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Hintergrundinformationen

Hintergrundinformation (letzte Aktualisierung: 30.4. 2006):

Investitionsgarantien im Rahmen von Finanzierung und Risikomanagement

  • erleichtern KMU-Finanzierungen
  • sind ein Baustein beim Risikomanagement von Unternehmen

Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich für Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländer entschieden haben, ist die Absicherung von politischen Länderrisiken unter Finanzierungsaspekten bedeutend. Investitionsgarantien verbessern das Rating von Unternehmen im Rahmen von Basel II und fungieren als zusätzliche Sicherheit bei der Kreditvergabe. Dem Markt stehen damit mehr Finanzierungsmittel zu günstigeren Konditionen zur Verfügung.

Investitionsgarantien sind wesentlicher Baustein des mit dem Gesetz über die Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTrag) in Deutschland eingeführten Gebots zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems im Hinblick auf wesentliche Auslandsinvestitionen. Dies betrifft sowohl KMU, die mit wenigen, zentralen Investitionen im Ausland vertreten sind, als auch Großunternehmen, die sich mit hohen Investitionen auf bestimmte Länder und Regionen konzentriert haben.

Investitionsgarantien wirken als Risikovorsorge im Rahmen des Risikomanagements, da sie erstens in der Regel mit einer Laufzeit von 15 Jahren übernommen werden und dem Bund in dieser Zeit nur in Ausnahmefällen Kündigungsmöglichkeiten zustehen (Planungssicherheit). Zweitens betreibt der Bund eine Strategie der aktiven Schadensvermeidung. Diese hat zum Ziel, die Investitionen des deutschen Unternehmens bereits vor Schadenseintritt zu schützen und drittens legt der Bund immer deutsche Maßstäbe bei allen Begrifflichkeiten im Rahmen der Entschädigung zu Grunde und schafft damit Rechtsklarheit und -sicherheit für Unternehmen.

Kontakt: PricewaterhouseCoopers AG, Hamburg
Tel.:040 / 8834 - 9451

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