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Mit Hermesdeckungen sicher durch die Krise

Die Exportkreditgarantien des Bundes unterstützen deutsche Exporteure und Banken auch in der Finanzmarktkrise als verlässliche Partner. Aktuelle Erweiterungen des Absicherungsangebots tragen der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung und sprechen für eine Hermesdeckung:

  • jetzt wieder Absicherungsmöglichkeiten für Kurzfristgeschäfte in EU und OECD
  • erweitertes Produktangebot in der Finanzmarktkrise
  • weiterhin Absicherungsmöglichkeiten für Ihre Kreditfinanzierung
  • Vereinfachte Refinanzierungsmöglichkeiten durch verstärkten Einsatz von Verbriefungsgarantien
  • Prämien innerhalb des Systems unabhängig von Krisensituation
  • Ermächtigungsrahmen im Bundeshaushalt noch nicht ausgeschöpft
  • flexible und kundenorientierte Unterstützung
  • kein Mindestauftragswert

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen wie Ihnen die Exportkreditgarantien während der Finanzmarktkrise nutzen können:

Darüber hinaus enthalten auch die übrigen Seiten des AGA-Portals zahlreiche Informationen zu den Vorteilen und Chancen einer Exportabsicherung mit Hermesdeckungen. Wenn Sie zu besonderen Themen oder Bereichen Fragen haben, rufen Sie einfach an: +49 (0)40 / 88 34 - 90 00

Produkte für Exporteure

Exporteure können ihre Lieferungen ins Ausland mit einer einzelnen Police (Lieferantenkreditdeckung) gegen einen Zahlungsausfall absichern. Für mehrere Lieferungen ins Ausland sind die Sammeldeckungen (APG, APG-light, revolvierende Lieferantenkreditdeckung) geeignet.
Die Avalgarantie erleichtert es die im Auslandsgeschäft üblichen Garantien bereitzustellen und trägt damit zu einer Entlastung Ihrer Kreditlinie bei.
Im kostenlosen Beratungsgespräch mit dem Außendienst können Sie Projekte und Möglichkeiten zur Finanzierung unverbindlich besprechen.

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Produkte für Banken

Banken und Kreditinstitute nutzen die Finanzkreditgarantie zur Absicherung ihrer Finanzierungen. Leichteren Zugang zu Refinanzierungsangeboten ermöglicht die Verbriefungsgarantie.
Die Avalgarantie ist eine Sicherheit zugunsten u.a. der garantiestellenden Bank und erstattet auf erstes Anfordern unabhängig vom Grund 80 % des Garantiebetrags.
Banken und Kreditinstitute können zum Beispiel auch mit der Revolvierenden Finanzkreditdeckung und Ergänzungen zur Absicherung von Lokalwährungen individuelle Lösungen zur hermesgesicherten Finanzierung von Exportprojekten finden.
Telefonischer Kontakt: +49 (0)40 / 88 34 - 90 00

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Fragen und Antworten (FAQ)

Können Unternehmen und Banken weiterhin eine Hermesdeckung bekommen?
Die Exportkreditgarantien stehen den Exporteuren und Banken gerade in der Finanzmarktkrise - wenn andere Absicherungsinstrumente knapper werden - weiterhin zur Verfügung. Die konstruktive und flexible Begleitung der Exportgeschäfte gehört in diesem Umfeld zu den besonderen Anliegen der Bundesregierung. Deshalb behält sie die Förderung der Exportwirtschaft mit Exportkreditgarantien ohne Einschränkungen bei.

Welche ergänzenden Maßnahmen zur Ünterstützung der Exportwirtschaft sind geplant?
Das BMWi stellt in der Sonderausgabe "Schlaglicher der Wirtschaftspolitik" zur Finanzkrise einige Innovationen für die Exportkreditgarantien dar. Hierzu gehören u.a. geplante Änderungen bei den Prämien und die neue Kreditgarantiedeckung zur Einbindung lokaler Banken.

Welche Kriterien gelten für die Übernahme einer Hermesdeckung?
Auch während der Finanzmarktkrise bilden die Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit die Entscheidungsgrundlage. Als Beurteilungskriterien werden dazu Informationen über das Geschäft selbst, die Vertragsstruktur, die Bonität des ausländischen Kunden, die vorgesehenen Zahlungsbedingungen und bereitgestellte Sicherheiten herangezogen.

Welche Unterlagen und Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
Es muss lediglich ein Antragsformular ausgefüllt werden. Bei Fragen können Sie gern die telefonische Beratung (+49 (0)40 / 88 34 - 90 00) nutzen. Exporteure, die erstmals eine Hermesdeckung in Anspruch nehmen möchten, können gemeinsam mit dem Außendienst den Antrag ausfüllen.
Hilfreich sind Informationen zur Bonität des Kunden und zum Gesamtprojekt. Bilanzen sind nur bei privaten Bestellern erforderlich. Liegt der Auftragswert über 15 Mio. EUR, gehört ein Bericht mit Angaben zu Finanzierung, Infrastruktur, Umweltaspekten und volkswirtschaftlicher Bedeutung des Projekts zum Antrag.

Können sich Exporteure und Banken bei einem Zahlungsausfall auf die Hermesdeckung verlassen?
Die Bundesregierung steht bereit, um Exporteure in diesen Fällen zu unterstützen. Schon bei einem drohenden Schadenfall ist eine frühzeitige und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Euler Hermes sinnvoll. Verlässliche Kriterien, nach denen ein Schadenfall beurteilt und entschädigt wird sowie eine zügige Bearbeitung und die rasche Entschädigung sind für die Exportkreditgarantien selbstverständlich.

Was leisten Hermesdeckungen für Exporteure und Banken?
Exportkreditgarantien eröffnen den Zugang zu risikoreichen Märkten und schützen dabei vor einem Zahlungsausfall. Damit erleichtern sie die Finanzierung von Exportgeschäften. Im weltweiten Wettbewerb schaffen sie Chancengleichheit - gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen. Außerdem werden zahlreiche Arbeitsplätze in Deutschland durch Hermesdeckungen gesichert.

Gibt es besondere Vereinbarungen für klimafreundliche Exporte?
Projekte im Bereich klimafreundliche oder erneuerbare Energien gelten als besonders förderungswürdig. Darüber hinaus haben die OECD-Mitgliedsstaaten auf Initiative der Bundesregierung verschiedene Vebesserungen wie längere Kreditlaufzeiten und flexible Rückzahlungsmodalitäten vereinbart.

Finden Sie weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Exportkreditgarantien.

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Presseinformationen und Veröffentlichungen

05. August 2009 Kurzfristige Hermesdeckungen für EU- und OECD-Länder wieder möglich

05. August 2009 „Marktfähige Risiken“: EU-Kommission gibt EU- und OECD-Länder für kurzfristige Hermesdeckungen frei

externer Link05. August 2009 Unterstützung für kurzfristige Exporte ausgeweitet
Pressemeldung des BMWi

externer Link05. August 2009 Staatliche Beihilfen: Deutsche Regelung für kurzfristige Exportkreditgarantien erhält grünes Licht der Kommission
EU-Kommissionsentscheidung

externer Link22. April 2009 Statement der OECD-Arbeitsgruppe für staatliche Exportkreditversicherungen zur globalen Finanzkrise

externer Link03.02.2009 Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland auch in der Finanzkrise mit positivem Ergebnis
Pressemeldung des BMWi

externer Link27.01.2009 Bundesminister Glos unterstützt die Exportwirtschaft in der Finanzkrise: Optimierung der Exportkreditgarantien des Bundes und der Refinanzierungsmöglichkeiten
Pressemeldung des BMWi

19. Dezember 2008 Glos begrüßt die Erleichterungen für staatliche Exportkreditgarantien im Kurzfristgeschäft
Pressemeldung des BMWi

Communication from the EU-Comission: Temporary framework for State aid measures to support access to finance in the current financial and economic crisis

25. November 2008 Glos sichert ausreichende Kapazitäten für Hermesdeckungen auch in der globalen Finanzkrise zu
Pressemeldung des BMWi

24. November 2008 Gemeinsame Erklärung der Mitglieder und Nicht-Mitglieder der OECD
Pressemeldung der OECD

14. November 2008 Schlaglichter der Wirtschaftspolitik: Sonderheft Finanzkrise
Broschüre des BMWi

11. November 2008 Glos: Bilateralen Handel stärken!
Pressemeldung des BMWi

10. November 2008 Regierung will Exportwirtschaft gegen Folgen der Krise wappnen
Reuters

9. November 2008 Wirtschaftsminister will Exporteure stützen
Handelsblatt

31. Oktober 2008 Leading trade & investment insurers reaffirm commitment to the global economy (23,3 KB)
Pressemeldung der Berner Union

15.10.2008 Außenwirtschaftsbeirat berät über Folgen der Finanzmarktkrise
Pressemeldung des BMWi

6. Oktober 2008 Specialist insurers meet the credit crunch challenge - Established risk takers prove their worth in turbulent time (23,6 KB)
Pressemeldung der Berner Union

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