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AGA-Report: Kroatien

AGA-Report Nr. 164, 5/2008:

Vor dem Hintergrund der günstigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Kroatiens sowie der gemessen an den jährlichen Umsätzen zufrieden stellenden Zahlungserfahrungen stellt der Ausschuss nunmehr eine Beschlusslage ohne Deckungseinschränkungen her. Bisher wurden für eine Deckungsübernahme besonders strenge Maßstäbe angelegt.

Die Republik Kroatien ist seit 1991 unabhängig und hat sich seitdem zu einer stabilen Demokratie entwickelt. Für das Jahr 2009 ist der Beitritt zur EU angestrebt. Die Wirtschaft weist konstante Wachstumsraten zwischen 4 und 5 % auf und hat sich in den vergangenen Jahren mit guten Erfolgen stabilisiert.

AGA-Report Nr. 95, 7/2003:

Der Ausschuss nimmt die günstige wirtschaftliche Entwicklung Kroatiens, die guten Zahlungserfahrungen und die Tatsache, dass der Anfang 2001 eingerichtete Plafond kaum genutzt wurde zum Anlass, die Beschlusslage zu erweitern. Der Plafond und die damit im Zusammenhang stehende Orientierungsgröße für mittel-/langfristige Geschäfte werden aufgehoben. Dies gilt auch für die besondere Berücksichtigung der Rehabilitierung bestehender Anlagen und von devisenbringenden Projekten. Statt dessen erfolgt eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall.

Bei Geschäften mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten sind Banksicherheiten erforderlich. Hierauf kann verzichtet werden, wenn im Einzelfall neueste Auskünfte unter Anlegung eines strengen Maßstabes dies rechtfertigt. Das Verfahren der generellen Anerkennung einzelner Banken bis zu bestimmten Obligohöchstbeträgen wird aufgehoben, statt dessen erfolgt die Prüfung von Sicherheiten gebenden Banken im Einzelfall.

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AGA-Report Nr. 85, 5/2001:

Nach der Fusion der vom Ausschuß als Garant und Darlehensnehmer anerkannten BjelovarskaBanka d.d. mit der Trgovacka Banka d.d. und der Cakovecka Bankad.d. zur Ersten & Steiermärkischen Bank d.d. hat der Ausschuß die Anerkennung der Bjelovarska Banka d.d. gestrichen und eine Umstellung der gedeckten Geschäfte auf die Erste & Steiermärkische Bank d.d. vorgenommen. Eine generelle Anerkennung dieser Bank besteht jedoch nicht; eine Prüfung erfolgt erst nach Vorliegen aussagekräftiger Unterlagen.

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AGA-Report Nr. 84, 2/2001:

Da der bisherige Plafond weitgehend erschöpft war, richtet der Ausschuß einen auf DM 300 Mio. erhöhten neuen Plafond ein. Auch die Orientierungsgröße wird angehoben, sie beträgt jetzt DM 30 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Die Ausnutzungsregeln bleiben unverän-dert.

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AGA-Report Nr. 78, 10/1999:

Für Kroatien wurde ein Plafond über DM 200 Mio. für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten zu den bisherigen Bedingungen eingerichtet. Die Orientierungsgröße beträgt weiterhin DM 20 Mio. pro Einzelgeschäft.

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AGA-Report Nr. 76, 5/1999:

Der Ausschuß hat die Gradska Banka d.d. (GB), Osijek, von der Liste der anerkannten Garanten aufgrund nicht fristgerecht nachgekommener Zahlungsverpflichtungen gestrichen.

Die Anerkennung der Croatia Banka d.d. (CB), Zagreb, als Garant und Darlehensnehmer wurde aufgehoben, nachdem die Bank wegen Liquiditätsschwierigkeiten unter die Aufsicht eines Zwangsverwalters gestellt werden mußte.

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AGA-Report Nr. 75, 1/1999:

Der 1998 eingerichtete Plafond über DM 200 Mio. für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten wird 1999 zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Die Orientierungsgröße beträgt weiterhin DM 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft.

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AGA-Report Nr. 74, 10/1998:

Aufgrund der nunmehr vorliegenden Erkenntnisse über die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse der Glumina Banka d.d., Zagreb, hat der Ausschuß die Anerkennung der Bank aufgehoben.

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AGA-Report Nr. 72, 6/1998:

Nachdem die Dubrovacka Banka d.d., Dubrovnik, aufgrund wirtschaftlicher Probleme von der kroatischen Regierung dem Bankensanierungsprogramm unterstellt wurde, hat der Ausschuß die Anerkennung der Bank aufgehoben.

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AGA-Report Nr. 70, 2/1998:

Der Ausschuß hat einen Jahresplafond 1998 in Höhe von erneut DM 200 Mio. für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten von mehr als 12 Monaten beschlossen. Die Orientierungsgröße beträgt DM 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Außerhalb des Plafonds bestehen im Einzelfall Deckungsmöglichkeiten für Infrastrukturprojekte nach besonderer Prüfung.

Bisher waren grundsätzlich Sicherheiten anerkannter Banken erforderlich. Künftig ist der Ausschuß bereit, im Einzelfall auch Sicherheiten nicht generell anerkannter Banken zu akzeptieren.

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AGA-Report Nr. 69, 11/1997:

Die Croatia Banka d.d. (CB), Zagreb, wurde als Garant und Darlehensnehmer für das kurzfristige Geschäft mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten mit Auftragswerten bis zu DM 5 Mio. und für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monaten ebenfalls mit Auftragswerten bis zu DM 5 Mio., jedoch begrenzt durch ein Gesamtobligo von DM 25 Mio., anerkannt. Die Glumina Banka d.d., Zagreb, ist nicht nur - wie in AGA-Report Nr. 68 berichtet - für das kurzfristige Geschäft, sondern auch für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monaten bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio. anerkannt. Die Anerkennung der Dubrovacka Banka d.d., Dubrovnik, für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis jeweils DM 5 Mio. Auftragswert ist auf ein Gesamtobligo von DM 50 Mio. erweitert worden.

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AGA-Report Nr. 68, 9/1997:

Der Ausschuß hat zwei weitere Banken als Garant und Darlehensnehmer anerkannt, und zwar die

  • Slavonska Banka d.d., Osijek, für Geschäfte mit Auftragswerten bis zu DM 5 Mio. im kurz-fristigen Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten ohne Obligobegrenzung und im Kreditbereich mit Laufzeiten über 12 Monaten bis zu einem Gesamtobligo von DM 25 Mio. und die
  • Glumina Banka d.d., Zagreb, nur für das kurzfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio.

Außerdem sind folgende Banken anerkannt:

  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft
    • Zagrebacka Banka, Zagreb;
  • für das kurzfristige Geschäft unbeschränkt sowie für das Kreditgeschäft mit Laufzeiten über 12 Monaten bis zu einem Gesamtobligo von DM 100 Mio.
    • Privredna Banka d.d., Zagreb;
  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 100 Mio.
    • Kroatische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR-Bank), Zagreb;
  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 60 Mio.
    • Rijecka Banka d.d., Rijeka;
  • für das kurzfristige Geschäft unbeschränkt sowie für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monaten bis zu einem Gesamtobligo von DM 20 Mio.
    • Varazdinska Banka d.d. (VDB), Varazdin;
  • für das kurzfristige Geschäft mit Auftragswerten bis DM 5 Mio. ohne Obligobegrenzung sowie für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monaten und Auftragswerten bis DM 5 Mio. bis zu einem Gesamtobligo von DM 25 Mio.
    • Dalmatinska Banka d.d., Zadar;
  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis jeweils DM 5 Mio. Auftragswert bis zu einem Gesamtobligo von DM 25 Mio. insgesamt
    • Dubrovacka Banka d.d., Dubrovnik;
  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio. insgesamt
    • Bjelovarska Banka d.d., Bjelovar;
    • Kreditna Banka Zagreb d.d., Zagreb;
  • nur für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten und einem Gesamtobligo von DM 5 Mio.
    • Gradska Banka d.d. (GB), Osijek.

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AGA-Report Nr. 65, 3/1997:

Für Liefergeschäfte mit Kroatien wurden die Deckungsmöglichkeiten erneut verbessert. U.a. wird jetzt für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten nach erfolgter strenger Bo-nitätsprüfung sowie für Lieferungen an verbundene Unternehmen auf Banksicherheiten generell verzichtet. Bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungs-(APG-)Limiten ist künftig Transitware in dem durch den APG-Vertrag festgelegten Umfang zulässig.

Bjelovarska Banka d.d., Bjelovar, als Garant und Darlehensnehmer für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio. anerkannt.

Außerdem sind folgende Banken anerkannt:

  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft
    • Zagrebacka Banka, Zagreb;
  • für das kurzfristige Geschäft unbeschränkt sowie für das Kreditgeschäft mit Laufzeiten über 12 Monaten bis zu einem Gesamtobligo von DM 100 Mio.
    • Privredna Banka d.d., Zagreb;
  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 100 Mio.
    • Kroatische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR-Bank), Zagreb;
  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 60 Mio.
    • Rijecka Banka d.d., Rijeka;
  • für das kurzfristige Geschäft unbeschränkt sowie für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Mo-naten bis zu einem Gesamtobligo von DM 20 Mio.
    • Varazdinska Banka d.d. (VDB), Varazdin;
  • für das kurzfristige Geschäft mit Auftragswerten bis DM 5 Mio. ohne Obligobegrenzung sowie für Kreditgeschäfte mit Laufzeiten über 12 Monaten und Auftragswerten bis DM 5 Mio. bis zu einem Gesamtobligo von DM 25 Mio.
    • Dalmatinska Banka d.d., Zadar;
  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis jeweils DM 5 Mio. Auftragswert bis zu einem Ge-samtobligo von DM 25 Mio. insgesamt
    • Dubrovacka Banka d.d., Dubrovnik;
  • für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio. insgesamt
    • Kreditna Banka Zagreb d.d., Zagreb;
  • nur für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten und einem Gesamtobligo von DM 5 Mio.
    • Gradska Banka d.d. (GB), Osijek.

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AGA-Report Nr. 64, 1/1997:

Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten. Es gelten eine Orientierungsgröße von DM 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft sowie das verschärfte Windhundverfahren.

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AGA-Report Nr. 63, 11/1996:

Die Kreditna Banka Zagreb d.d., Zagreb, wurde als Garant und Darlehensnehmer für das kurz- und mittelfristige Geschäft bis zu einem Gesamtobligo von DM 10 Mio. zugelassen.

Die Dubrovacka Banka d.d., Dubrovnik, wurde als Garant und Darlehensnehmer für das kurz- und mittelfristige Geschäft anerkannt. Die Auftragswerte sind auf DM 5 Mio. pro Einzelgeschäft begrenzt; das Gesamtobligo von DM 25 Mio. darf nicht überschritten werden.

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AGA-Report Nr. 62, 9/1996:

Die Kroatische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR-Bank), Zagreb, wurde als Ga-rant und Darlehensnehmer für kurz- und mittelfristige Kreditgeschäfte bis zu einem Obligo von insgesamt DM 100 Mio. anerkannt. Die Besicherung durch dieses staatliche Institut führt dazu, daß Gewährleistungen in Form von Ausfuhrbürgschaften gewährt werden.

Die Dalmatinska Banka d.d., Zadar, eine regional tätige Universalbank mit Schwerpunkt in Norddalmatien, war bislang nur als Garant und Darlehensnehmer für kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten anerkannt. Künftig ist die Bank auch als Garant für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten zugelassen. Sowohl bei kurzfristigen als auch bei mittelfristigen Geschäften gilt eine Obergrenze pro Einzelgeschäft von DM 5 Mio., bei mittelfristi-gen Geschäften ist darüber hinaus das Gesamtobligo auf DM 25 Mio. begrenzt.

Die Gradska Banka d.d. (GB), Osijek, wurde als Garant und Darlehensnehmer für kurzfristige Geschäfte mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten anerkannt. Das Gesamtobligo darf DM 5 Mio. nicht übersteigen.

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AGA-Report Nr. 59, 2/1996:

Für das Jahr 1996 wurde ein neuer Plafond für Kreditgeschäfte in Höhe von DM 200 Mio. einge-richtet. Es gilt - wie bisher - eine Orientierungsgröße von DM 10 Mio. Auftragswert pro Einzelge-schäft. Eine Plafondbelegung findet bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finan-ziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages statt.

Unter dem alten Plafond für 1995 abgegebene grundsätzliche Deckungszusagen können - sofern noch Freiraum besteht - auf den alten Plafond 1995 angeschrieben werden, wenn die endgültige Deckungsentscheidung bis zum 31.03.1996 getroffen wird.

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AGA-Report Nr. 58, 11/1995:

Die Dalmatinska Banka d.d., Zadar, eine regional tätige Universalbank mit Schwerpunkt in Norddalmatien, wurde vom Ausschuß anerkannt. Da es sich um ein kleines Kreditinstitut handelt, erfolgte die Anerkennung nur für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten. Die Auftragswerte sind auf DM 5 Mio. pro Einzelgeschäft begrenzt; ein Gesamtobligo von DM 25 Mio. darf nicht überschritten werden.

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AGA-Report Nr. 56, 6/1995:

Der Ausschuß hat die Varazdinska Banka d.d. (VDB), Varazdin, als Sicherheitengeber ohne betragsmäßige Begrenzung für das kurzfristige Geschäft mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten anerkannt. Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten erfolgt die Anerkennung bis zu einem Gesamtobligo von DM 20 Mio.

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AGA-Report Nr. 53, 12/1994:

1. Da der Jahresplafond 1994 ausgeschöpft ist, hat der Ausschuß bereits jetzt einen neuen Plafond für das Jahr 1995 in Höhe von DM 200 Mio. für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten von mehr als 12 Monaten eingerichtet, der ab sofort zur Verfügung steht. Für die auf den Jah-resplafond 1995 anzuschreibenden Geschäfte gilt unverändert eine Orientierungsgröße von DM 10 Mio. bei sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles unter besonderer Berücksichtigung der Rehabilitierung bestehender Anlagen und von devisenbringenden Projekten. Die Plafondanrechnung erfolgt bei Geschäften, die aus gebundenen Finanzkrediten finanziert werden, erst nach Abschluß auch des Finanzkreditvertrages ("verschärftes Windhundverfahren"). Für alle Geschäfte sind Banksicherheiten vor Risikobeginn erforderlich. Die folgenden Banken sind anerkannt:

  • Zagrebacka Banka, Zagreb,
  • Privredna Banka d.d., Zagreb, (PBZ), begrenzt auf ein Gesamtobligo von DM 100 Mio.,
  • Rijecka Banka d.d., Rijeka, begrenzt auf ein Gesamtobligo von DM 60 Mio.

2. Im Rahmen des Jahresplafonds 1995 wird ein Betrag von DM 12 Mio. für die Deckung von deutschen Lieferungen für ein Kofinanzierungsvorhaben der Europäischen Bank für Wieder-aufbau und Entwicklung (EBWE) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um das Projekt Electricity Network Reconstruction. Das im AGA-Report Nr. 52 erwähnte Projekt "Air Navigation Rehabilitation" wird von der EBWE jetzt vollständig aus eigenen Mitteln finanziert.

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AGA-Report Nr. 52, 10/1994:

EBRD-Finanzierung

Auch für ein Projekt in Kroatien beabsichtigt die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Es handelt sich um die Lieferung und Montage von Funkfeuern und ähnlichen Einrichtungen sowie Training und technische Unterstützung für das Projekt "Air Navigation Rehabilitation".

Der Ausschuß hat sich bereit erklärt, für deutsche Lieferungen Deckungen bis zu einem Gesamtbetrag von DM 10 Mio. im Rahmen dieses Kofinanzierungsvorhabens der EBRD zu übernehmen.

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AGA-Report Nr. 51, 7/1994:

Der Jahresplafond für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten über 12 Monate ist ausgeschöpft. Gegenwärtig ist nicht abzusehen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Aufstockung des Plafonds erfolgen wird.

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