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AGA-Report: Paraguay

AGA-Report Nr.128, 11/2005:

Bisher waren die Deckungsmöglichkeiten auf den privaten Sektor sowie öffentliche Unternehmen, soweit diese zwar mehrheitlich in staatlichem Besitz standen, aber privatrechtlich organisiert waren, begrenzt. Nachdem Paraguay die Rezession überwunden hat, die durch ein stabiles politisches Umfeld begünstigte Wirtschaft wieder positive Tendenzen aufweist und die Zahlungserfahrungen mit dem Land deutlich verbessert sind, hebt der Ausschuss die im Mai 2003 verhängte Deckungssperre für Geschäfte mit staatlichen Abnehmern auf.

Nunmehr bestehen uneingeschränkte Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten sowohl für private als auch für staatliche Abnehmer. Kleinere Geschäfte mit darüber hinausgehenden Laufzeiten mit privaten Bestellern sowie für Unternehmen, die zwar mehrheitlich in staatlichem Besitz stehen, aber privatwirtschaftlich organisiert sind, werden nur in Deckung genommen, wenn sie devisenwirksam sind. Es gilt strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials; im Zweifel sind Banksicherheiten zu stellen. Bei staatlichen Bestellern können mittel- und langfristige Geschäfte nur nach strenger Einzelfallprüfung und unter der Voraussetzung, dass sie durch das paraguayische Finanzministerium besichert sind, gedeckt werden. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.

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AGA-Report Nr. 95, 7/2003:

Trotz der seit längerem angespannten wirtschaftlichen Situation, die sich angesichts der Argentinienkrise und der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung der übrigen südamerikanischen Freihandelszone Mercosur im vergangenen Jahr noch verschärft hat, konnten im kurzfristigen Bereich die derzeitigen Deckungsmöglichkeiten beibehalten werden, während im Kreditbereich mit Zahlungszielen über 12 Monaten kleinere devisenwirksame Projekte gedeckt werden können.

Allerdings beschränken sich sämtliche Deckungsmöglichkeiten für den privaten Sektor sowie auf Geschäfte mit Unternehmen, die privatrechtlich organisiert, aber wegen einer staatlichen Mehrheitsbeteiligung dem öffentlichen Sektor zuzurechnen sind. Für den staatlichen Sektor im eigentlichen Sinne, d.h. also Geschäfte mit paraguayischen Hoheitsträgern, wurden die Deckungsmöglichkeiten aufgehoben. Hier haben sich in der Vergangenheit Zahlungsverzögerungen in nicht unerheblichem Umfang ergeben.

An die Stelle der generellen Akkreditivbesicherung ist eine strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials getreten, wobei im Zweifelsfall eine Bankbesicherung erforderlich ist.

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AGA-Report Nr. 63, 11/1996:

Der Ausschuß hat entschieden, die seit 1984 auf 9 Monate verlängerten Karenzfristen für das Konvertierungs- und Transferrisiko (KT) und für den protracted default (Nichtzahlungstatbestand) auf die nach den Allgemeinen Bedingungen üblichen Fristen zurückzuführen.

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