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Hintergrundinformationen:
UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland kurz gefasst

  • seit 1961 bestehendes Förderinstrument; Hauptförderziel ist die Sicherung der Rohstoffversorgung der deutschen Industrie
  • unterstützt wird die Fremdfinanzierung förderungswürdiger Rohstoffprojekte im Ausland, indem die politischen und wirtschaftlichen (Kreditausfall-)Risiken der Fremdkapitalgeber abgesichert werden
  • die Bereitstellung UFK-gedeckter Finanzierungen ist an den Abschluss langfristiger Lieferverträge des Projektentwicklers/Kreditnehmers mit deutschen Abnehmern gebunden

Angesichts begrenzter inländischer Rohstoffressourcen ist die deutsche Industrie in erheblichem Umfang auf den Bezug von (metallurgischen und Energie-)Rohstoffen aus dem Ausland angewiesen. UFK-Garantien sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung, welche die deutsche rohstoffverarbeitende Industrie u.a. bei der Diversifizierung ihrer Bezugsquellen unterstützen soll.

Beteiligt sich eine Bank an der Entwicklung und Finanzierung eines Vorhabens zum Abbau von Rohstoffen im Ausland, so ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, die politischen und wirtschaftlichen (Kredit-)Ausfallsrisiken durch UFK-Garantien abzusichern. Dies ermöglicht die Bereitstellung attraktiver Finanzierungskonditionen und erhöht die Attraktivität UFK-gedeckter Finanzierungen für Projektentwickler. Voraussetzung einer Garantiegewährung ist, dass der Projektentwickler bzw. Darlehensnehmer einen langfristigen Liefervertrag mit einem deutschen Abnehmer abschließt und an dem Bezug des abgebauten Rohstoffes ein gesamtwirtschaftliches Interesse besteht. Seit Einführung des Garantieinstrumentes hat die Bundesregierung auf diese Weise u.a. die Finanzierung von Projekten zur Förderung bzw. Gewinnung von Erdöl & Erdgas (inkl. Pipelineprojekten), Eisenerz, Kupfer, Nickel, Zink, Wolfram und Tantal im Ausland gefördert und die deutsche Industrie bei der Sicherung ihrer Versorgung mit diesen Rohstoffen unterstützt.

Über Garantieanträge entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA). Im IMA sind neben dem federführenden BMWi das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten.

Für die Gewährung von UFK-Garantien ist ein mehrstufiges Antragsverfahren vorgesehen, im Rahmen dessen zunächst über die rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit eines Projekts entschieden wird. Auf der zweiten Stufe erfolgt auf der Grundlage detaillierter Unterlagen und Projektinformationen die Entscheidung über die Garantiegewährung. Voraussetzung für eine Garantiegewährung ist neben der rohstoffpolitischen Förderungswürdigkeit, dass das geförderte Vorhaben technisch und betriebswirtschaftlich ausgereift ist und somit eine Garantieübernahme risikomäßig vertretbar erscheint. Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit des Vorhabens, die sich an international etablierten Standards, wie sie z. B. in den OECD-Umweltleitlinien für staatlich unterstützte Exportkredite (OECD Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits) und Weltbankrichtlinien (u. a. WB Safeguard Policies) festgelegt sind, orientiert.

Neben der Förderung von Projekten zur Sicherung der Rohstoffversorgung der deutschen Wirtschaft unterstützt die Bundesregierung mit den UFK-Garantien auch den Aufbau marktwirtschaftlicher Strukturen im Ausland. Hierzu garantiert und fördert sie Darlehen an ausländische Banken, die der Refinanzierung von lokalen KMU-Förderprogrammen dienen (sog. Förderbankenprojekte).

Für die Inanspruchnahme von UFK-Garantien sind unabhängig vom Förderzweck (Rohstoffprojekte bzw. Förderbankenprojekt) Bearbeitungsgebühren (maximal EUR 30.000,––) und Entgelt zu zahlen. Das Entgelt wird – analog zu den Exportkreditgarantien – risikodifferenziert als Prozentsatz der zu deckenden Darlehensforderung (ohne Zinsen) erhoben. Wesentliche Kriterien für die Festlegung des entsprechenden Entgeltsatzes sind die Bonität des Darlehensnehmers bzw. die wirtschaftliche Stabilität des Projektes, das Länderrisiko sowie die Risikolaufzeit.

Mit der Durchführung und Bearbeitung dieser Fördermaßnahmen hat die Bundesregierung ein Mandatarkonsortium bestehend aus der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) und Euler Hermes Deutschland AG beauftragt, federführend ist PwC.

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UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland kurz gefasst (56,4 KB)

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