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Pressemeldungen 2009

60 Jahre Hermesdeckungen – Jubiläum der staatlichen Exportförderung

15.12.2009

  • Exportgeschäfte mit einem Volumen von mehr als 644 Mrd. EUR abgesichert
  • Schutz vor Forderungsausfällen für die Exportfinanzierung unverzichtbar
  • Historischer Streifzug auf Jubiläums-Website

Die Exportkreditgarantien des Bundes feiern in diesem Jahr ihr 60-jähriges Jubiläum. 1949 tagte erstmals der Interministerielle Ausschuss (IMA), der über die Übernahme von Exportkreditgarantien entscheidet. In der 60-jährigen Geschichte der so genannten Hermesdeckungen wurden Exportgeschäfte mit einem Auftragsvolumen von insgesamt mehr als 644 Mrd. EUR abgesichert.

Hermesdeckungen schützen deutsche Exporteure und Banken bei ihren Auslandsgeschäften vor dem Risiko eines Zahlungsausfalls aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen. „Beim Eintritt in schwierige und risikoreiche Märkte und beim Aufrechterhalten von Handelsbeziehungen in wirtschaftlich oder politisch weniger stabilen Zeiten haben sie sich als unverzichtbar für die Exportwirtschaft erwiesen“, erklärt Dr. Hans Janus, zuständiges Vorstandsmitglied der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG. So stehen die Hermesdeckungen exportierenden Unternehmen auch in Zeiten regionaler und überregionaler Krisen zur Verfügung.

Ziel der staatlichen Exportförderung ist vor allem die Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Rund 30.000 Anträge auf Übernahme einer Exportkreditgarantie werden pro Jahr gestellt. Mehr als zwei Drittel davon stammen von mittelständischen Firmen, die darüber hinaus auch vielfach als Zulieferer an hermesgedeckten Großprojekten beteiligt sind.
Die Rahmenbedingungen zur Übernahme der Hermesdeckungen legt der IMA unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie fest. Im Auftrag der Bundesregierung übernimmt ein Konsortium aus Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PricewaterhouseCoopers AG WpG die Bearbeitung der Exportkreditgarantien.

Abgesichert werden können Exportgeschäfte, die förderungswürdig und im Hinblick auf das Risiko vertretbar sind. Der IMA hat für mehr als 230 Länder eine spezifische Deckungspolitik festgelegt. Diese ist Grundlage für die Entscheidungen über die Deckungsanträge der Exporteure und spiegelt die Risikoeinschätzung wider. Diese Länderbeschlüsse werden anhand volkswirtschaftlicher Daten und Zahlungserfahrungen regelmäßig überprüft.

Staatliche Exportkreditversicherungen arbeiten in den verschiedensten Gremien der OECD, EU sowie der Berner Union – der führenden internationalen Vereinigung von Exportkredit- und Investitionsversicherern – eng zusammen. Daraus ergeben sich gemeinsame Regelungen für die Ausgestaltung der Absicherungen und die Berücksichtigung von ökologischen oder entwicklungspolitischen Aspekten.

Eine neue Website (www.60jahrehermesdeckungen.de) zum 60-jährigen Bestehen bündelt Informationen zu Zahlen, Projekten und Geschichte der Exportkreditgarantien.

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