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AGA-Report: Peru

AGA-Report Nr. 196, 11/2010:

Die Beschlusslage sah seit 1995 eine strenge Bonitätsprüfung peruanischer Kunden vor, wobei im Zweifel Banksicherheiten zu stellen waren. Hierin spiegelten sich seinerzeit die Erfahrungen aus der Verschuldungskrise sowie der geringen Erfahrung mit Kreditgeschäften privater peruanischer Abnehmer wider. Angesichts der nachhaltig positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Jahren sowie der guten Zahlungserfahrungen mit privaten Bestellern streicht der Ausschuss diese Sonderbestimmung und stellt damit eine vollständige Öffnung der Beschlusslage her.

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AGA-Report Nr. 144, 10/2006:

Die bisherige Beschlusslage sah Zurückhaltung bei der Deckung von Geschäften mit dem staatlichen Sektor vor. Aufgrund der fortgesetzten positiven wirtschaftlichen Entwicklung Perus, die sich im Juni dieses Jahres in einer verbesserten Länderrisikoeinstufung in der OECD-Entgeltsystematik niederschlug, sowie der vorzeitigen Tilgungszahlungen unter den Umschuldungsabkommen, die Ausdruck der verbesserten finanziellen Situation des staatlichen Sektors sind, stellt der Ausschuss nunmehr Deckungsmöglichkeiten ohne formelle Einschränkungen hinsichtlich des staatlichen Sektors zur Verfügung.

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AGA-Report Nr. 57, 8/1995:

Im Hinblick auf die verbesserte Wirtschafts- und Transferkraft konnten Deckungsverbesserungen eingeräumt werden:

  • Im kurzfristigen Bereich mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten wird auf eine generelle Akkreditivbesicherung verzichtet. Es erfolgt jedoch eine strenge Bonitätsprüfung im Einzelfall.
  • Bei Geschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten bestanden bisher Deckungsmöglichkeiten nur ausnahmsweise für kleinere, devisenbringende Projekte (vgl. AGA-Report Nr. 52). Jetzt können generell kleinere Kreditgeschäfte gedeckt werden.

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AGA-Report Nr. 52, 10/1994:

Im AGA-Report Nr. 45 berichteten wir über die Wiedereinräumung von Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von äußerst 12 Monaten. Die weiterhin positiv verlaufende Entwicklung der peruanischen Wirtschaft, die Fortschritte bei der Privatisierung, die pünktliche Erfüllung der Verpflichtungen, auch im Rahmen der Umschuldungsabkommen, erlaubten jetzt eine weitere Lockerung der bestehenden Deckungspolitik. Danach können auch kleinere, devisenbringende Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten mit Bestellern des privaten Sektors von Fall zu Fall gedeckt werden.

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