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AGA-Report: Serbien und Montenegro
AGA-Report Nr. 93, 12/2002:
Der Ausschuss hat die Wiedereröffnung der Deckungsmöglichkeiten im Rahmen der APG auf revolvierender Basis beschlossen. Bisher bestand für Jugoslawiengeschäfte nur die Möglichkeit von Einzeldeckungen. Dies galt auch für Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG), bei denen die Deckung jedes einzelnen Geschäfts gesondert beantragt werden musste.
AGA-Report Nr. 88, 1/2002:
Nach Unterzeichnung der Umschuldungsvereinbarung beschließt der Ausschuß die Wiedereröffnung von Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten sowie kleinere Geschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten. Sofern nicht im Einzelfall eine hinreichende Bonität des Bestellers oder Sicherheiten einer etwaigen ausländischen Beteiligungsgesellschaft vorliegen, sind Staats- oder Bankensicherheiten erforderlich. Im Hinblick auf die drohende Schließung zahlreicher jugoslawischer Banken erfolgt die Anerkennung einer Bank nur nach Einschaltung der deutschen Botschaft in Belgrad und der für die Bankenaufsicht zuständigen jugoslawischen Nationalbank. Dies gilt auch für die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen, bei der im übrigen bis auf weiteres nur Einzeldeckungen übernommen werden können.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für
- strukturierte Finanzierungen, insbesondere Projektfinanzierungen und Gegengeschäfte sowie
- von Fall zu Fall für Infrastrukturprojekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung auf Basis einer Staatsgarantie.
Transitware oder sonstige Auslandsware wird nicht in Deckung genommen, sofern es sich dabei nicht um notwendige Zulieferungen handelt.
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