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AGA-Report: Polen
AGA-Report Nr. 162, 3/2008:
Bereinigte Beschlusslagen für 2004 der EU beigetretenen Länder
Am 1. Mai 2004 sind Malta, Zypern, Polen, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien, am 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union beigetreten. Einige dieser Länder sind darüber hinaus Mitglieder des Wechselkursmechanismus WKM II, der eine Bandbreite des Wechselkurses der Währung eines EU-Landes zum Euro festlegt, oder haben bereits den Euro als Währung eingeführt und sich damit vollständig in den Wirtschafts- und Währungsverbund integriert.
Aufgrund der mit dem EU-Beitritt wesentlich reduzierten Risiken bereinigt der Ausschuss die jeweiligen Beschlusslagen und übernimmt gleichzeitig die OECD-Kategorie 0 für Malta und Zypern in das deutsche System, während der türkische Teil der Insel dem Länderrisiko Türkei, also Kategorie 4, zugeordnet wird. Die beiden zuletzt der EU beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien verbleiben in Kategorie 3. Für die neuen EU-Länder bedeutet dies eine komplette Öffnung der Deckungsmöglichkeiten. Für Zypern gilt allerdings weiterhin die Regelung, dass Geschäfte mit öffentlichen Sicherheiten aus der Türkei nicht gedeckt werden.
AGA-Report Nr. 79, 1/2000:
Vor dem Hintergrund der bisherigen guten Zahlungserfahrungen und der wirtschaftlichen Situation des Landes müssen künftig wie bisher schon im kurzfristigen Bereich mit Geschäften bis zu 12 Monaten Laufzeit auch im mittelfristigen Bereich nicht mehr grundsätzlich Banksicherheiten gestellt werden. Kreditierte örtliche Kosten können im normalen Umfang in die Deckung einbezogen werden.
AGA-Report Nr. 62, 9/1996:
Die Bank Zachodni S.A., Breslau, wurde für kurz- und mittelfristige Geschäfte bis zu einem Gesamtobligo von DM 50 Mio. bei Auftragswerten bis zu DM 10 Mio. im Einzelfall als Garant und Darlehensnehmer anerkannt.
AGA-Report Nr. 61, 6/1996:
Die Bank Gospodarki Zyvnosciowej S.A., Warschau, war bisher als Sicherheitengeber für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten unbeschränkt und für Geschäfte mit längeren Laufzeiten bis zu DM 10 Mio. im Einzelfall zugelassen (vergl. AGA-Report Nr. 52). Angesichts der kritischen wirtschaftlichen Lage, in der sich die Bank derzeit befindet, wurde die Aner-kennung vollständig aufgehoben.
AGA-Report Nr. 60, 4/1996:
Im Zuge der weiteren Normalisierung der Deckungspolitik (vgl. AGA-Report Nr. 59) hat der Ausschuß nunmehr auch die Beschränkungen für Transit- und Auslandsware aufgehoben, so daß ab sofort wieder Deckungen im Rahmen des Üblichen möglich sind.
AGA-Report Nr. 59, 2/1996:
Aufgrund der zufriedenstellenden wirtschaftlichen Entwicklung und der positiven Zahlungserfah-rungen konnte auf die seit 1990 bestehende Beschränkung der Deckungsmöglichkeiten durch den DM 2,2 Mrd.-Plafond für Kreditgeschäfte verzichtet werden. Auch die Sonderregelungen hinsichtlich der Prüfung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Exportgeschäfte sind entfallen. Das bei Kreditgeschäften mit Auftragswerten von mehr als DM 20 Mio. mit der Prüfung befaßte deutsch-polnische Gremium hat seine Tätigkeit beendet.
AGA-Report Nr. 57, 8/1995:
Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
Bisher waren für alle Geschäfte (Ausnahme: eigene Tochtergesellschaften deutscher Exporteure, vgl. AGA-Report Nr. 56) Banksicherheiten vor Risikobeginn erforderlich. Die Fortschritte auf dem Wege zur Herstellung marktwirtschaftlicher Verhältnisse lassen es zu, daß künftig bei Geschäften mit Laufzeiten von nicht mehr als 12 Monaten auf eine Bankbesicherung verzichtet werden kann, sofern die Bonität des ausländischen Abnehmers dies gestattet. Bei Kreditgeschäften mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten sind in der Regel Banksicherheiten erforderlich, jedoch kann im Einzelfall darauf verzichtet werden, sofern die ausländischen Besteller in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit den anerkannten Banken vergleichbar sind.
AGA-Report Nr. 56, 6/1995:
Bei Geschäften deutscher Exporteure mit ihren eigenen Tochtergesellschaften kann auf die sonst bei privaten Bestellern erforderlichen Banksicherheiten verzichtet werden, da insoweit die Deckung auf die Absicherung der politischen Risiken bzw. politischen Insolvenzrisiken beschränkt wird.
AGA-Report Nr. 54, 2/1995:
Bereits in den letzten Jahren bestand innerhalb des Gesamtplafonds von DM 2,5 Mrd. ein Teil-plafond von DM 2,2 Mrd. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten. Da in diesem Teilplafond noch ein Betrag in Höhe von mehr als DM 750 Mio. vorhanden ist, wurde die Fortführung des Plafonds bis zum 31.12.1995 beschlossen. Eine Plafondreservierung erfolgt nach wie vor in der Reihenfolge der abgeschlossenen Exportverträge. Ein weiterer - revolvierender - Teilplafond in Höhe von DM 300 Mio., der für das kurzfristige Geschäft reserviert war, wurde ersatzlos gestrichen, so daß bei Geschäften bis zu 12 Monaten Laufzeit insoweit keine Be-schränkungen mehr bestehen.
AGA-Report Nr. 52, 10/1994:
Deckungen können bekanntlich nur übernommen werden, wenn u.a. vor Risikobeginn Sicherheiten einer vom Ausschuß anerkannten Bank vorliegen. Die jetzt beschlossene Änderung hinsichtlich der betragsmäßigen Anerkennung der Bank Rozwoju Eksportu S.A. nehmen wir zum Anlaß, alle vom Ausschuß als Sicherheitengeber anerkannten Banken aufzulisten:
- Für alle Geschäfte:
- Bank Handlowy
- Für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12
Monaten bei einem Auftragswert bis zu DM 20 Mio. im Einzelfall
und einer Obligohöchstgrenze pro Bank von DM 100 Mio. sowie
für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu
12 Monaten:
- Bank Rozwoju Eksportu S.A. (BRESA), Warszawa ( = Export Development Bank (EDB)). Der Auftragshöchstwert kann im Einzelfall überschritten werden.
- Bank Slaski S.A. w Katowicach (BSK).
- Für Kreditgeschäfte mit Auftragswerten bis zu DM 10
Mio. im Einzelfall und einem Gesamtobligo von DM 50 Mio. sowie
für das kurzfristige Geschäft:
- Bank for Food Economy, BFE (= Banku Gospodarki Zywnociowej (BGZ), Warszawa)
- Für Kreditgeschäfte mit einem Auftragswert von DM
5 Mio. im Einzelfall sowie für das kurzfristige Geschäft:
- Banka Polska Kasa Opieki (PKO) (= Bank PEKAO S.A.). Zunächst ohne Obli-gohöchstgrenze, da bisher nur wenige Geschäfte mit Sicherheiten dieser Bank gedeckt wurden.
- Für Kreditgeschäfte mit Auftragswerten bis zu DM 2,5
Mio. (über größere Geschäfte entscheidet
der Ausschuß im Einzelfall) sowie für das kurzfristige
Geschäft:
- Polski Bank Rozwoju S.A. (PBR)
- Nur für das kurzfristige Geschäft:
- Wielkopolski Bank Kreditytowy S.A., Poznan.
Andere Banken können nur nach Prüfung im Einzelfall als Sicherheitengeber anerkannt werden.
AGA-Report Nr. 50, 6/1994:
Die Bank Polska Kasa Opieki S.A. (PKO) = Bank PEKAO S.A. war vom Ausschuß bereits für das kurzfristige Geschäft mit Zahlungsfristen bis zu 12 Monaten anerkannt worden (vgl. AGA-Report Nr. 41). Nach Vorliegen des Jahresabschlusses für 1992 konnte die Anerkennung jetzt auf Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten bei einem Auftragswert von DM 5 Mio. im Einzelfall erweitert werden. Auf die Festlegung einer Obligohöchstgrenze wurde zu nächst verzichtet, da bisher nur wenige Geschäfte mit Garantien der Bank gedeckt wurden.
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