Inhaltsbereich
Pressemeldungen 2009
Erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte mit Hermesdeckungen
15.09.2009
- Staatliche Unterstützung für Exportwirtschaft ausgeweitet
- Kreditklemme mit Verbriefungsgarantie des Bundes beheben
- Refinanzierung hermesgedeckter Exportkredite durch KfW
Die deutsche Exportwirtschaft kann ab sofort ihren ausländischen Kunden leichter langfristige Finanzierungen anbieten. Hierfür verkaufen Banken ihre mit Exportkreditgarantien des Bundes abgesicherten Kreditforderungen an die KfW, um für die weitere Finanzierung von Exportgeschäfte die erforderlichen Mittel zu erhalten. Hintergrund ist die spürbar restriktive Vergabe von mittel- und langfristigen Exportkrediten. Im Auftrag der Bundesregierung wurde gemeinsam mit der staatlichen KfW ein Modell zur Refinanzierung dieser Forderungen erarbeitet. Damit können voraussichtlich neue Exportgeschäfte mit einem Gesamtvolumen von zunächst 1,5 Mrd. EUR unterstützt werden.
Die Exportkreditgarantien, die im Auftrag der Bundesregierung von einem Konsortium aus der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und der PricewaterhouseCoopers AG bearbeitet werden, übernehmen in der Finanzkrise eine wichtige, antizyklische Rolle in der Stabilisierung des Exportgeschäfts. „Das Refinanzierungsprogramm der KfW eröffnet nun den Export finanzierenden Banken Zugang zu langfristigen Finanzierungsmitteln. Dabei wurden die vorhandenen Möglichkeiten der Hermesdeckungen und der KfW zusammengeführt, um eine zielgerichtete Exportförderung umzusetzen“, erklärt Karsten Großimlinghaus, der als Produktentwickler bei den Exportkreditgarantien das Refinanzierungsprogramm betreut.
Exportkredite, die bereits durch eine Hermesdeckung vor einem Zahlungsausfall geschützt sind, können im Rahmen des Refinanzierungsprogramms von Banken an die KfW verkauft werden. Damit erhalten die Banken eine günstige Refinanzierungsmöglichkeit. Ein wichtiges Ziel ist es, dass die freigewordenen Mittel direkt für die Finanzierung weiterer Exportvorhaben genutzt werden. Die Banken haben dadurch die Möglichkeit, in größerem Umfang als bisher insbesondere langfristige Kredite (Laufzeiten deutlich länger als fünf Jahre) zur Verfügung zu stellen. Das wird unmittelbar den Unternehmen der Exportwirtschaft zu Gute kommen.
Das Refinanzierungsprogramm können Banken in Anspruch nehmen, die zur Absicherungen von Exportkrediten Hermesdeckungen einsetzen. Zusätzlich zu einer Finanzkreditgarantie bzw. Airbusgarantie muss eine Verbriefungsgarantie des Bundes vorliegen, die zugunsten der KfW das Ausfallrisiko der Kreditforderung vollumfänglich absichert. Dann kauft die KfW die Forderung an und zahlt den Kreditbetrag an die Bank aus. Für angekauftes Bestandsgeschäft müssen die Banken nachweisen, dass innerhalb von 12 Monaten ein weiteres hermesgedecktes Exportgeschäft in gleicher Höhe finanziert wurde.
Dieses ergänzende Programm zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft ist mit der EU-Kommission abgestimmt und zunächst auf sechs Monate befristet. Eine Verlängerung bis Ende 2010 ist bei positiver Indikation möglich. Die EU hat das Programm mit der Auflage genehmigt, dass Finanzierungen nur für nicht EU-Geschäfte angekauft werden können.
Die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind seit 1949 ein wichtiges Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung in Deutschland. Sie bieten Schutz vor Zahlungsausfällen für kurz-, mittel- und langfristige Exportkreditforderungen. Im Auftrag der Bundesregierung übernehmen die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die PwC das Management der Exportkreditgarantien.
Text der Pressemeldung als PDF
Erweiterte
Finanzierungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte
mit Hermesdeckungen (29 KB)

