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Hintergrundinformationen

Hintergrundinformation (letzte Aktualisierung: 30.4. 2006):

Vielfältige Exportgeschäfte mit Hermesdeckungen absichern

Hinter dem Wort "Hermesdeckungen" verbirgt sich ein breites Spektrum verschiedener Deckungsmöglichkeiten, um die unterschiedlichsten Exportgeschäfte abzusichern. Dabei wird nicht nur zwischen der Absicherung von Risiken vor bzw. nach Versand der Ware unterschieden, sondern auch nach der Laufzeit der Kredite.

Fabrikationsrisikodeckungen gelten für die Zeit der Warenproduktion, also vom Beginn der Fertigung bis zum Versand. Sie sind besonders bei Spezialanfertigungen zu empfehlen, da diese im Falle der Nichtauslieferung anderweitig kaum zu verkaufen sind. Das Fabrikationsrisiko tritt ein, wenn beispielsweise politische oder wirtschaftliche Umstände die Fertigstellung oder den Versand der Waren verhindern.

Die staatliche Exportkreditversicherung bietet im kurzfristigen Exportgeschäft (bis 24 Monate Kreditlaufzeit) vier verschiedene Deckungsformen an: kurzfristige Einzeldeckungen, revolvierende kurzfristige Einzeldeckungen, Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen sowie Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light. Im Allgemeinen ist nicht nur das politische Risiko, sondern auch die Insolvenz des Kunden und die Nichtzahlung innerhalb von sechs Monaten nach vereinbartem Zahlungstermin abgesichert.

Die kurzfristige Einzeldeckung schützt die Geldforderungen der deutschen Exporteure gegenüber ihren ausländischen Kunden. Bei den Lieferungen handelt es sich in erster Linie um Rohstoffe, Halbfertigwaren, Komponenten, Konsumgüter und Ersatzteile. Üblicherweise wird dabei nur eine Kreditierung von maximal sechs Monaten akzeptiert. Bei hochwertigen Komponenten und langlebigen Konsumgütern kommt eine Kreditlaufzeit von 12 Monaten, in Ausnahmefällen von zwei Jahren in Betracht.

Liefert der Exporteur regelmäßig an einen ausländischen Kunden, kann die Bundesregierung diese Einzeldeckungen auch als revolvierende Einzeldeckung übernehmen. Im Deckungsumfang und in der Höhe des Entgelts unterscheidet sich dieses Verfahren nicht von der kurzfristigen Einzeldeckung. Die Abwicklung ist jedoch für den Exporteur wesentlich einfacher. Dabei werden auf wiederkehrender Basis die im Laufe eines Jahres getätigten Umsätze im Rahmen eines im Voraus festgesetzten Höchstbetrags abgesichert.

Ein Schwerpunkt der staatlichen Ausfuhrdeckungen liegt bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG). Gerade für die mittelständische Exportwirtschaft stellt die sie einen umfassenden, einfachen und kostengünstigen, dabei aber flexiblen Schutz dar. Inhaltlich ist die APG eine Sammeldeckung, die mehrere Verträge mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden in verschiedenen Ländern umfasst. Die Prämie ist meistens deutlich günstiger als diejenige für Einzeldeckungen. Zudem entfallen Antrags- und Prüfungsgebühren. Der APG-Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Deckungsschutz für die einzelnen Forderungen beginnt mit dem Versand der Waren. Eingeschlossen sind alle Forderungen aus Geschäften mit privaten ausländischen Schuldnern außerhalb der OECD-Kernländer bei Kreditlaufzeiten bis 12 Monate

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) ist eine Pauschaldeckung für Ausfuhrgeschäfte, deren Kreditlaufzeiten vier Monate nicht überschreiten. Wahlmöglichkeiten bestehen im Interesse einer leicht handhabbaren Deckungsform nicht. Sie wird vor allem von kleinen mittelständischen Exporteuren mit Jahresumsätzen bis zu einer Million Euro genutzt, ist aber auch für größere Unternehmen mit nur geringem deckungsfähigen Exportumsatz geeignet. Im Rahmen dieser Police werden Exportgeschäfte an Abnehmer versichert, die ihren Sitz außerhalb der OECD-Kernländer haben. Im Gegensatz zur herkömmlichen APG können zusätzlich die im Mai 2004 der EU beigetretenen Länder einbezogen werden.

Exportkredite, deren vereinbarte Laufzeit 24 Monate überschreitet, werden als mittel- bzw. langfristig bezeichnet. Von mittelfristigen Krediten spricht man bei Laufzeiten bis zu fünf Jahren. Langfristige Kredite haben Laufzeiten bis zu 12 Jahren ab Betriebsbereitschaft. Dies gilt für Kraftwerksprojekte und Großraumflugzeuge, für alle anderen Investitionsgüter gelten zehn Jahre als maximale Kreditlaufzeit.

Für die Absicherung von Exportgeschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als zwei Jahren haben die Mitgliedsländer der OECD Leitlinien vereinbart. Hierdurch sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Diese Leitlinien - auch OECD-Konsensus genannt - legen Konditionen fest wie beispielsweise nach Ländern gestaffelte Mindestprämien und maximale Kreditlaufzeiten entsprechend den Produktarten sowie dem Status der Länder.

Über die Deckungspolitik für die einzelnen Abnehmerländer entscheidet jedes Mitgliedsland der OECD national selbst. Bei Importländern mit erhöhten Risiken kann die Obergrenze aller zu übernehmenden Risiken durch Plafonds begrenzt sein. Auch können dem ausländischen Besteller Bank- oder Staatsgarantien zur Auflage gemacht werden.

Für Bauleistungen und Leasinggeschäfte gibt es spezielle Deckungsformen, die auf die Besonderheiten dieser Geschäfte zugeschnitten sind.

Strukturierte Finanzierungen stellen die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Projekts in den Vordergrund. Förderungswürdige Projekte können damit auch in Ländern, deren Wirtschaftslage die Absicherung von konventionellen Geschäften nur in geringem Maße zulässt, verwirklicht werden. Eine schon seit längerer Zeit etablierte Form von strukturierten Finanzierungen ist die Projektfinanzierung.

Projektfinanzierungen sind komplexe Exportgeschäfte, bei denen die Betriebskosten und der Schuldendienst für aufgenommene Fremdmittel aus dem Projekt selbst erwirtschaftet werden. Es kommt dabei weniger auf die Bonität des Auslandskunden als vielmehr auf das Projekt selbst an. Daher liegt bei diesen Geschäftstypen der Schwerpunkt stets auf einer sehr sorgfältigen Analyse und Bewertung der Projektrisiken.

Größere Exportgeschäfte werden zunehmend von Banken über gebundene Finanzkredite finanziert. Zumeist auf Vermittlung des deutschen Exporteurs gewährt ein Kreditinstitut dem ausländischen Besteller ein Darlehen, mit dem die Kaufpreisforderung des deutschen Exporteurs bereits bei Lieferung der Ware bezahlt wird. Für den Exporteur ergeben sich bei einem Bestellerkredit sofortige Bilanzentlastung und erhöhte Liquidität.

Angesichts der zahlreichen Details bei der Absicherung von Exportgeschäften unterstützen Mittelstandsbeauftragte und Firmenberater bei der Auswahl einer optimalen Absicherungslösung. Außerdem finden regelmäßig Workshops zum Thema Hermesdeckungen statt, bei denen Besonderheiten und Spezialaspekte praxisorientiert erläutert werden.

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