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Pressemeldungen 2006
Jahresbericht Exportkreditgarantien erschienen
31.05.2006
- einmaliges Rekordergebnis bei den Hermesdeckungen
- weitere Verbesserungen für kleine und mittlere Exporteure
- keine Hermesdeckungen für marktfähige Risiken
Die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (Hermesdeckungen) erreichten 2005 aufgrund vorzeitiger Umschuldungstilgungen aus Russland und Polen (3,4 bzw. 0,8 Mrd. Euro) einen einmaligen Rekordüberschuss von 4.624 Mio. Euro (Vorjahr: 878 Mio. Euro). Die mit der Durchführung der Bundesdeckungen beauftragte Euler Hermes Kreditversicherungs-AG konnte zum siebten Mal in Folge einen Überschuss an den Bundeshaushalt abführen, wodurch das kumulierte Defizit, das auf in den 80esr und 90er Jahren geleistete Entschädigungszahlungen zurückgeht, auf 6,4 Mrd. Euro abgebaut wurde. Bei der Vorstellung des Jahresberichts am 31. Mai in Berlin erläuterte das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit weitere Details zur Entwicklung des Instrumentariums.
Die Prämieneinnahmen stiegen 2005 um 8,1 Prozent auf 511 Mio. Euro, während der Bund mit 695 Mio. Euro 24,5 Prozent mehr als 2004 aufwenden musste. Dabei entfallen mit 433 Mio. Euro (Vorjahr: 432 Mio. Euro) 63 Prozent der Schadenauszahlungen auf wirtschaftliche (Käufer-) Risiken. D ie Zahlungen für politische (Länder-) Risiken verdoppelten sich aufgrund eines Einzelschadens von 125 Mio. Euro auf 258 Mio. Euro.
Das neu übernommene Deckungsvolumen blieb mit 19,8 Mrd. Euro auf hohem Niveau und lag nur um 6,1 Prozent unter dem des Vorjahres - dem bisher höchsten in dem 56jährigen Bestehen des Instrumentariums. Da der deutsche Gesamtexport noch mehr zunahm, sank die Quote der hermesgedeckten Exporte von 2,9 Prozent auf 2,5 Prozent. "Die besondere Bedeutung der Hermesdeckungen macht die hohe Deckungsquote der Exporte in Entwicklungsländer von 10,9 Prozent deutlich", erklärte der Vorsitzende des für die Vergabe der Exportkreditgarantien zuständigen Interministeriellen Ausschusses, Dr. Hans-Joachim Henckel.
Insgesamt wurden Deckungen für Exportgeschäfte in 154 Länder übernommen. Die höchsten Deckungsvolumina übernahm die Bundesregierung erneut für Russland (1,79 Mrd. Euro), China (1,62 Mrd. Euro), Iran (1,45 Mrd. Euro) und die Türkei (1,22 Mrd. Euro). Bei Russland ergab sich ein Zuwachs um 26,3 Prozent, während in anderen Ländern ein zum Teil erheblicher Rückgang zu verzeichnen war. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Nachfrage nach Hermesdeckungen für die mittel- und langfristige Finanzierung von Investitionsgütern um ein Viertel auf 9,6 Mrd. Euro erhöht. Der Anteil des Kurzfristgeschäfts ging entsprechend auf 52 Prozent (10,2 Mrd. Euro) zurück. Hierin spiegeln sich der Rückgang des hermesgedeckten Geschäfts mit China sowie der Rückzug des Bundes aus den als marktfähig definierten neuen EU-Beitrittsländern wider.
Internationale Zusammenarbeit der staatlichen Exportkreditversicherer
Die staatliche Exportkreditversicherung ist in ein enges Geflecht internationaler Regeln und Vereinbarungen eingebunden. Die Bundesregierung gestaltet diesen Rahmen in den internationalen Gremien wie OECD, EU, WTO sowie Berner Union (BU), dem internationalen Verband der überwiegend staatlichen Exportkreditversicherer, aktiv mit.
Änderungen im OECD-Konsensus
Um den Export der Technologien für Erneuerbare Energie sowie für Wasser- und Abwasserprojekte zu fördern, haben sich die staatlichen Kreditversicherer im so genannten OECD-Konsensus darauf verständigt, die zulässige Kreditlaufzeit für derartige Projekte von 10 auf 15 Jahre zu verlängern, da diese Projekte eine längere Amortisationsphase benötigen.
Marktfähige Risiken
Die EU-Kommission untersagt wegen des Prinzips der Subsidiarität staatlichen Deckungsschutz für so genannte marktfähige Risiken, die bei kurzfristig finanzierten Exporten in die EU und die Kernländer der OECD gegeben sind. Für die Absicherung dieser Risiken wird unterstellt, dass ein ausreichendes privates Versicherungsangebot zur Verfügung steht. In einer neuen Miteilung hat die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission die bisher geltende Definition bis zunächst zum 31. Dezember 2010 bestätigt. Das bedeutet für den Bund, dass er seit dem 1. Januar 2005 keine Deckungsmöglichkeiten für die zehn im Mai 2004 der EU beigetretenen Länder mehr bereitstellen kann, obwohl die Bundesregierung sich nach Aussage von Dr. Henckel "intensiv dafür eingesetzt hatte, den Kreis der marktfähigen Länder nicht zu erweitern."
Neugestaltung der Käuferzuschläge bei den Prämien für Exportkreditgarantien
Auch bei der Neugestaltung der Prämienberechnung hat der Bund der internationalen Entwicklung Rechnung getragen. Das Prämiensystem, dessen Grundlage die politischen (Länder-) und die wirtschaftlichen (Käufer-) Risiken sind, führte in der Vergangenheit in einigen Bereichen zu Unausgewogenheiten, da die Bonität des Auslandskunden unberücksichtigt blieb. Seit dem 1. Mai 2006 werden die wirtschaftlichen Risiken losgelöst von den politischen Risiken betrachtet. Sowohl die Bonität des ausländischen Unternehmens als auch die Zahlungserfahrungen und die Struktur des Exportgeschäfts werden berücksichtigt. Erst die Zuordnung des Geschäfts in eine von fünf Risikokategorien bildet die Grundlage für den Käuferrisiko-Prämienzuschlag. Zu zeitlichen Verzögerungen im Antrags- und Entscheidungsverfahren kommt es nicht, da für die Kategorisierung in die fünf Käuferklassen nur solche Informationen herangezogen werden, die auch zur Deckungsentscheidung selbst benötigt werden.
Nach Dr. Henckel verbessert sich mit der Neugestaltung der Käuferzuschläge die Wettbewerbsposition vieler deutscher Exporteure. "Denn bei guten Käufer- und Geschäftsrisiken werden jetzt günstigere Prämien fällig als bisher. Im Gesamtergebnis sind die Veränderungen aufkommensneutral, d.h. der Bund erzielt durch diese Umstellung des Systems keine Mehreinnahmen."
Mittelstand profitiert von Neuerungen bei den Hermesdeckungen
Auf der vorigen Dialog-Veranstaltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Mai 2004 ging es vor allem um bessere Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten für mittelständisch geprägte Exporteure. Dies hatte den Bund und die für ihn tätigen Mandatare veranlasst, im Dialog mit Exporteuren und Banken über neue Deckungsformen nachzudenken und bestehende Produkte zu modifizieren. Zu den vollständig überarbeiteten Produkten gehörte auch die eigens für mittelständische Betriebe entwickelte Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) für Exportgeschäfte mit kurzfristigen Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten, die schon seit vielen Jahren zu den am meisten genutzten Absicherungsformen zählt. Einige ihrer wesentlichen Kernpunkte hat der Bund zum 1. Januar 2006 an die sich verändernden Marktbedingungen angepasst und das Produkt komplett überarbeitet.
Musste der Exporteur bisher im Prinzip alle deckungsfähigen Umsätze mit privaten Bestellern in allen Ländern, die nicht Kernländer der OECD sind oder der EU angehören, in die Deckung einbeziehen, ist der wohl wesentlichste Vorteil der neuen APG, dass er von diesen Ländern nunmehr einzelne auswählen kann. Darüber hinaus kann er wahlweise pro Land Forderungen ausländischer Tochtergesellschaften, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen öffentliche Schuldner, akkreditivbesicherte Forderungen sowie Leistungsgeschäfte länderweise in seinen Sammelvertrag einschließen.
Eine weitere wichtige Änderung ist das neue System der Prämienkalkulation, welches die vertragsindividuellen Risikofaktoren besser abdeckt und durch ein Bonus/Malus-System den Schadenverlauf des APG-Vertrags berücksichtigt. Zudem wurde die Selbstbeteiligung für wirtschaftliche Gewährleistungsfälle ohne Prämienaufschlag von bisher 15 Prozent auf 10 Prozent gesenkt, während sie für politische Risiken weiterhin 5 Prozent beträgt.
Neben weiteren Neuerungen hat der Bund auch die Abwicklung des Vertrags umgestellt. So wird für alle ab 2006 neu abgeschlossenen oder verlängerten APGs grundsätzlich das Online-Verfahren angewandt, d.h. insbesondere Limitanträge und Umsatzmeldungen erfolgen elektronisch. Dadurch wird die Handhabung für den Exporteur noch komfortabler.
Mit der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) bietet der Bund eine weitere Sammeldeckung für Exporteure mit geringen Exportumsätzen und Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu vier Monaten an. In deren Versicherungsvertrag werden alle deckungsfähigen Forderungen einbezogen; Wahlmöglichkeiten bestehen hier im Interesse einer leicht handhabbaren Deckungsform nicht. Auch gibt es bei ihr nur einen einzigen Schadenfall: Der Bund entschädigt eine gedeckte Forderung, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit nicht erfüllt wurde. Für diese Vertragsform wurde Anfang 2006 die Selbstbeteiligung des Exporteurs, die bisher 15 Prozent betrug, ohne Prämienaufschlag auf 10 Prozent gesenkt.
Ebenfalls zum 1. Januar 2006 hat der Bund mit der Einführung einer so genannten Avalgarantie eine weitere wichtige Neuerung beschlossen. Diese soll es, so der IMA-Vorsitzende Dr. Henckel, " Exporteuren erleichtern, die im Auslandsgeschäft üblichen Garantien - z.B. Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantien - beizubringen." Kern der Avalgarantie ist das garantiegleiche Zahlungsversprechen des Bundes gegenüber einem Garantiesteller (Bank oder Kautionsversicherer), auf erstes schriftliches Anfordern bis zu 80 Prozent des vom ausländischen Besteller zu Recht oder zu Unrecht gezogenen Garantiebetrages zu erstatten. Damit wird mit der Avalgarantie eine entscheidende Verbesserung der Kreditversorgung für kleine und mittlere Exporteure erreicht.
Kontakt: Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Exportkreditgarantien
des Bundes,
René Andrich, Pressesprecher, 040 / 8834 - 9159

