontaktieren
Sie uns gerne persönlich unter der Telefonnummer +49 (0) 40
/ 88 34 - 94 51. Oder sprechen Sie unsere Experten direkt an:
Ansprechpartner
(109 KB) mit der Direktdurchwahl je nach Branchenzugehörigkeit,
Ansprechpartner für den Mittelstand.
Vorteile der Investitionsgarantien besonders in der jetzigen Situation
Finanzierung: Investitionsgarantien sind v.a. in Zeiten von Liquiditätsengpässen auf (lokalen) Finanzmärkten vielfach Voraussetzung für die Finanzierung von Projekten im Ausland. Sie wirken sich Risiko mindernd aus und können damit Einfluss auf Umfang und Kosten der Finanzierung nehmen.
Liquidität: Die durch eine Garantie unterlegte Investition erleichtert eine Refinanzierung bei den beteiligten Banken. Hiermit können Verzögerungen vermieden werden, die letztlich zu einer Gefährdung der Investition führen könnten. Investitionsgarantien können zu einer Verbesserung der Risikobeurteilung (Basel II) für abgesicherte Investitionen führen und haben daher auch mittelbar Auswirkungen auf die Liquidität deutscher Unternehmen.
Uneingeschränkte politische Flankierung: Die Bundesregierung übernimmt Garantien über einen mehrjährigen Zeitraum von grundsätzlich 15 Jahren mit Option auf Verlängerung. Zudem beinhalten die Garantien solche Länder, aus denen sich private Absicherer bereits zurückgezogen haben. Dabei umfasst die politische Flankierung gerade auch Akquisitionsbemühungen deutscher Unternehmen in Regionen, die einen Teil der weltwirtschaftlichen Krise kompensieren könnten: der arabische Raum, Russland sowie Zentral- und Südostasien, aber auch Indien und China.
Schadensvermeidung und Unterstützung im Schadensfall: Investitionsgarantien tragen dazu bei, drohende Schäden abzuwenden - z.B. durch Einschaltung der diplomatischen Vertretungen und ggf. Beteiligung an den Kosten der Schadensvermeidung. Tritt trotz aller Maßnahmen ein Schaden ein, hat der Investor mit der Bundesregierung einen verlässlichen Partner für die Schadensregulierung.
Sicherung der Bilanzposten: Die Investitionsgarantie schützt die in Deutschland in der Bilanz aktivierten Vermögenswerte im Zusammenhang mit Auslandsinvestitionen.
Risk Management: Investitionsgarantien sind ein
wichtiger Baustein der unternehmerischen Risikovorsorge für
Investitionen in Entwicklungs- und Reformländern. Während
für Großunternehmen die Absicherung von Ballungsrisiken
von besonderer Bedeutung ist, kann für kleine und mittlere
Unternehmen bereits der Verlust eines einzelnen Engagements Existenz
gefährden sein.
Fragen und Antworten
Wie beantrage ich eine Investitionsgarantie?
Da nur neue Investitionen abgesichert werden können, ist eine rechtzeitige Antragstellung wichtig. Zwecks Fristwahrung reicht zunächst ein schriftlicher formloser Antrag, der zu gegebener Zeit durch einen Formantrag zu ergänzen und bei der PwC AG als zuständigem Mandatar der Bundesregierung einzureichen ist.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, um eine Investitionsgarantie zu erhalten?
Die notwendigen Angaben und einzureichenden Unterlagen zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Projektes sind den Erläuterungen im Antragsformular zu entnehmen. Zumeist ist die Satzung der Projektgesellschaft, ggf. ein Darlehensvertrag und das Projektkonzept einzureichen. Im speziellen Fall kann es erforderlich sein, weitere Projektunterlagen, vertragliche Vereinbarungen und Planungsrechnungen heranzuziehen.
Welche Investitionen können abgesichert werden?
Es können grundsätzlich Kapitalanlagen abgesichert werden, die in Entwicklungs- und Schwellenländern (bzw. in vergleichbaren Ländern wie den Reformstaaten) mit langfristigem unternehmerischem Interesse investiert werden (absicherungsfähige Investitionen). Für eine Garantieübernahme ist ferner Voraussetzung, dass Investitionen bei einem sowohl unter Umweltgesichtspunkten als auch unter entwicklungspolitischen Aspekten förderungswürdigen Projekt vorgenommen werden, positive Rückwirkungen auf Deutschland aufweisen und die Kapitalanlage einen ausreichenden Rechtsschutz genießt.
Gibt es länderspezifische Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind?
Informationen dazu, welche Voraussetzungen aus gegenwärtiger Sicht konkret in den einzelnen Ländern erfüllt sein müssen, finden Sie in der Länderliste. Sollte das Land Ihres Interesses hierauf nicht verzeichnet sein, bedeutet dies nicht, dass Absicherungen von Investitionen generell nicht möglich sind. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt an uns.
Weitere häufig gestellte Fragen haben wir in unserer FAQ-Sammlung
zusammengestellt. Zusätzliche Auskünfte, auch zu spezifischen
Fragestellungen, erhalten Sie bei unseren
Mitarbeitern
(109 KB). Sprechen Sie uns gerne an!
Presseinformationen und Veröffentlichungen
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Dezember
2008 Die Finanzkrise meistern - Wachstumskräfte
stärken (Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, Monatsbericht
Dezember 2008)
Publikation des BMWi
14.
November 2008 Schlaglichter der Wirtschaftspolitik,
Sonderheft Finanzkrise
Publikation des BMWi
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31.
Oktober 2008 Leading trade & investment insurers
reaffirm commitment to the global economy
Pressemitteilung Berner Union
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