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AGA-Report: Mongolei
AGA-ReportNr. 213, 3/2012
Angesichts der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der guten Zahlungserfahrungen sowie vermehrter Anfragen nach Hermesdeckungen für größere Exportgeschäfte beschließt der Ausschuss eine moderate Öffnung der Deckungsbeschlusslage. Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten konnten auch bisher schon ohne formelle Beschränkungen mit Exportkreditgarantien abgesichert werden. Für Geschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten bestanden fallweise Deckungsmöglichkeiten, sofern es sich um kleinere Auftragswerte handelte. Die neue Beschlusslage eröffnet nunmehr von Fall zu Fall auch eine Indeckungnahme größerer Projekte. Dies gilt wie bisher sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor. Daneben bestehen weiterhin Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
AGA-ReportNr. 170, 10/2008
Für die Absicherung von Geschäften mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten bestehen weiterhin keine formellen Einschränkungen. Exportgeschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten können abgesichert werden, sofern es sich um kleinere Projekte handelt. Allerdings gilt Zurückhaltung bei Bestellern des öffentlichen Sektors. Deckungsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Wenn die Bonität des mongolischen Bestellers für eine Deckungsübernahme nicht ausreicht, sind sowohl bei kurzfristigen als auch bei mittel- und langfristigen Geschäften Banksicherheiten erforderlich.
In den vergangenen Jahren haben hohe Weltmarktpreise der Hauptexportprodukte wie Kupfer, Gold und Kohle zu einem Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 9 % sowie zu großen Budgetüberschüssen und zu einem deutlichen Anstieg der Devisenreserven beigetragen. Im Zuge der positiven Wirtschaftsentwicklung hat sich auch die Verschuldungssituation weiter verbessert.
AGA-ReportNr. 141, 08/2006
Der Ausschuss hat über Anträge auf Indeckungnahme von Investitionen bei einem Gemeinschaftsprojekt in der Mongolei positiv entschieden. Grundlage für den ausreichenden Rechtsschutz war im Fall dieses Projektes der am 23. Juni 1996 in Kraft getretene deutsch-mongolische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Der Vertrag gilt im Falle einer Kündigung für Kapitalanlagen, die bis zu seinem Außerkrafttreten vorgenommen wurden, weitere 20 Jahre fort. Besondere Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit nennt der Vertrag nicht. Wegen der schwierigen Devisenlage können Erträge auf die Kapitalanlage derzeit noch nicht abgesichert werden. Das investierte Kapital ist jedoch vollumfänglich geschützt.
AGA-ReportNr. 80, 3/2000
Der Ausschuß stellt wieder Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit dem mongolischen Finanzministerium zu Verfügung, nachdem der Zahlungsrückstand beseitigt wurde.
AGA-Report Nr. 79, 1/2000:
Aufgrund einer Entschädigungszahlung hat der Ausschuß die Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit dem mongolischen Finanzministerium aufgehoben.
AGA-Report Nr. 59, 2/1996:
Anläßlich der Länderüberprüfung hat sich herausgestellt, daß Banksicherheiten zur Zeit nur schwer zu bekommen sind. Der Ausschuß ist gleichwohl bereit, im Einzelfall Deckungen zu übernehmen, sofern die Bonität des ausländischen Bestellers einwandfrei ist.
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