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AGA-Report: Niederländische Antillen
AGA-Report Nr. 202, 4/2011:
Nach jahrelangen Verhandlungen hat sich der Verbund aus den fünf Inseln Bonaire, St. Eustatius, Saba, Curaçao und Sint Maarten formell in neue Gebietseinheiten aufgeteilt: Bonaire, St. Eustatius und Saba haben nunmehr einen Status als "Besondere Gemeinden innerhalb der Niederlande" erlangt, während Curaçao und Sint Maarten jeweils zu "Autonomen Gebieten innerhalb des Königreiches der Niederlande" erklärt wurden. Die Teilung und das damit verbundene Ende der Existenz des Staates Niederländische Antillen hat umfangreiche fiskalische, wirtschaftliche und politische Folgen. In Bezug auf die Hermesdeckungen wurde eine Überprüfung der Beschlusslage erforderlich.
Aufgrund ihrer hohen Verbundenheit mit dem Mutterland Niederlande sind Bonaire, St. Eustatius und Saba in die Entgeltkategorie 0 eingestuft worden. Kurzfristige Geschäfte mit Abnehmern auf diesen Inseln zählen nunmehr zu den „marktfähigen Risiken“, für die keine kurzfristigen Deckungen mehr übernommen werden dürfen.
Curaçao und Sint Maarten verbleiben hingegen bis auf Weiteres in der bisher für die Niederländischen Antillen gültigen Entgeltkategorie 5. Kurzfristige Deckungsmöglichkeiten stehen für diese Exportmärkte weiter zur Verfügung.
AGA-Report Nr. 97, 12/2003:
Angesichts der soliden wirtschaftlichen Entwicklung des Iran und der guten Zahlungserfahrungen mit diesem Land erleichtert der Ausschuss die Deckungsmöglichkeiten. So wird bei Tochtergesellschaften bzw. verbundenen Unternehmen, bei denen insoweit die Deckung auf die Absicherung der politischen Risiken bzw. politischen Insolvenzrisiken beschränkt ist, künftig auf Akkreditivbesicherung verzichtet. Da somit der für Sicherheiten der Geschäftsbanken festgesetzte Höchstbetrag nicht mehr belastet wird, können in diesen Fällen auch Pauschallimite bzw. revolvierende Einzeldeckungen eingeräumt werden.
Für die Niederländischen Antillen gab es bisher keine Beschlusslage zur Deckungspolitik. Wegen zunehmender Anfragen aus der Exportwirtschaft hat sich der Ausschuss jetzt ausführlich mit dem Land befasst und folgende Deckungsmöglichkeiten beschlossen: Für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten bestehen Deckungsmöglichkeiten ohne betragsmäßige Einschränkungen. Für Geschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten sind sie auf kleinere, devisenwirksame Geschäfte sowie auf Projektfinanzierungen und Strukturierte Finanzierungen beschränkt. Projekte mit dem öffentlichen Sektor werden zurückhaltend in Deckung genommen.
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