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AGA-Report: Kambodscha
AGA-Report Nr. 170, 10/2008:
Kambodscha gehört seit Ende des Bürgerkriegs Anfang der 90er Jahre immer noch zu den ärmsten Ländern der Welt. Die Regierung versucht mit internationaler Hilfe und Zuflüssen aus Direktinvestitionen die Infrastruktur zu verbessern. So hat sich das Land in den letzten 10 Jahren zwar langsam, aber stabil weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund und ersten Zahlungserfahrungen nimmt der Ausschuss eine moderate Verbesserung der seit 2004 geltenden Beschlusslage vor.
Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten können jetzt ohne betragsmäßige Begrenzung mit einer Hermesdeckung abgesichert werden, wenn
- es sich bei dem Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt,
- es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen handelt, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht,
- über den Besteller aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.
Die bisher geltenden Einschränkungen für Sammeldeckungen werden aufgehoben.
Für Exportgeschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten mit staatlichen Bestellern werden keine Hermesdeckungen übernommen, während bei privaten Abnehmern sowie von Fall zu Fall bei Bestellern des öffentlichen Sektors, sofern diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften, kleinere Projekte abgesichert werden können. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
AGA-Report Nr. 113, 11/2004:
Nach zwanzig Jahren Bürgerkrieg hat sich die politische Lage in Kambodscha seit Beginn der 90er Jahre allmählich stabilisiert. Auch die wirtschaftliche Entwicklung verläuft seit 1999 vergleichsweise positiv und sollte durch den Beitritt zur WTO weitere Antriebseffekte erfahren. Zudem wird das Land durch die fortgesetzte Unterstützung bilateraler und multilateraler Geber zur Fortsetzung der Reformen und Demokratisierung angehalten.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss die seit 1975 bestehende Deckungssperre auf-gehoben. Es bestehen nunmehr Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Kre-ditlaufzeiten bis zu 12 Monaten für private Besteller mit Auftragswerten bis zu EUR 100.000, wenn
- es sich bei dem Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt,
- es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen handelt, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht,
- über den Besteller aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.
Der Deckungsschutz wird für künftige Versendungen automatisch aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens acht Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist. Die Höchstbeträge V (wirtschaftliche und politische Risiken) und VI (nur politische Risiken) unter den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen dürfen maximal EUR 500.000 betragen. Darüber hinaus gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Einzeldeckungen, einschließlich der automatischen Sperre.
Für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten über 12 Monate bestehen grundsätzlich keine Deckungsmöglichkeiten, jedoch werden kleinere, vorzugsweise devisenwirksame Projekte im Einzelfall bei besonderer Priorität geprüft. Daneben können Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis, in Deckung genommen werden.
Die Deckung von Transit- und sonstiger Auslandsware ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Zulieferungen handelt. Kambodscha wird in Entgeltkategorie 7 eingestuft.
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