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AGA-Report: Sri Lanka
AGA-Report Nr. 187, 2/2010:
Die volkswirtschaftliche Entwicklung Sri Lankas verläuft derzeit positiver als erwartet. Die Devisenreserven haben ein komfortables Niveau erreicht, die drohende Zahlungsbilanzkrise konnte abgewendet werden und der IWF hatte dem Land in seiner Schuldentragfähigkeitsanalyse im Juli 2009 auf mittlere Sicht ein nur moderates Überschuldungsrisiko attestiert. Da der Investitionsbedarf im Infrastrukturbereich, insbesondere im Energiesektor, deutschen Exporteuren Marktchancen eröffnet und insofern vermehrt Anträge auf Exportkreditgarantien zu erwarten sind, richtet der Ausschuss für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten einen Plafond in Höhe von EUR 100 Mio. ein. Die bislang schon bestehende Orientierungsgröße wird auf EUR 20 Mio. Auftragswert je Einzelgeschäft angehoben und kann im Einzelfall bei besonderer Förderungswürdigkeit noch überschritten werden.
Außerhalb des Plafonds bestehen nach wie vor Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte und für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Angesichts der weiter angespannten Verschuldungssituation gilt bei Geschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten mit dem öffentlichen Sektor weiterhin Zurückhaltung.
AGA-Report Nr. 170, 10/2008:
Trotz des seit 25 Jahren anhaltenden Bürgerkriegs weist die Wirtschaft Sri Lankas bislang eine relativ gute wirtschaftliche Entwicklung auf. Risiken bergen allerdings die zweistellige Inflationsrate, weiterhin große Fehlbeträge im Staatshaushalt und in der Leistungsbilanz sowie die hohe Staatsverschuldung.
Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten können vor diesem Hintergrund weiterhin ohne formelle Einschränkungen über Exportkreditgarantien abgesichert werden. Bei Exporten mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten gilt bei öffentlichen Bestellern Zurückhaltung, während bei privaten Abnehmern Hermesdeckungen weiterhin bis zu einem Auftragswert von EUR 10 Mio. pro Geschäft zur Verfügung stehen. Diese Grenze kann bei Geschäften von besonderer Förderungswürdigkeit überschritten werden. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Reicht die Bonität des Bestellers für eine Deckungsübernahme nicht aus, sind sowohl bei kurzfristigen als auch bei mittel- und langfristigen Geschäften Banksicherheiten erforderlich.
AGA-Report Nr. 94, 2/2003:
Der Ausschuss erweitert die Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Sri Lanka, weil die Beendigung des Bürgerkrieges wieder positivere Aussichten für die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Landes erwarten lässt. Damit bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von bis zu 12 Monaten ohne betragsmäßige Beschränkungen. Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten gilt eine Orientierungsgröße von EUR 10 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Ein Überschreiten der Orientierungsgröße ist möglich bei Projekten von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung, insbesondere Infrastrukturprojekten, sowie bei Projektfinanzierungen und strukturierten Finanzierungen einschließlich Geschäften auf Gegengeschäftsbasis.
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