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Pressemeldungen 2009
Kurzfristige Hermesdeckungen für EU- und OECD-Länder wieder möglich
05.08.2009
- Befristete Lösung für Länder der EU und der OECD bis Ende 2010
- Staatliche Unterstützung für Exportwirtschaft ausgeweitet
- Hohe Nachfrage erwartet
Die deutsche Exportwirtschaft kann ab sofort wieder Geschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen in die EU- und OECD-Länder mit Hermesdeckungen absichern. Die Bundesregierung hat die Nutzung einer bis Ende 2010 befristeten Ausnahmeregelung bei der EU-Kommission beantragt und am 05.08.2009 die Genehmigung aus Brüssel erhalten.
Die Exporteure können nun das bestehende System der Exportkreditgarantien für die Absicherung ihrer kurzfristigen Geschäfte (bis 2 Jahre Kreditlaufzeit) mit Abnehmern in diesen Ländern nutzen. Mit der Entscheidung, befristet bis Ende 2010 wieder staatliche Absicherungsmöglichkeiten für diese Länder zuzulassen, greift die EU-Kommission ein wichtiges Anliegen der Exportwirtschaft auf.
Staatliche Exportkreditversicherungen werden nach dem Grundsatz der Subsidiarität nur in solchen Marktsegmenten angeboten, in denen kein ausreichendes privatwirtschaftliches Angebot zur Verfügung steht. Denn es gilt weiterhin der Vorrang der privaten vor der staatlichen Exportkreditversicherung. Staatliche Deckungen werden deshalb nur für solche Geschäfte übernommen, für die der Exporteur privaten Versicherungsschutz nicht in erforderlichem Umfang erhält.
Die Ausnahmeregelung gilt für alle Produkte der Exportkreditgarantien, die kurzfristige Kreditlaufzeiten absichern. Die größte Nachfrage wird jedoch für die Sammeldeckungen APG und APG-light zur gebündelten Absicherung mehrerer Exportgeschäfte erwartet. Alle beantragten Geschäfte werden einzeln geprüft und bei ausreichender Bonität des ausländischen Kunden in den Vertrag einbezogen. Weiterführende Informationen stehen auf der Website www.agaportal.de
Die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind seit 1949 ein
wichtiges Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung
in Deutschland. Sie bieten Schutz vor Zahlungsausfällen für
kurz-, mittel- und langfristige Exportforderungen. Auf kurzfristige
Absicherungsformen entfällt mit rund 12 Mrd. EUR (2008) mehr
als die Hälfte des gesamten Deckungsvolumens. Sammeldeckungen
stellen im Kurzfristsegment wiederum die bedeutendste Deckungsform
dar.
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Kurzfristige
Hermesdeckungen für EU- und OECD-Länder wieder möglich
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