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Mit Hermesdeckungen sicher durch die Krise
Die Exportkreditgarantien des Bundes unterstützen deutsche Exporteure und Banken auch in der Finanzmarktkrise als verlässliche Partner. Aktuelle Erweiterungen des Absicherungsangebots tragen der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung und sprechen für eine Hermesdeckung:
- jetzt wieder Absicherungsmöglichkeiten für Kurzfristgeschäfte in EU und OECD
- erweitertes Produktangebot in der Finanzmarktkrise
- weiterhin Absicherungsmöglichkeiten für Ihre Kreditfinanzierung
- Vereinfachte Refinanzierungsmöglichkeiten durch verstärkten Einsatz von Verbriefungsgarantien
- Prämien innerhalb des Systems unabhängig von Krisensituation
- Ermächtigungsrahmen im Bundeshaushalt noch nicht ausgeschöpft
- flexible und kundenorientierte Unterstützung
- kein Mindestauftragswert
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen wie Ihnen die Exportkreditgarantien während der Finanzmarktkrise nutzen können:
- Produkte für Exporteure
- Produkte für Banken
- Fragen und Antworten (FAQ)
- Presseinformationen und Veröffentlichungen
Darüber hinaus enthalten auch die übrigen Seiten des AGA-Portals zahlreiche Informationen zu den Vorteilen und Chancen einer Exportabsicherung mit Hermesdeckungen. Wenn Sie zu besonderen Themen oder Bereichen Fragen haben, rufen Sie einfach an: +49 (0)40 / 88 34 - 90 00
Produkte für Exporteure
Exporteure können ihre Lieferungen ins Ausland mit einer einzelnen Police
(Lieferantenkreditdeckung) gegen einen Zahlungsausfall absichern.
Für mehrere Lieferungen ins Ausland sind die
Sammeldeckungen (APG, APG-light, revolvierende Lieferantenkreditdeckung) geeignet.
Die Avalgarantie erleichtert es die im Auslandsgeschäft üblichen
Garantien bereitzustellen und trägt damit zu einer Entlastung Ihrer Kreditlinie bei.
Im kostenlosen Beratungsgespräch mit dem Außendienst
können Sie Projekte und Möglichkeiten zur Finanzierung unverbindlich besprechen.
Produkte für Banken
Banken und Kreditinstitute nutzen die
Finanzkreditgarantie zur Absicherung ihrer Finanzierungen. Leichteren
Zugang zu Refinanzierungsangeboten ermöglicht die Verbriefungsgarantie.
Die Avalgarantie ist
eine Sicherheit zugunsten u.a. der garantiestellenden Bank und erstattet auf
erstes Anfordern unabhängig vom Grund 80 % des Garantiebetrags.
Banken und Kreditinstitute können zum Beispiel auch mit der
Revolvierenden
Finanzkreditdeckung und Ergänzungen zur Absicherung von
Lokalwährungen individuelle Lösungen zur hermesgesicherten
Finanzierung von Exportprojekten finden.
Telefonischer Kontakt: +49 (0)40 / 88 34 - 90 00
Fragen und Antworten (FAQ)
Können Unternehmen und Banken weiterhin eine Hermesdeckung bekommen?
Die Exportkreditgarantien stehen den Exporteuren und Banken gerade in der Finanzmarktkrise - wenn andere
Absicherungsinstrumente knapper werden - weiterhin zur Verfügung. Die konstruktive und flexible Begleitung der
Exportgeschäfte gehört in diesem Umfeld zu den besonderen Anliegen der Bundesregierung. Deshalb behält sie die
Förderung der Exportwirtschaft mit Exportkreditgarantien ohne Einschränkungen bei.
Welche ergänzenden Maßnahmen zur Ünterstützung der Exportwirtschaft sind geplant?
Das BMWi stellt in der Sonderausgabe
"Schlaglicher der Wirtschaftspolitik" zur Finanzkrise einige Innovationen für die Exportkreditgarantien dar. Hierzu
gehören u.a. geplante Änderungen bei den Prämien und die neue Kreditgarantiedeckung zur Einbindung lokaler Banken.
Welche Kriterien gelten für die Übernahme einer Hermesdeckung?
Auch während der Finanzmarktkrise bilden die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit die Entscheidungsgrundlage.
Als Beurteilungskriterien werden dazu Informationen über das Geschäft selbst, die Vertragsstruktur, die Bonität
des ausländischen Kunden, die vorgesehenen Zahlungsbedingungen und bereitgestellte Sicherheiten herangezogen.
Welche Unterlagen und Informationen werden für die
Antragstellung benötigt?
Es muss lediglich ein Antragsformular
ausgefüllt werden. Bei Fragen können Sie gern die telefonische
Beratung (+49 (0)40 / 88 34 - 90 00) nutzen. Exporteure, die erstmals
eine Hermesdeckung in Anspruch nehmen möchten, können
gemeinsam mit
dem Außendienst den Antrag ausfüllen.
Hilfreich sind Informationen zur Bonität des Kunden und zum
Gesamtprojekt. Bilanzen sind nur bei privaten Bestellern erforderlich.
Liegt der Auftragswert über 15 Mio. EUR, gehört ein Bericht
mit Angaben zu Finanzierung, Infrastruktur, Umweltaspekten und volkswirtschaftlicher
Bedeutung des Projekts zum Antrag.
Können sich Exporteure und Banken bei einem Zahlungsausfall auf die Hermesdeckung verlassen?
Die Bundesregierung steht bereit, um Exporteure in diesen Fällen zu
unterstützen. Schon bei einem drohenden Schadenfall ist eine frühzeitige und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Euler Hermes
sinnvoll. Verlässliche Kriterien, nach denen ein Schadenfall beurteilt und entschädigt wird sowie eine zügige
Bearbeitung und die rasche Entschädigung sind für die Exportkreditgarantien selbstverständlich.
Was leisten Hermesdeckungen für Exporteure und Banken?
Exportkreditgarantien eröffnen den Zugang zu risikoreichen Märkten und schützen dabei vor einem Zahlungsausfall.
Damit erleichtern sie die Finanzierung von Exportgeschäften. Im weltweiten Wettbewerb schaffen sie Chancengleichheit
- gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen. Außerdem werden zahlreiche Arbeitsplätze in Deutschland durch
Hermesdeckungen gesichert.
Gibt es besondere Vereinbarungen für klimafreundliche Exporte?
Projekte im Bereich klimafreundliche oder erneuerbare Energien gelten als besonders förderungswürdig. Darüber hinaus
haben die OECD-Mitgliedsstaaten auf Initiative der Bundesregierung
verschiedene Vebesserungen wie längere
Kreditlaufzeiten und flexible Rückzahlungsmodalitäten vereinbart.
Finden Sie weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Exportkreditgarantien.
Presseinformationen und Veröffentlichungen
05. August 2009 Kurzfristige Hermesdeckungen für EU- und OECD-Länder wieder möglich
05. August 2009 „Marktfähige Risiken“: EU-Kommission gibt EU- und OECD-Länder für kurzfristige Hermesdeckungen frei
05.
August 2009 Unterstützung für
kurzfristige Exporte ausgeweitet
Pressemeldung des BMWi
05.
August 2009 Staatliche Beihilfen:
Deutsche Regelung für kurzfristige Exportkreditgarantien erhält
grünes Licht der Kommission
EU-Kommissionsentscheidung
22.
April 2009 Statement der OECD-Arbeitsgruppe
für staatliche Exportkreditversicherungen zur globalen Finanzkrise
03.02.2009
Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland auch in der Finanzkrise mit positivem Ergebnis
Pressemeldung des BMWi
27.01.2009
Bundesminister Glos unterstützt die Exportwirtschaft
in der Finanzkrise: Optimierung der Exportkreditgarantien des Bundes
und der Refinanzierungsmöglichkeiten
Pressemeldung des BMWi
19. Dezember 2008
Glos begrüßt die Erleichterungen für staatliche
Exportkreditgarantien im Kurzfristgeschäft
Pressemeldung des BMWi
Communication
from the EU-Comission: Temporary framework for State aid measures
to support access to finance in the current financial and economic
crisis
25. November 2008
Glos sichert ausreichende Kapazitäten für Hermesdeckungen auch in der globalen Finanzkrise zu
Pressemeldung des BMWi
24. November 2008
Gemeinsame Erklärung der Mitglieder und Nicht-Mitglieder
der OECD
Pressemeldung der OECD
14. November 2008
Schlaglichter der Wirtschaftspolitik: Sonderheft Finanzkrise
Broschüre des BMWi
11. November 2008
Glos: Bilateralen Handel stärken!
Pressemeldung des BMWi
10. November 2008
Regierung will Exportwirtschaft gegen Folgen der Krise wappnen
Reuters
9. November 2008
Wirtschaftsminister will Exporteure stützen
Handelsblatt
31. Oktober 2008
Leading trade & investment insurers reaffirm commitment to the
global economy (23,3 KB)
Pressemeldung der Berner Union
15.10.2008
Außenwirtschaftsbeirat berät über Folgen
der Finanzmarktkrise
Pressemeldung des BMWi
6. Oktober 2008
Specialist insurers meet the credit crunch challenge - Established
risk takers prove their worth in turbulent time (23,6 KB)
Pressemeldung der Berner Union
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