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Pressemeldungen 2007

Hermesdeckungen: Sammelabsicherung von Finanzkrediten

  • Produktinnovation erleichtert Finanzierung
  • Sammeldeckung für Finanzierung von laufenden Lieferungen an einen ausländischen Kunden
  • Einfache und effiziente Abwicklung mit revolvierendem Höchstbetrag
  • Finanzkreditkonditionen künftig auch für kurzfristige Geschäfte

14.12.2007 - Die Revolvierende Finanzkreditdeckung zur gesammelten Absicherung kurzfristiger Exportgeschäfte wird zum 1. Januar 2008 mit dem Ziel der Bilanzentlastung der Exporteure eingeführt. Das neue Produkt richtet sich in erster Linie an Banken und ergänzt das Angebot der Exportkreditgarantien des Bundes. Die Einführung hat der Interministerielle Ausschuss auf seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 beschlossen.

Die Revolvierende Finanzkreditdeckung ist eine Sammeldeckung zu Finanzkreditkonditionen im Kurzfristgeschäft", erläutert Karsten Großimlinghaus, Leiter Produktmanagement der Exportkreditgarantien. Abgesichert wird die Finanzierung von laufenden Lieferungen eines deutschen Exporteurs an einen bestimmten ausländischen Geschäftspartner. Die Zahlungsziele dürfen 360 Tage, in Ausnahmefällen 720 Tage, nicht überschreiten. "Wichtig war es uns, eine attraktive und passgenaue Absicherung für die Finanzierung kurzfristiger Exportgeschäfte zu gestalten."

Die Bank finanziert die Exportgeschäfte eines deutschen Unternehmens mit einem bestimmten ausländischen Kunden. Parallel schließt sie für diesen Kredit eine Hermesdeckung, in diesem Fall eine Revolvierende Finanzkreditdeckung, ab. Der revolvierende Charakter der Deckung entsteht durch die laufende Absicherung der sukzessiven Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Dafür bewilligt der Bund einen Höchstbetrag für den ausländischen Kunden und Darlehensnehmer.

Die Revolvierende Finanzkreditdeckung ist auf eine schnelle und effiziente Absicherung der einzelnen Teillieferungen ausgerichtet. Deshalb greift der Schutz bereits mit dem Versandtermin und der Exporteur kann auf eine Auszahlung durch die Bank vertrauen. Jede Lieferung meldet der Exporteur an die Bank und erhält hierfür die Auszahlung aus dem Finanzkredit, die auf den Höchstbetrag angeschrieben wird. Sobald die Zahlung des ausländischen Kunden an die Bank erfolgt ist, wird der Höchstbetrag in entsprechendem Umfang wieder frei.

Die Hermesdeckung wird zugunsten der finanzierenden Bank übernommen. Diese ist also im Falle eines Zahlungsausfalls auf Seiten des ausländischen Kunden anspruchsberechtigt. Die Konditionen für Finanzkredite wie der Selbstbehalt von 5 Prozent und die kürzeren Karenz- und Schadenbearbeitungsfristen werden auf die neue Revolvierende Finanzkreditdeckung übertragen. "Das Angebot einer Bankendeckung zu kurzfristigen Finanzkreditkonditionen schließt eine Lücke im bisherigen Angebot des Bundes", erläutert Großimlinghaus.

Der staatliche Deckungsschutz ist für die Banken attraktiv; denn das Risiko einer Nichtentschädigung ist ausgesprochen gering. Insbesondere die Exporteure profitieren von der neuen Finanzkreditdeckung: Die regelmäßigen Zahlungen nach jeder Lieferung entlasten direkt die Kreditlinie. Außerdem müssen sie keinen negativen Einfluss auf ihr Unternehmensrating wie im Falle eines Forderungsverkaufs befürchten. Zudem verpflichtet sich die finanzierende Bank, den Kreditvertrag nicht ohne die Zustimmung des Bundes zu kündigen.

Das Entgelt für die Revolvierende Finanzkreditdeckung entspricht den Sätzen für kurzfristige Einzeldeckungen. Hinzu kommen die Antragsgebühr bzw. die Gebühr für die jährliche Verlängerung. Auf Basis der monatlichen Auszahlungsmeldungen wird das Entgelt der Bank in Rechnung gestellt.

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