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Nachhaltigkeit
Ökologie, Ökonomie und soziale Aspekte bilden die drei Seiten des Nachhaltigkeits-Dreiecks. Diese Aspekte haben in zunehmendem Maße an Bedeutung gewonnen.
Die Bundesregierung ist bestrebt, dieser Entwicklung bei der Vergabe von Exportkreditgarantien Rechnung zu tragen und einen Beitrag zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung durch Förderung sozial und ökologisch nachhaltiger Projekte zu leisten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung der Förderungswürdigkeit sind daher neben den Umwelt-und Sozialauswirkungen von Projekten eine nachhaltige Kreditvergabe sowie die Prävention und Bekämpfung von Korruption.
Die Anforderungen für Deckungsentscheidungen sind transparent.
Einzelheiten zum Verfahren und zu den Leitlinien sind zu finden
unter
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