Inhaltsbereich

 

AGA-Report: Nicaragua

AGA-Report Nr. 168, 8/2008:

Im Hinblick auf die vor allem aufgrund des multilateralen Schuldenerlasses relativ stabile wirtschaftliche Situation des Landes, die kontinuierliche Entwicklung des Bankensektors und die verbesserte Auskunftslage erweitert der Ausschuss die Deckungsmöglichkeiten für Exportgeschäfte mit privaten Bestellern.

Während weiterhin keine Deckungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor übernommen werden, bestehen bei kurzfristigen Geschäften mit privaten Abnehmern keine formellen Beschränkungen. Auch können künftig Geschäfte mit über 12-monatigen Kreditlaufzeiten gedeckt werden, sofern es sich um kleinere, devisenwirksame Projekte handelt. Für Deckungsübernahmen sind grundsätzlich Banksicherheiten erforderlich. Auf diese kann verzichtet werden, wenn

  • es sich beim Besteller um ein mit dem Exporteur verbundenes Unternehmen handelt oder
  • der Besteller einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht, oder
  • es sich um einen Schuldner handelt, über den aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.

Nicaragua hat in den vergangenen drei Jahren jeweils ein Wirtschaftswachstum von rund 4 % erzielt und auch für die kommenden beiden Jahre wird ein Zuwachs in dieser Größenordnung erwartet. Ab 2004 erhielt das Land in mehreren Schritten im Rahmen der HIPC (Heavily Indepted Poor Countries)- sowie der MDRI (Multilateral Debt Relief Initiative)-Initiative einen 100 %-igen Schuldenerlass, wovon auf Deutschland Handelsforderungen in Höhe von EUR 294 Mio. entfielen. Dies trug zu einer deutlich verbesserten Verschuldungssituation Nicaraguas mit einem tragbaren Schuldendienst bei. Darüber hinaus hat sich auch der Bankensektor stabilisiert und tendenziell positiv entwickelt.

nach oben

AGA-Report Nr. 112, 11/2004:

Nach vierundzwanzigjähriger Deckungssperre hatte der Ausschuss im Juli 2002 wieder Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte – außer Transit- und sonstige Auslandsware - mit dem privaten Sektor geschaffen. Dabei waren mit Ausnahme von Lieferungen an Tochterunternehmen grundsätzlich vor Risikobeginn eröffnete unwiderrufliche Akkreditive erforderlich. Auf diese kann jetzt auch dann verzichtet werden,

  • wenn es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen handelt, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht und
  • wenn bei sonstigen privaten Abnehmern der Antragsteller in den letzten 12 Monaten auf unbesicherter Basis und eigenes Risiko mindestens Umsätze in Höhe des beantragten Deckungsvolumens abgewickelt hat und diese pünktlich bezahlt wurden.

Der Deckungsschutz entfällt für künftige Versendungen automatisch, wenn eine Zahlung nicht spätestens acht Wochen nach der vereinbarten Fälligkeit eingegangen ist.

nach oben

AGA-Report Nr. 91, 8/2002:

Seit Aufhebung der Deckungsmöglichkeiten Im Jahre 1978 hat sich die politische Situation des Landes trotz aller Schwierigkeiten erheblich zum Positiven verändert. Vor diesem Hintergrund beschließt der Ausschuss für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von nicht mehr als 12 Monaten wieder Deckungen für den privaten Sektor zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist generell - außer bei Lieferungen an Tochtergesellschaften - die Besicherung durch ein Akkreditiv einer Bank erforderlich, die in einer international operierenden Finanzgruppe eingegliedert ist wie der Bancode la Producción S.A. und der Banco de Crédito CentroamericanoS.A. Dabei erfolgt selbstverständlich für alle infrage kommenden Banken eine Bonitätsprüfung. Für Höchstbeträge im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen gelten die für Einzeldeckungen gültigen Voraussetzungen.

nach oben


 

Fußzeile