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AGA-Report: Ungarn
AGA-Report Nr. 162, 3/2008:
Bereinigte Beschlusslagen für 2004 der EU beigetretenen Länder
Am 1. Mai 2004 sind Malta, Zypern, Polen, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien, am 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union beigetreten. Einige dieser Länder sind darüber hinaus Mitglieder des Wechselkursmechanismus WKM II, der eine Bandbreite des Wechselkurses der Währung eines EU-Landes zum Euro festlegt, oder haben bereits den Euro als Währung eingeführt und sich damit vollständig in den Wirtschafts- und Währungsverbund integriert.
Aufgrund der mit dem EU-Beitritt wesentlich reduzierten Risiken bereinigt der Ausschuss die jeweiligen Beschlusslagen und übernimmt gleichzeitig die OECD-Kategorie 0 für Malta und Zypern in das deutsche System, während der türkische Teil der Insel dem Länderrisiko Türkei, also Kategorie 4, zugeordnet wird. Die beiden zuletzt der EU beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien verbleiben in Kategorie 3. Für die neuen EU-Länder bedeutet dies eine komplette Öffnung der Deckungsmöglichkeiten. Für Zypern gilt allerdings weiterhin die Regelung, dass Geschäfte mit öffentlichen Sicherheiten aus der Türkei nicht gedeckt werden.
AGA-Report Nr. 79, 12/1999:
Vor dem Hintergrund der positiven gesamtwirtschaftlichen Situation und der guten Zahlungserfahrungen müssen künftig wie bisher schon im kurzfristigen Bereich auch im mittelfristigen Bereich nicht mehr grundsätzlich Banksicherheiten gestellt werden. Kreditierte örtliche Kosten können im normalen Umfang in die Deckung einbezogen werden.
AGA-Report Nr. 57, 08/1995:
Bisher waren für alle Geschäfte (Ausnahme: eigene Tochtergesellschaften deutscher Exporteure, vgl. AGA-Report Nr. 56) Banksicherheiten vor Risikobeginn erforderlich. Die Fortschritte auf dem Wege zur Herstellung marktwirtschaftlicher Verhältnisse lassen es zu, daß künftig bei Geschäften mit Laufzeiten von nicht mehr als 12 Monaten auf eine Bankbesicherung verzichtet werden kann, sofern die Bonität des ausländischen Abnehmers dies gestattet. Bei Kreditgeschäften mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten sind in der Regel Banksicherheiten erforderlich, jedoch kann im Einzelfall darauf verzichtet werden, sofern die ausländischen Besteller in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit den anerkannten Banken vergleichbar sind.
AGA-Report Nr. 50, 06/1994:
Der Ausschuß wird bei Geschäften mit Ungarn ab sofort die Indeckungnahme örtlicher Kosten zu Kreditbedingungen von Fall zu Fall zulassen.
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