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AGA-Report: Montenegro

AGA-Report Nr. 140, 7/2006:

Nach der Unabhängigkeit Montenegros und der diplomatischen Anerkennung hat der Ausschuss eine eigene Deckungspolitik und Ländereinstufung für dieses Land festgelegt, während für Serbien als Rechtsnachfolger der Staatenunion Serbien und Montenegro keine neue Beschlusslage erforderlich war.

Inhaltlich unterscheiden sich die Deckungsmöglichkeiten beider Länder zurzeit nicht voneinander. Die bisherige gemeinsame Beschlusslage erlaubt einerseits eine ausreichende Flexibilität, stellt aber auch sicher, dass Risikoaspekte angemessen berücksichtigt werden. Gedeckt werden können Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten und kleinere Geschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten. Auch für die übrigen Geschäfte gilt, dass - sofern nicht im Einzelfall eine hinreichende Bonität des Bestellers gegeben ist oder Sicherheiten einer etwaigen ausländischen Beteiligungsgesellschaft vorliegen - Staats- oder Banksicherheiten erforderlich sind. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Auch können von Fall zu Fall Infrastrukturprojekte von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung auf der Basis einer Staatsgarantie in Deckung genommen werden.

Montenegro ist wie auch Serbien in Entgeltkategorie 7 eingestuft.

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