Inhaltsbereich

 

Sicher durch die Krise - aktuelle Entwicklungen

Stand: 22. Dezember 2010

Kurzfristige Hermesdeckungen für fünf EU- und OECD-Länder weiterhin möglich

Die privaten Kreditversicherer haben sich, wie bereits berichtet, bereit erklärt, die vorübergehend vom Bund abgesicherten marktfähigen Risiken, d.h. kurzfristige Exportgeschäfte in die EU- und OECD-Kernländer, ohne erneute Bonitätsprüfung zu ihren üblichen Konditionen zu übernehmen. Lediglich die Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien sind von dieser Regelung ausgenommen und können weiterhin mit Exportkreditgarantien abgesichert werden. Einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat die EU-Kommission am 21. Dezember zugestimmt. Diese Ausnahmeklausel ist bis 31. Dezember 2011 befristet und umfasst auch Lieferungen bis zum 30. Juni 2012, sofern die Exportverträge bis Ende 2011 unterzeichneten wurden. Mit Ausnahme der fünf Länder sind somit grundsätzlich die Deckungsmöglichkeiten vor der Finanzkrise wiederhergestellt. APG-Kunden erhalten ein gesondertes Schreiben zum weiteren Verfahren.

nach oben

Erklärung der privaten Kreditversicherer zur Absicherung kurzfristiger Exportgeschäfte in die EU- und Kern-OECD-Staaten

Stand: 13. Dezember 2010

Im Zuge der Finanzmarktkrise hatte die EU-Kommission im August 2009 den staatlichen Kreditversicherern erlaubt, befristet bis zum 31. Dezember 2010 sogenannte marktfähige Risiken, d.h. kurzfristige Exportgeschäfte in EU- und OECD-Kernländer abzusichern. Vor Ablauf der Befristung haben nunmehr die in Deutschland tätigen privaten Kreditversicherer erklärt, ab 01.01.2011 diese derzeit vom Bund abgesicherten Risiken ohne erneute Bonitätsprüfung und zu ihren normalen Konditionen zu übernehmen. Damit bestehen für deutsche Exporteure wieder annähernd die gleichen Absicherungsmöglichkeiten wie vor der Krise.

Zu den Einzelheiten des Verfahrens werden die betroffenen Exporteure kurzfristig separate und individuelle Informationen durch die Mandatare erhalten.

Lediglich für einige der zum Kreis der marktfähigen Risiken zählenden Länder wird weiterhin kein ausreichendes privates Versicherungsangebot verfügbar sein: Für die Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien hat die Bundesregierung daher bei der EU-Kommission die Verlängerung der Ausnahmeregelung um ein Jahr beantragt. Mit einer Entscheidung rechnen wir im Laufe des Dezembers. Das Deckungsangebot des Bundes für Exportgeschäfte in Kern-OECD- und EU-Staaten mit kurzfristigen Zahlungszielen würde sich ab 2011 dann – eine entsprechende Genehmigung der EU-Kommission vorausgesetzt – auf diese Märkte beschränken. Wir werden hierüber im AGA-Report berichten. APG-Kunden erhalten ein separates Schreiben und einen Nachtrag zum Pauschalvertrag, sofern eines der im Fall der Genehmigung weiterhin absicherbaren Länder im Vertrag enthalten ist.

nach oben

Weiterhin bestehende besondere Regelungen

Lieferantenkreditdeckung

Auf Antrag des Exporteurs kann befristet bis Ende 2013 die Selbstbeteiligung gegen Zahlung eines Prämienaufschlags auf 5 % reduziert werden.

Avalgarantien

In Einzelfällen kann die Avalgarantie vom Bund auch isoliert (Vertragsgarantiedeckung mit Avalgarantie), d.h. ohne Deckung der sonstigen Risiken des Exportgeschäfts übernommen werden, wenn die Übernahme einer Lieferantenkreditdeckung nicht möglich, nicht zumutbar oder vom Exporteur nicht gewollt ist.

Akkreditivbestätigungen

Die Bundesregierung bietet Banken auch die Übernahme von Akkreditivbestätigungsrisiken an. Mit Übernahme einer herkömmlichen (kurzfristigen) Finanzkreditdeckung wird das Risiko einer L/C-bestätigenden Bank, den von ihr ausgezahlten Betrag nicht von der ausländischen Akkreditivbank erstattet zu bekommen, abgesichert. Im Übrigen gilt das übliche Verfahren für Einzeldeckungen.

nach oben

Presse

30.11.2010 Brüderle begrüßt Erklärung der privaten Exportkreditversicherer
Pressemeldung des BMWi

30.11.2010 Rückkehr zur Normalität: Private Kreditversicherer verpflichten sich zur Übernahme bislang staatlicher Deckungen in der Exportkreditversicherung
Pressemeldung des GDV

nach oben


 

Fußzeile