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AGA-Report: Kuba

AGA-Report Nr. 161, 2/2008:

Der im Juni 2005 auf EUR 20 Mio. erhöhte revolvierende Plafond für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten war zuletzt fast ausgeschöpft. Aufgrund der zu Jahresbeginn üblichen hohen Deckungsnachfrage und der positiven Zahlungserfahrungen sowohl aus gedeckten Geschäften als auch unter dem Umschuldungsabkommen beschließt der Ausschuss eine einmalige temporäre Überschreitung dieses Plafonds um EUR 5 Mio. bis max. EUR 25 Mio. zuzulassen. Die Ausnutzungsbedingungen bleiben unverändert.

Neben dem Kurzfrist-Plafond besteht weiterhin ein revolvierender Plafond für Geschäfte mit über 12 Monate hinausgehenden Kreditlaufzeiten in Höhe von EUR 40 Mio. Bei diesem vermindert sich der angeschriebene Gesamtbetrag um die Zahlungseingänge auf gedeckte Mittel- und Langfristgeschäfte (mit Ausnahme Strukturierter Finanzierungen einschließlich Projektfinanzierungen). Auch für Exportkreditgarantien mit mittel- und langfristigen Kreditlaufzeiten besteht eine konstant hohe Nachfrage.

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AGA-Report Nr. 134, 3/2006:

Der Ausschuss erhöht den Plafond für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten über 12 Monate von zuletzt EUR 32,5 Mio. auf EUR 40 Mio. bei einer Orientierungsgröße von unverändert EUR 4 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Gleichzeitig wird dieser Plafond in einen revolvierenden Deckungsrahmen umgewandelt, bei dem der angeschriebene Gesamtbetrag sich jeweils um die Zahlungseingänge auf die unter dem Rahmen gedeckten Geschäfte (einschließlich Anzahlungen) und die Tilgungen aus der Umschuldung mindert. Für Plafondgeschäfte gilt eine strenge Prüfung der Förderungswürdigkeit, die insbesondere bei Devisenwirksamkeit mit substanziellem Lieferanteil aus den neuen Bundesländern oder unter substanzieller Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen gegeben ist. Daneben sind weiterhin Deckungen für Projektfinanzierungen, Geschäfte auf Gegengeschäftsbasis und für Strukturierte Finanzierungen möglich. Der bereits bestehende revolvierende Plafond für Geschäfte mit Auftragswerten bis zu EUR 0,5 Mio. mit maximal 12 Monaten Kreditlaufzeit bleibt unverändert bei EUR 20 Mio. bestehen.

Für die Plafondausnutzung gilt das "verschärfte Windhundverfahren", d.h. eine Anschreibung auf den Plafond erfolgt bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrags. Für Plafondgeschäfte sind ausnahmslos Banksicherheiten bzw. Akkreditivbesicherung des Banco Exterior de Cuba vor Risikobeginn erforderlich. Nur für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von nicht mehr als 12 Monaten können auch Sicherheiten des Banco Nacional de Cuba akzeptiert werden. Es wird keine Deckung von Transitware oder sonstiger Auslandsware übernommen, sofern es sich nicht um Zulieferungen handelt. Auch im Rahmen der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung erfolgt die Deckungsübernahme nur für Einzelgeschäfte.

Seit der letzten Anpassung der Beschlusslage vom Juni 2005 hat sich die wirtschaftliche und politische Situation Kubas nicht grundlegend geändert. Zwar ist eine positive Konjunkturentwicklung zu beobachten und durch die verstärkte wirtschaftliche Kooperation mit Venezuela und China erschließt sich das Land dringend benötigte externe Finanzierungsquellen und bekommt wichtige Handelspartner. Die Auslandsverschuldung ist jedoch nicht transparent und die internationalen Zahlungserfahrungen sind kritisch einzuschätzen. Gleichwohl gewinnt der Bund aus den gedeckten Geschäften und dem bilateralen Umschuldungsabkommen positive Zahlungserfahrungen, welche die verbesserten Deckungsmöglichkeiten für deutsche Exporteure rechtfertigen.

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AGA-Report Nr. 100, 3/2004:

Aufgrund der guten Zahlungserfahrungen seit Abschluss des Umschuldungsabkommens und der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Banco Nacional erhöht der Ausschuss den revolvierenden Plafond für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten auf EUR 15 Mio. Die Orientierungsgröße von EUR 500.000 Auftragswert pro Einzelgeschäft und die Sicherheitenerfordernisse bleiben unverändert.

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AGA-Report Nr. 94, 2/2003:

Der Ausschuss beschließt die Einrichtung eines Plafonds für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten in Höhe von EUR 25 Mio. Es gilt eine Orientierungsgröße von EUR 4 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft und eine strenge Prüfung der Förderungswürdigkeit. Förderungswürdig sind devisenwirksame Geschäfte insbesondere mit substanziellem Lieferanteil aus den neuen Bundesländern oder unter substanzieller Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Außerhalb des Plafonds bestehen Deckungsmöglichkeiten für devisenwirksame strukturierte Finanzierungen. Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von nicht mehr als 12 Monaten können im Rahmen des bestehenden revolvierenden Plafonds in Höhe von EUR 12,5 Mio. in Deckung genommen werden.

Unverändert sind ausnahmslos Banksicherheiten bzw. Akkreditivbesicherungen des Banco Exterior de Cuba vor Risikobeginn erforderlich. Der Banco Nacional de Cuba kann nur für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten akzeptiert werden.

Für die Plafondausnutzung gilt das "verschärfte Windhundverfahren", d.h. eine Anschreibung auf den Plafond findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages statt.

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AGA-Report Nr. 82, 9/2000:

Der Banco Exterior de Cuba wird neben dem BancoNacional de Cuba als weiterer Sicherheitengeber im kurzfristigen Bereich anerkannt. Beide Banken gehören dem staatlichen Sektor an; sie sind als "bürgschaftsfähig" eingestuft, was bedeutet, daß für Exportgeschäfte mit Sicherheiten dieser Banken Ausfuhrbürgschaften übernommen werden.

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AGA-Report Nr. 81, 7/2000:

Nachdem sämtliche überfällige bzw. ungeregelte Forderungen in einem Vertrag zwischen der kubanischen und der deutschen Seite geregelt werden konnten und die hiernach erste Fälligkeit vereinbarungsgemäß eingegangen ist, hat der Ausschuß wieder Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten im Rahmen eines revolvierenden Plafonds in Höhe von DM 25 Mio. beschlossen. Gedeckt werden nur Einzelgeschäfte mit Auftragswerten bis zu DM 1 Mio. und mit Akkreditiven des Banco Nacional de Cuba. Für Geschäfte mit längeren Kreditlaufzeiten bestehen Deckungsmöglichkeiten nur von Fall zu Fall für kleinere, devisenbringende Projekte sowie für Projektfinanzierungen, Geschäfte auf Gegengeschäftsbasis und sonstige strukturierte Finanzierungen bei strenger Prüfung der Sicherheiten.

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