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AGA-Report: Nepal
AGA-Report Nr. 169, 9/2008:
Nepal befindet sich nach dem Abschluss des Friedensvertrages im November 2006, der den jahrelangen Bürgerkrieg beendete, in einem Transformationsprozess von einer konstitutionellen Monarchie zu einer parlamentarischen Mehrparteien-Demokratie. Damit sind Rahmenbedingungen geschaffen, die mittelfristig eine höhere makroökonomische Stabilität mit einem stärkeren Wirtschaftswachstum erwarten lassen. Die Zahlungserfahrungen aus dem geringen Geschäft sind sehr gut. Vor diesem Hintergrund verabschiedet der Ausschuss eine formelle Beschlusslage für die Übernahme von Exportkreditgarantien.
Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten können ohne formelle Einschränkungen abgesichert werden. Für Exportgeschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten mit staatlichen Bestellern werden keine Hermesdeckungen übernommen, während für private Abnehmer sowie von Fall zu Fall Besteller des öffentlichen Sektors, sofern diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften, kleinere Projekte abgesichert werden können. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Wenn die Bonität des nepalesischen Bestellers für eine Deckungsübernahme nicht ausreicht, sind sowohl bei kurzfristigen als auch bei mittel- und langfristigen Geschäften Banksicherheiten erforderlich.
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