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AGA-Report: Lettland
AGA-Report Nr. 162, 3/2008:
Bereinigte Beschlusslagen für 2004 der EU beigetretenen Länder
Am 1. Mai 2004 sind Malta, Zypern, Polen, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Slowenien, am 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union beigetreten. Einige dieser Länder sind darüber hinaus Mitglieder des Wechselkursmechanismus WKM II, der eine Bandbreite des Wechselkurses der Währung eines EU-Landes zum Euro festlegt, oder haben bereits den Euro als Währung eingeführt und sich damit vollständig in den Wirtschafts- und Währungsverbund integriert.
Aufgrund der mit dem EU-Beitritt wesentlich reduzierten Risiken bereinigt der Ausschuss die jeweiligen Beschlusslagen und übernimmt gleichzeitig die OECD-Kategorie 0 für Malta und Zypern in das deutsche System, während der türkische Teil der Insel dem Länderrisiko Türkei, also Kategorie 4, zugeordnet wird. Die beiden zuletzt der EU beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien verbleiben in Kategorie 3. Für die neuen EU-Länder bedeutet dies eine komplette Öffnung der Deckungsmöglichkeiten. Für Zypern gilt allerdings weiterhin die Regelung, dass Geschäfte mit öffentlichen Sicherheiten aus der Türkei nicht gedeckt werden.
AGA-Report Nr. 79, 1/2000:
Baltische Staaten
Vor dem Hintergrund der guten Zahlungserfahrungen in den drei baltischen Staaten wird künftig sowohl im kurz- als auch im mittelfristigen Bereich auf das generelle Erfordernis von Staats- oder Banksicherheiten verzichtet. Sollten bei strenger Prüfung Zweifel an der Bonität aufkom-men, sind auch zukünftig Banksicherheiten erforderlich.
AGA-Report Nr. 76, 5/1999:
Der Ausschuß hat die Rigas Komercbanka a.s., Riga, von der Liste der als Garant und Darlehensnehmer anerkannten Banken gestrichen, weil die Bank vorliegenden Berichten zufolge aufgrund starker Verluste aus Wertpapiergeschäften ihren Geschäftsbetrieb einstellen mußte.
AGA-Report Nr. 74, 10/1998:
Die Latvijas Unibanka a.s., Riga, war bisher als Garant und Darlehensnehmer für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio. anerkannt. Aufgrund der guten Ertragskraft der Bank wurde die Anerkennung auf ein Gesamtobligo von DM 25 Mio. erweitert.
AGA-Report Nr. 57, 8/1995:
Lettland, Estland, Litauen
Bisher bestanden für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten Deckungsmöglichkeiten nur für kleinere, devisenbringende Projekte im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Diese Regelung wurde ersetzt durch die generelle Zulassung kleinerer Kreditgeschäfte. Die Devisenwirksamkeit des Exportgeschäftes ist demzufolge nicht mehr Voraussetzung für die Deckungsfähigkeit, kann jedoch im Rahmen der Bewertung der Förderungswürdigkeit bedeutsam sein.
Für Exportgeschäfte mit den drei baltischen Republiken sind nach wie vor Staatsgarantien erforderlich. Eine Ausnahme besteht für Litauen bei kleineren Geschäften mit Kreditlaufzeiten von nicht mehr als 6 Monaten. In diesen Fällen können alternativ auch Akkreditive der Vilniaus Bankas, Vilnius, bis zu einem Gesamtobligo von DM 5 Mio. anerkannt werden.
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development, EBRD) beabsichtigt, für das Projekt "DAUGAVA HYDRO POWER CASCADE" (Rehabilitierung der Kraftwerke Riga, Kegums und Plavinas am Daugava-Fluß) Finanzierungsmittel im Rahmen von sogenannten Kofinanzierungen, in die auch staatlich verbürgte Kredite einbezogen werden sollen, zur Verfügung zu stellen.
Die jetzt eingeleitete Kofinanzierung betrifft zunächst das Kraftwerk Plavinas.
Abweichend von den üblichen Größenordnungen für Lettland-Geschäfte, steht für derartige Kofinanzierungen ein Deckungsrahmen von DM 30 Mio. zur Verfügung.
Für alle Zahlungsverpflichtungen ist eine Staatsgarantie Lettlands erforderlich.
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