Inhaltsbereich
Hintergrundinformationen
Vielfältige Exportgeschäfte mit Hermesdeckungen absichern
- Produkte für Exporteure und Banken
- Differenzierung nach Kreditlaufzeit
- Einfache und kostengünstige Verfahren durch Pauschaldeckungen
- Spezielle Finanzierungslösungen entlasten Kreditlinie des Exporteurs
Eine Hermesdeckung schützt Exportgeschäfte vor einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen. Dies ist allen Absicherungen gemein, doch Exportwirtschaft und Banken haben unterschiedliche Anforderungen. So gibt es ein breites Spektrum verschiedener Deckungsmöglichkeiten, um die unterschiedlichsten Exportgeschäfte abzusichern. Hermesdeckungen sind nicht auf den Export von Waren, Maschinen oder Anlagen beschränkt, sondern auch Leistungen von Ingenieuren, Architekten oder Künstlern können abgesichert werden.
Fabrikationsrisikodeckungen gelten für die Zeit der Produktion, also vom Beginn der Fertigung bis zum Versand. Gerade Spezialanfertigungen sind kaum anderweitig zu verkaufen, wenn beispielsweise politische oder wirtschaftliche Ursachen den Versand verhindern. Ein Zahlungsausfall in dieser Phase ist gerade für mittelständische Unternehmen deshalb schlecht zu verkraften.
Im kurzfristigen Exportgeschäft (bis 24 Monate Kreditlaufzeit) wählen Exporteure aus vier verschiedenen Deckungsformen der staatliche Exportkreditversicherung aus: Einzeldeckungen, revolvierende Einzeldeckungen für die wiederholte Lieferung an einen Empfänger sowie die Sammeldeckungen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light. Im Allgemeinen ist nicht nur das politische Risiko, sondern auch die Insolvenz des Kunden und die Nichtzahlung innerhalb von sechs Monaten nach vereinbartem Zahlungstermin abgesichert.
Die kurzfristige Einzeldeckung schützt die Geldforderungen der deutschen Exporteure gegenüber ihren ausländischen Kunden. Bei den Lieferungen handelt es sich in erster Linie um Rohstoffe, Halbfertigwaren, Komponenten, Konsumgüter und Ersatzteile. Üblicherweise wird dabei nur eine Kreditierung von maximal sechs Monaten akzeptiert. Bei hochwertigen Komponenten und langlebigen Konsumgütern kommt eine Kreditlaufzeit von 12 Monaten, in Ausnahmefällen von zwei Jahren in Betracht.
Liefert der Exporteur regelmäßig an einen ausländischen Kunden, kann die Bundesregierung diese Einzeldeckungen auch als revolvierende Einzeldeckung übernehmen. Im Deckungsumfang und in der Höhe des Entgelts unterscheidet sich dieses Verfahren nicht von der kurzfristigen Einzeldeckung. Die Abwicklung ist jedoch für den Exporteur wesentlich einfacher. Dabei werden auf wiederkehrender Basis die im Laufe eines Jahres getätigten Umsätze im Rahmen eines im Voraus festgesetzten Höchstbetrags abgesichert.
Ein Schwerpunkt der staatlichen Ausfuhrdeckungen liegt bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG). Gerade für die mittelständische Exportwirtschaft stellt sie einen umfassenden, einfachen und kostengünstigen, dabei aber flexiblen Schutz dar. Inhaltlich ist die APG eine Sammeldeckung, die mehrere Verträge mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden in verschiedenen Ländern umfasst. Die Prämie ist meistens deutlich günstiger als diejenige für Einzeldeckungen. Zudem entfallen Antrags- und Prüfungsgebühren. Der APG-Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Deckungsschutz für die einzelnen Forderungen beginnt mit dem Versand der Waren. Eingeschlossen sind alle Forderungen aus Geschäften mit privaten ausländischen Schuldnern außerhalb der EU- und OECD-Kernländer bei Kreditlaufzeiten bis 12 Monate
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) ist eine Pauschaldeckung für Ausfuhrgeschäfte, deren Kreditlaufzeiten vier Monate nicht überschreiten. Der abgesicherte Exportumsatz darf eine Million Euro pro Jahr nicht überschreiten und ist deshalb ideal für mittelständische Exporteure. Schutz vor einem Zahlungsausfall besteht auch bei dieser Variante nur für Lieferungen an Kunden, die ihren Sitz außerhalb der EU und der OECD-Kernländer haben.
Exportkredite, deren vereinbarte Laufzeit 24 Monate überschreitet, werden als mittel- bzw. langfristig bezeichnet. Von mittelfristigen Krediten spricht man bei Laufzeiten bis zu fünf Jahren. Langfristige Kredite haben Laufzeiten bis zu 12 Jahren ab Betriebsbereitschaft. Dies gilt für Kraftwerksprojekte und Großraumflugzeuge, für alle anderen Investitionsgüter gelten zehn Jahre als maximale Kreditlaufzeit. Speziell im Sektor Erneuerbare Energien dürfen die Kreditlaufzeiten bis zu 18 Jahre betragen.
Für die Absicherung von Exportgeschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als zwei Jahren haben die Mitgliedsländer der OECD Leitlinien vereinbart. Hierdurch werden Wettbewerbsverzerrungen verhindert. Dieser OECD-Konsensus legt fest, zu welchen Konditionen staatliche Exportkreditgarantien übernommen werden dürfen. Hierzu gehören beispielsweise nach Ländern gestaffelte Mindestprämien und maximale Kreditlaufzeiten entsprechend den Produktarten sowie dem Status der Länder.
Strukturierte Finanzierungen stellen die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Projekts in den Vordergrund. Förderungswürdige Projekte können damit auch in Ländern, deren Wirtschaftslage die Absicherung von konventionellen Geschäften nur in geringem Maße zulässt, verwirklicht werden. Eine schon seit längerer Zeit etablierte Form von strukturierten Finanzierungen ist die Projektfinanzierung.
Projektfinanzierungen sind komplexe Exportgeschäfte, bei denen die Betriebskosten und der Schuldendienst für aufgenommene Fremdmittel aus dem Projekt selbst erwirtschaftet werden. Daher liegt bei diesen Geschäftstypen der Schwerpunkt stets auf einer sehr sorgfältigen Analyse und Bewertung der Projektrisiken.
Größere Exportgeschäfte werden zunehmend von Banken über gebundene Finanzkredite finanziert. Der ausländische Besteller erhält von einer Bank ein Darlehen, mit dem die Kaufpreisforderung des deutschen Exporteurs bereits bei Lieferung der Ware bezahlt wird. Für den Exporteur ergeben sich bei einem Bestellerkredit sofortige Bilanzentlastung und erhöhte Liquidität.
Zusätzlich zu den vorgestellten Grundformen ergänzen Policen für die Absicherung von Avalen oder Bauleistungen das Angebot. Berater im Außendienst und Mittelstandsbeauftragte unterstützen bei der Auswahl einer optimalen Absicherungslösung. Informationsveranstaltungen vor Ort, ein Newsletterdienst und der detaillierte Internetauftritt www.agaportal.de erleichtern praxisorientiert den Umgang mit den Hermesdeckungen.
Nützliche Links
Text der Hintergrundinformationen als PDF
Vielfältige
Exportgeschäfte mit Hermesdeckungen absichern (28,8 KB)

