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AGA-Report: Syrien

AGA-Report Nr. 181, 9/2009:

Aufgrund der deutlich verbesserten makroökonomischen Entwicklung in den letzten Jahren und ersten guten Erfahrungen aus neu gedeckten Geschäften sowie aus dem bilateralen Umschuldungsabkommen verbessert der Interministerielle Ausschuss die Deckungsmöglichkeiten.

Für die Absicherung von Geschäften mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten bestehen nunmehr keine formellen Einschränkungen mehr; dies gilt auch für Sammeldeckungen. Exportgeschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten können von Fall zu Fall abgesichert werden. Auch für größere Projekte können bei Vorliegen besonderer Förderungswürdigkeit Exportkreditgarantien beantragt werden. Darüber hinaus bestehen weiterhin Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Generelle Sicherheiten sind nicht mehr erforderlich. Nur wenn die Bonität des Bestellers für eine Deckungsübernahme nicht ausreicht, sind sowohl bei kurzfristigen als auch bei mittel- und langfristigen Geschäften Banksicherheiten zu stellen.

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AGA-Report Nr. 87, 10/2001:

Der Ausschuß beschließt die Wiedereröffnung von Deckungsmöglichkeiten

  • für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten im Rahmen eines revolvierenden Plafonds in Höhe von DM 50 Mio., ausnutzbar nur für Einzelgeschäfte (keine revolvierenden Deckungen und keine Limite im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung) mit Auftragswerten bis maximal DM 2,5 Mio. pro Einzelgeschäft und Besicherung durch Akkreditiv;
  • für Geschäfte mit längeren Kreditlaufzeiten nur von Fall zu Fall für kleinere, devisenbringende Projekte bei strenger Prüfung der Sicherheiten sowie für Projektfinanzierungen und strukturierte Finanzierungen einschließlich Gegengeschäfte.

Bis auf notwendige Zulieferungen wird grundsätzlich keine Deckung von Transitware oder sonstige Auslandsware übernommen.

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