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Hintergrundinformationen
Neues internationales Abkommen regelt Flugzeugfinanzierung
- Flugzeugklassen einheitlich behandelt
- Prämienkomponente spiegelt Marktpreis wider
- Wettbewerbsgleichheit in der Finanzierung ausgebaut
Nach rund einjährigen intensiven Verhandlungen trat am 1. Februar 2011 auf OECD-Ebene ein neues Abkommen für die Exportfinanzierung von zivilen Flugzeugen in Kraft. Das Aircraft Sector Understanding (ASU) als Sektorenabkommen des OECD-Konsensus regelt die Rahmenbedingungen für die Übernahme von staatlichen Exportkrediten in diesem Bereich. In Deutschland gilt das NASU für die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen). Für eine Übergangszeit von zwei Jahren können bei Altverträgen auch die Konditionen des vorherigen Abkommens zu Grunde gelegt werden.
Mit dem ASU 2011 erzielten die OECD-Staaten und Brasilien als wichtigstes Herstellerland von Flugzeugen außerhalb der OECD eine Übereinkunft, die zwischen allen Marktteilnehmern gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellt. Die bislang bestehenden Unterschiede zwischen verschiedenen Flugzeugtypen (Großraumflugzeuge, Regionaljets und kleine Flugzeuge) wurden nun zugunsten von einheitlichen Bedingungen für alle Flugzeugkategorien aufgegeben. So ist u. a. festgelegt, dass die maximale Kreditlaufzeit für die abgesicherten Finanzierungen unabhängig vom Flugzeugtyp grundsätzlich 12 Jahre betragen darf.
Einen vollständig neuen Ansatz wählten die vertretenen Staaten beim Preis für die Finanzierung. Nach wie vor berücksichtigt die Prämie die Bonität des ausländischen Bestellers und des Landes. Neu hinzu kommt jedoch ein Aufschlag, der sich vierteljährlich aus der Marktsituation ergibt. Hierfür wird ein unabhängiges, datenbankbasiertes Modell eingesetzt. Der so ermittelte den Markt widerspiegelnde Aufschlag ist für alle Geschäfte verbindlich. Auf Basis des neuen ASU wird die Prämie für Exportgeschäfte in der besten Risikoklasse bei gegenwärtig über 7 Prozent des gedeckten Darlehensbetrags liegen.
Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sind seit 1949 ein wichtiges Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung in Deutschland. Der Schutz vor Zahlungsausfällen aus wirtschaftlichen und politischen Gründen gerade bei der Lieferung in schwierige und risikoreiche Märkte ist zentrales Anliegen.
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