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AGA-Report: Rumänien
AGA-Report Nr. 162, 3/2008:
Bereinigte Beschlusslagen für 2004 der EU beigetretenen Länder
Am 1. Mai 2004 sind Malta, Zypern, Polen, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien, am 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union beigetreten. Einige dieser Länder sind darüber hinaus Mitglieder des Wechselkursmechanismus WKM II, der eine Bandbreite des Wechselkurses der Währung eines EU-Landes zum Euro festlegt, oder haben bereits den Euro als Währung eingeführt und sich damit vollständig in den Wirtschafts- und Währungsverbund integriert.
Aufgrund der mit dem EU-Beitritt wesentlich reduzierten Risiken bereinigt der Ausschuss die jeweiligen Beschlusslagen und übernimmt gleichzeitig die OECD-Kategorie 0 für Malta und Zypern in das deutsche System, während der türkische Teil der Insel dem Länderrisiko Türkei, also Kategorie 4, zugeordnet wird. Die beiden zuletzt der EU beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien verbleiben in Kategorie 3. Für die neuen EU-Länder bedeutet dies eine komplette Öffnung der Deckungsmöglichkeiten. Für Zypern gilt allerdings weiterhin die Regelung, dass Geschäfte mit öffentlichen Sicherheiten aus der Türkei nicht gedeckt werden.
AGA-ReportNr. 108 8/2004
Der Ausschuss beschließt die Abschaffung des risikobegrenzenden Plafonds und der Orientierungsgröße. Damit würdigt er neben den insgesamt zufriedenstellenden Zahlungserfahrungen die günstige wirtschaftliche Entwicklung des Landes, die in der OECD auch zu einer verbesserten Entgelteinstufung von 5 auf 4 geführt hatte, und die Reformfortschritte im Hinblick auf den für 2007 angestrebten EU-Beitritt.
Die Beschlusslage stellt sich somit im Prinzip offen dar, jedoch werden Großgeschäfte, Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen von Fall zu Fall entschieden, um deren spezifische Besonderheiten im Einzelfall würdigen zu können. Wie bisher erfolgt im kurzfristigen Geschäft mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials, wobei im Zweifel Banksicherheiten einer anerkannten Bank zu stellen sind. Bei Geschäften mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten sind grundsätzlich Banksicherheiten einer anerkannten Bank oder Sicherheiten des rumänischen Finanzministeriums erforderlich. Darauf kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn zusätzlich zu den üblichen Auskünften testierte Jahresabschlüsse vorliegen, die bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme rechtfertigen.
AGA-Report Nr. 96 10/2003
Der im Juli 2002 erneuerte Plafond für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten über EUR 200 Mio. ist nahezu ausgeschöpft. Aufgrund der robusten konjunkturellen Entwicklung des Landes beschließt der Ausschuss eine Aufstockung des Plafonds auf EUR 400 Mio. unter gleichzeitiger Erhöhung der Orientierungsgröße auf EUR 40 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft und eine Abschwächung des Sicherheitenerfordernisses. Künftig kann von Fall zu Fall auf Banksicherheiten oder Sicherheiten des rumänischen Finanzministeriums verzichtet werden, wenn testierte Jahresabschlüsse vorliegen, die bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme rechtfertigen.
AGA-ReportNr. 91 8/2002
Nach Ausschöpfung des bisherigen Plafonds richtet der Ausschuss einen neuen, auf EUR 200 Mio. erhöhten Plafond mit einer Orientierungsgröße von EUR 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft ein. Die Ausnutzungsbedingungen bleiben ansonsten unverändert.
AGA-Report Nr. 87 10/2001
Das Gesamtobligo der Romanian Commercial Bank S.A. (RCB), Bukarest, als Garant und Darlehensnehmer für mittelfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten ist auf DM 200 Mio. erhöht worden. Für die darauf anzurechnenden Geschäfte gilt die gleiche Orientierungsgröße von DM 30 Mio. wie für alle anderen Kreditgeschäfte mit Rumänien. Daneben bleibt es bei der Anerkennung der Bank für kurzfristige Geschäfte bis DM 10 Mio. im Einzelfall ohne Obligobegrenzung.
AGA-Report Nr. 85, 5/2001:
Der Ausschuß beschließt die Festsetzung eines neuen Plafonds für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monate in Höhe von DM 350 Mio., nachdem der im August 1998 eingerichtete Plafond weitgehend ausgeschöpft ist. Die Orientierungsgröße beträgt unverändert DM 30 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Eine Plafondbelegung findet unverändert bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt.
AGA-Report Nr. 78, 10/1999:
Die Banca Generala de Credit si Promovare S.A. (Bankcoop), Bukarest, und die Banca Romana de Comert Exterior S.A. (Bancorex), Bukarest, die Rumänische Außenhandelsbank, wurden wegen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bzw. wegen Entzugs der Banklizenz von der Liste der anerkannten Banken gestrichen.
AGA-Report Nr. 77, 7/1999:
Der Ausschuß hat beschlossen, keine neuen Deckungen mit Sicherheiten des rumänischen Finanzministeriums zu übernehmen, da sich in letzter Zeit die Überfälligkeiten und notleidenden Forderungen bei Geschäften mit diesem Garanten weiter erhöht haben. Vor diesem Hintergrund wird es insoweit auch keine Verlängerungen grundsätzlicher Stellungnahmen mehr geben.
AGA-Report Nr. 75, 1/1999:
Die Romanian Bank for Development, Bukarest, war seit April 1996 als Sicherheitengeber für das kurzfristige Geschäft uneingeschränkt und für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Mo-nate bis zu einem Gesamtobligo von DM 20 Mio. anerkannt. Der Ausschuß hat jetzt die Anerkennung dieses Instituts für Kreditgeschäfte auf ein Gesamtobligo von DM 50 Mio. erweitert.
AGA-Report Nr. 74, 10/1998:
Nach Erschöpfung des alten Plafonds hat der Ausschuß einen neuen Plafond für Kreditge-schäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten in Höhe von DM 350 Mio. eingerichtet. Es gilt eine Orientierungsgröße von DM 30 Mio. pro Einzelgeschäft. Eine Plafondbelegung findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt.
AGA-Report Nr. 72, 6/1998:
Die Banc Post s.a., Bukarest, eine der zehn größten Banken Rumäniens, wurde als Garant und Darlehensnehmer für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 30 Mio. anerkannt.
AGA-Report Nr. 70, 2/1998:
Der Jahresplafond 1997 in Höhe von DM 350 Mio. für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten wird zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Es gilt eine Orientierungsgröße von unverändert DM 30 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Für die Plafondbelegung gilt das "verschärfte Windhundverfahren".
AGA-Report Nr. 69, 11/1997:
Vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung der Romanian Commercial Bank S.A. (RCB), Bukarest, hat der Ausschuß die Anerkennung dieses Instituts als Garant und Darle-hensnehmer auf kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten bis DM 10 Mio. Auftragswert ohne Obligobegrenzung sowie auf mittelfristige Geschäfte mit Auftragswerten bis ebenfalls DM 10 Mio. bis zu einem Gesamtobligo von DM 100 Mio. erweitert.
AGA-Report Nr. 64, 1/1997:
Für das Jahr 1997 wurde ein Plafond in Höhe von DM 350 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzei-ten von mehr als 12 Monaten eingerichtet. Es gilt nunmehr eine Orientierungsgröße von DM 30 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Die Vergabe erfolgt nach dem verschärften Windhundverfahren.
AGA-Report Nr. 63, 11/1996:
Die Banca Comerciala "Ion Tiriac" s.a., Bukarest, wurde als Garant und Darlehensnehmer für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 30 Mio. zugelassen.
AGA-Report Nr. 62, 9/1996:
Der Ausschuß hat die Anerkennung der Banca Renasterea Creditului Romanesc S.A. (Credit Bank), Bukarest, die bereits eingeschränkt war, als Garant und Darlehensnehmer ganz aufgehoben, nachdem die Schwierigkeiten bei der Bank zugenommen haben. Bei revolvierenden Einzeldeckungen und laufenden Limiten, die durch die Credit Bank besichert werden, ist der Deckungsschutz mit Wirkung für künftige Versendungen aufgehoben worden.
AGA-Report Nr. 61, 6/1996:
Die Romanian Commercial Bank S.A. (RCB) war bisher für Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten bei einem Gesamtobligo von DM 50 Mio. als Sicherheitengeber anerkannt (siehe AGA-Report Nr. 57). Nach Auswertung neuer Unterlagen kann die Bank künftig innerhalb dieses Gesamtobligos auch für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monate bis zu einem Gesamtbetrag von DM 20 Mio. akzeptiert werden.
AGA-Report Nr. 60, 4/1996:
Die Romanian Bank for Development (RBD), Bukarest, war seit Ende 1993 als Sicherheitengeber für Sichtakkreditivgeschäfte anerkannt. Die jetzt vorliegenden Geschäftsberichte ließen eine weitergehende Anerkennung zu. Die Bank kann künftig für das kurzfristige Geschäft uneingeschränkt und für Kreditgeschäfte bis zu einem Gesamtobligo von DM 20 Mio. akzeptiert werden.
AGA-Report Nr. 59, 2/1996:
Für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten wird ein Jahresplafond 1996 in Höhe von DM 350 Mio. eingerichtet. Es gilt eine Orientierungsgröße von DM 20 Mio. pro Einzelgeschäft. Eine Plafondbelegung findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten fi-nanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt.
Bisher waren für alle Geschäfte (Ausnahme: Lieferungen an eigene Tochtergesellschaften deutscher Exporteure) Banksicherheiten vor Risikobeginn erforderlich. Fortschritte auf dem Weg zur Herstellung marktwirtschaftlicher Verhältnisse lassen es zu, daß künftig bei Geschäften mit Laufzeiten von nicht mehr als 12 Monaten auf eine Bankbesicherung verzichtet werden kann, sofern ? unter Anlegung strenger Maßstäbe - die Bonität des ausländischen Abnehmers dies gestattet (siehe auch AGA-Report Nr. 58).
AGA-Report Nr. 58, 11/1995:
1. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD, London) beabsichtigt, für das Projekt "Romanian Railways Rehabilitation" Finanzierungsmittel im Rahmen von sog. Kofinanzierungen, in die auch staatlich gedeckte Exportkredite einbezogen werden sollen, zur Ver-fügung zu stellen. Projektbetreiber ist die Romanian Railways (SNCFR). Das Projekt umfaßt die Rehabilitierung und Erneuerung von Gleisen, rollendem Material sowie Investitionen für Signal- und Nachrichteneinrichtungen.
Der Interministerielle Ausschuß hat sich bereit erklärt, für deutsche Lieferungen im Rahmen dieses Projektes Deckungen bis zu einem Gesamtbetrag von umgerechnet US$ 21,2 Mio. au-ßerhalb des Jahresplafonds zu übernehmen.
2. Die Banca Agricola S.A., Bukarest, war bisher nur für Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Mo-naten anerkannt. Nach Überprüfung der Abschlußzahlen für das Geschäftsjahr 1994 konnte die Banca Agricola auch für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten als Garantin bzw. Darlehensnehmerin akzeptiert werden. Da es sich um ein kleineres Institut handelt, wurde die Anerkennung im Kreditbereich auf kleinere Geschäfte und ein zulässiges Gesamtobligo von DM 25 Mio. begrenzt.
AGA-Report Nr. 57, 8/1995:
Der Ausschuß hat den bereits weitgehend ausgenutzten Jahresplafond 1995 (s. AGA-Report Nr. 54) um DM 100 Mio. auf DM 350 Mio. aufgestockt.
Die Romanian Commercial Bank S.A. (RCB) war bisher für Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 6 Monaten bei einem Gesamtobligo von DM 20 Mio. als Sicherheitengeber anerkannt. Nach Auswertung der Jahresabschlußzahlen 1994 konnte die Anerkennung auf kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten ausgedehnt werden - bei einer Erhöhung des Gesamtobligos auf DM 50 Mio.
Da es sich bei der RCB um ein kleines Kreditinstitut handelt, kommt eine Anerkennung für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten zur Zeit noch nicht in Frage.
AGA-Report Nr. 56, 6/1995:
Die Banca Agricola S.A, Bukarest, war bisher nur für Sichtakkreditiv-Geschäfte anerkannt (siehe AGA-Report Nr. 54). Die Bank wird jetzt als Garant bzw. Darlehensnehmer für das gesamte kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten akzeptiert.
AGA-Report Nr. 55, 4/1995:
1. Die Banka de Credit Cooperatist, "Bankcoop" S.A., Bukarest, ist eine im Jahre 1990 gegrün-dete kleinere Genossenschaftsbank. Der Ausschuß hat die Bank deshalb lediglich für kleinere Akkreditivgeschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten anerkannt. Geschäfte mit Auftragswerten von mehr als DM 3 Mio. können nur von Fall zu Fall unter Berücksichtigung des bereits auf die Bank bestehenden Obligos gedeckt werden.
Im Hinblick auf die inzwischen bei der Banca Renasterea Creditului Romanesc S.A. (Credit Bank), Bukarest, aufgetretenen Probleme hat der Ausschuß die bisher unbeschränkte Anerkennung für kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten eingeschränkt. Es werden nur noch kleinere Akkreditivgeschäfte mit Auftragswerten von bis zu DM 3 Mio. pro Einzelgeschäft in Deckung genommen. Geschäfte mit darüber hinausgehenden Auftragswerten können nur von Fall zu Fall unter Berücksichtigung des bereits auf die Bank bestehenden Obligos gedeckt werden.
2. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank für Reconstruction and Development, EBRD, London) beabsichtigt für das Projekt Power Sector Repairs and Rehabilitation (Transmission and Distribution) Finanzierungsmittel im Rahmen von sog. Kofinanzierungen, in die auch staatlich verbürgte Kredite einbezogen werden sollen, zur Verfügung zu stellen. Projektbetreiber ist die RENEL (Romanian Electricity Authority).
Der Interministerielle Ausschuß hat sich bereit erklärt, für deutsche Lieferungen Deckungen bis zu einem Gesamtbetrag von DM 18 Mio. innerhalb des Jahresplafonds 1995 für dieses Projekt zu übernehmen.
AGA-ReportNr. 54, 2/1995:
Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten stellt der Ausschuß einen Jahres-plafond 1995 von DM 250 Mio. zur Verfügung. Es gilt eine Orientierungsgröße von DM 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Eine Plafondreservierung erfolgt bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages.
Im Hinblick auf die begrenzten Deckungsmöglichkeiten sind bei Geschäften, die in diesen Plafond einbezogen werden, ausländische Zulieferungen oder kreditierte örtliche Kosten nur in Ausnahmefällen deckungsfähig. Wie bisher wird bei der Deckung von Projekten - unabhängig von der Größenordnung - der Nutzen für die rumänische Volkswirtschaft bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit eine besondere Rolle spielen.
Für kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten bestehen keine betragsmäßigen Begrenzungen.
Unverändert sind für alle Geschäfte Banksicherheiten vor Risikobeginn erforderlich.
Die folgenden Banken sind anerkannt:
- für alle Geschäfte und ohne betragsmäßige Beschränkung:
- Rumänische Außenhandelsbank
- für Akkreditiv-Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten:
- Banca Renasterea Creditului Romanesc S.A. = Credit Bank, Bukarest
- für Akkreditiv-Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 6 Monaten
bei einem Gesamtobligo von DM 20 Mio.:
- Romanian Commercial Bank S.A., (RCB) = Banka
- Commerciale Romana
- nur für Sichtakkreditiv-Geschäfte:
- Romanian Bank for Development (RDB) und
- Banca Agricola S.A.
Bei Großvorhaben kommt das rumänische Finanzministerium als Garant in Betracht.
AGA-Report Nr. 53, 12/1994:
Der Ausschuß hat die Banca Renasterea Creditului Romanesc S.A. (Credit Bank, Bukarest) als Sicherheitengeber anerkannt. Die Anerkennung wurde einstweilen auf Akkreditivgeschäfte mit Laufzeiten von bis zu 12 Monaten beschränkt.
AGA-Report Nr. 50, 6/1994:
Die Romanian Commercial Bank war seit 1992 - allerdings nur für das Sichtakkreditivgeschäft ? anerkannt worden. Eine erneute Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gestattete jetzt auch die Zulassung für kurzfristige Geschäfte mit Zahlungsfristen bis zu 6 Monaten bei einem auf DM 20 Mio. beschränkten zulässigen Gesamtobligo.
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